Bietet das französische System die Lösung für eine verbesserte soziale Absicherung von freischaffenden Musiker:innen in Österreich? Paula Duschek gibt Einblicke und stellt Überlegungen an, ob bzw. wie das System in Österreich übernommen werden könnte.
In Österreich gibt es keinen einheitlichen, funktionierenden sozialen Schutz für freischaffende Künstler:innen. Dies einmal vorweg. Dieser Umstand sorgt für viele Diskussionen. Von Fair Pay und einer Petition zur Verbesserung der sozialen Lage von in Österreich lebenden Künstler:innen bis zu einem Appell der IG Kultur in Bezug auf die Regierungsverhandlungen hinsichtlich der Sparmaßnahmen für das Budgetjahr 2025. Um nur einige Beispiele zu nennen. Gemeinsam haben sie die Forderung nach einer Verbesserung der derzeitigen Lage. Um diese ist es nämlich nicht gut bestellt.
Konkret: Die Arbeit von Musikschaffenden in Österreich ist von einer starken Erwerbshybridisierung gekennzeichnet, wie die Studie „Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich“ aus dem Jahr 2018 zeigt – das Einkommen wird dieser zufolge aus verschiedenen Quellen bezogen, um genügend zu verdienen. 2018 gingen 26 % der in Österreich arbeitenden Künstler:innen ausschließlich künstlerischen Tätigkeiten nach, 49 % übten zusätzlich eine kunstnahe Tätigkeit aus, 9 % eine kunstferne Tätigkeit und 17 % kombinierten aus künstlerischer Tätigkeit, kunstnaher und kunstferner Tätigkeit. Im Jahr 2018 lag der Medianverdienst aus künstlerischen Tätigkeiten bei etwa der Hälfte der Künstler:innen und Kulturvermittler:innen bei 417 Euro pro Monat. Der Verdienst aus künstlerischer Tätigkeit lag somit deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze von 1.259 Euro pro Monat, weshalb es wenig überrascht, dass 70 % der Kulturschaffenden in Österreich zu dieser Zeit einer zusätzlichen Tätigkeit nachgehen mussten.
Diese Kombination von Tätigkeiten kann zu komplexen sozialversicherungsrechtlichen Situationen führen, vor allem wenn zwischen unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung gewechselt wird. Die COVID-19-Pandemie machte deutlich, dass es sich bei der österreichischen Situation um ein Provisorium handelt. Es schien, als würden viele Kunstschaffende durch alle Unterstützungsmodelle durchrutschen. Teilweise wussten nicht einmal Versicherungsberater:innen über Ansprüche auf Versicherungsleistungen Bescheid.
Könnte ein neues Arbeitslosenversicherungssystem nach französischem Vorbild hier Abhilfe schaffen? 2020 ging der Österreichische Musikrat dieser Überlegung nach. Die Expert:innen waren sich einig: Das französische System der Intermittents du spectacle (auf Deutsch etwa: Phasenweise Beschäftigte: im Kulturbereich) kann als einer der gerechtesten und effektivsten Schutzmechanismen für freischaffende Künstler:innen weltweit angesehen werden. Auch die Autorin dieser Zeilen wollte wissen, was es mit dieser Intermittence du spectacle auf sich hat, und machte sie zum Thema ihrer Masterarbeit.
Wie genau funktioniert nun dieses französische System?
In Frankreich zählt die Zahl 507. Denn absolvieren in der Kunst und Kultur tätige Personen 507 Stunden mit Arbeiten im Kunst- und Kultursektor im Jahr, so erhalten sie den Status eines Intermittent du spectacle und haben Anspruch auf ein Tagesgeld, wenn gerade kein Arbeitsverhältnis besteht.
Aber fangen wir von vorne an.
1936, noch bevor Frankreich ein Kulturministerium installierte, beschloss die französische Regierung einen sozialen Schutz einzuführen, der an die besonderen Arbeitsbedingungen von Techniker:innen und Manager:innen im Filmsektor angepasst werden sollte: Beschäftigung bei mehreren Arbeitgeber:innen gleichzeitig sowie abwechselnde Zeiten von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, wie es seit jeher typisch für künstlerische Arbeit ist. In den 1960er Jahren kamen dann auch darstellende Künstler:innen und Techniker:innen dazu.
Die Intermittence du spectacle beruht auf befristeten Arbeitsverträgen, in Frankreich CDD (Contrat à durée déterminée) genannt, die pro Einsatz für die Dauer von einigen Stunden bis hin zu mehreren Monaten abgeschlossen werden können. Miteingeschlossen sind neben künstlerischen Tätigkeiten auch Unterrichtstätigkeiten an staatlich anerkannten Musikhochschulen. CDD bilden, neben dem weitgehenden Verbot von zusätzlichen fixen Nebenanstellungen, die rechtliche Grundlage für dieses System. Für jede Leistung wird nämlich von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen. Somit unterscheidet sich das System in Frankreich stark von den in Österreich vorherrschenden Werkverträgen und der oftmaligen Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. In Zeiträumen, in denen kein Arbeitsverhältnis besteht, wird dann ein Tagesgeld ausgezahlt, um diese erwerbslose Zeit finanziell zu überbrücken. Darstellende Künstler:innen erhielten 2024 einen Mindesttagessatz von 44 Euro brutto. Außerdem unterliegen Intermittents du specacle bei ihrer Grundrente dem allgemeinen Rentensystem und verfügen über eine Zusatzrente, die von Audiens (eine gemeinnützige französische Sozialschutzorganisation, auf den Kultur-, Kommunikations- und Mediensektor spezialisiert und paritätisch geführt) verwaltet wird. Die überwiegende Mehrheit der Intermittents du spectacle (93 %) bezog so 2017 eine allgemeine Altersrente zum vollen Satz.
Die mindestens 507 für den Erhalt des Status gesammelten Stunden bedeuten aber nicht unbedingt, dass 507 Stunden gearbeitet wurden. Die Beschäftigungszeit wird hier nämlich mit cachets (auf deutsch etwa: Gage, Kuvert) belegt, die für 12 Stunden zählen. So werden beispielsweise für ein Konzert und eine Probe 2 cachets ausbezahlt. Für den Erhalt des Status werden somit 24 Stunden gesammelt. Jedes Jahr aufs Neue müssen 42,25 cachets gesammelt werden. Außerdem ist zu beachten, dass ein cachet nur dann für die Intermittence du spectacle zählt, wenn eine gewisse Mindestgage ausbezahlt wurde. Die Höhe dieser Mindestgage ist gesetzlich bindend.
Die Vorteile des französischen Arbeitslosenversicherungssystem Intermittence du spectacle liegen auf der Hand und mittlerweile haben in Europa auch Luxemburg und Belgien mit ähnlichen Systemen nachgezogen. Drei für die angesprochene Masterarbeit interviewte Musiker:innen in Frankreich bestätigen, dass ihnen diese zusätzliche finanzielle Absicherung ermöglicht, sich voll auf ihre Musik zu konzentrieren – ohne auf branchenfremde Jobs angewiesen zu sein. Auch habe der Status als Intermittent du spectacle in Frankreich große symbolische Bedeutung und werde mit hoher Professionalität und Virtuosität assoziiert.
Trotz der vielgeschätzten positiven Aspekte ist dieses System bei weitem nicht perfekt. Die in Frankreich lebenden Musiker:innen berichten von spezifischen Herausforderungen. Beispielsweise sei die Höhe der Pension selbst dann gering, wenn der Status bis zum Pensionsantritt beibehalten wird. Je nach Musikgenre variiere auch die Schwierigkeit, die erforderlichen 507 Stunden zur Erhaltung des Status zu erreichen. Während klassische Musik stärker subventioniert wird, sei es in weniger geförderten Genres wie Pop und Jazz deutlich schwieriger, die nötigen Stunden zu erfüllen. Auch sind Kulturvermittler:innen (Stand Jänner 2025) weiterhin vom System ausgeschlossen.
Aus Sicht der des Österreichischen Musikrats gilt das französische Arbeitslosenversicherungssystem Intermittence du spectacle ungeachtet dieser Schwierigkeiten als Good-Practice-Beispiel. Der gute Ruf ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass das System der Intermittence du spectacle einige Forderungen, der von verschiedenen Interessensvertretungen der Kunst- und Kulturszenen in Österreich eingebrachten Petition zur Verbesserung der sozialen Lage von in Österreich lebenden Künstler:innen abdeckt: die Integration atypischer und hybrider Beschäftigungsverhältnisse in die Pflichtversicherung, einen erleichterten Zugang zur Arbeitslosenversicherung und eine kostenlose Service- und Ombudsstelle, welche bei Fragen rund um Versicherung Klarheit verschafft (diese Stelle heißt in Frankreich Être Intermittents und betreibt unter anderem eine kostenlose Hotline).
Bei Interviews mit in Österreich lebenden Musikschaffenden wurden die Vorteile des französischen Systems herausgestrichen. Im Unterschied zu ihren in Frankreich lebenden Kolleg:innen konnten sich die Musiker:innen nicht auf ein System berufen, weil es ein solches gar nicht gibt. Weitere Unterschiede zwischen Frankreich und Österreich taten sich beim Thema Schwarzarbeit auf. Die in Österreich lebenden Musikschaffenden erzählten, dass es vor allem bei kleineren, weniger erfolgreichen Projekten zu Schwarzarbeit kommt. In Frankreich bildet die inoffizielle Bezahlung von Engagements für Intermittents du spectacle keine Vorteile, da so keine Stunden für den Status gesammelt werden können.
Die Intermittence du spectacle in Frankreich ist zwar keine Individualförderung, jedoch bietet sie bei Einbringung der 507 Stunden – unabhängig von kommerziellem Erfolg oder guten Kontakten – finanziellen Schutz.
Ein weiterer Unterschied zwischen den in Frankreich und Österreich lebenden Musiker:innen zeigt sich im Selbstverständnis für den Wert von künstlerischer Arbeit.
Musiker:innen in Österreich empfinden sich als Bittsteller:innen, wenn sie ihre Bezahlung nach dem Fair-Pay-Grundsatz mühsam rechtfertigen müssen – in Frankreich empfinden sich Musiker:innen jedoch als wichtiger wirtschaftlicher Faktor für den französischen Staat, denn von jedem gesammelten cachet werden Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt. Musikschaffende in Österreich hätten aber allen Grund, ein stärkeres Bewusstsein für ihre Bedeutung innerhalb der österreichischen Wirtschaft zu entwickeln. Laut der 2024 erschienen Studie zur „Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich“ würde jeder vom Staat in die Musikwirtschaft investierte Euro 1,60-fach zurückkommen. Betrachtet man die gesamte Musikwirtschaft, einschließlich des engeren und weiteren Umfelds, ist die Rendite noch beeindruckender: Hier erzielt der Staat pro investiertem Euro 36 Euro an Einnahmen.
Warum also übernimmt man dieses System nicht in Österreich?
Die Intermittence du spectacle ist speziellauf die rechtlichen Verhältnisse Frankreichs zugeschnitten, was eine Eins-zu-eins-Übernahme nicht sinnvoll macht – das System müsste also an die österreichischen Verhältnisse angepasst werden:
- Die Höhe der zu sammelnden Stunden müsste verringert werden, denn in Frankreich gibt es im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich mehr Auftrittsmöglichkeiten als in Österreich.
- Um freischaffende Künstler:innen in Österreich über die Vorgangsweise eines neuen Systems zu informieren, wäre eine zentrale Registrierung notwendig, die derzeit (Stand Jänner 2025) noch nicht existiert. Außerdem müsste eine zentrale Beratungsstelle eingeführt werden, die niederschwellig über die Änderungen durch eine Intermittence du spectacle in Österreich informiert.
- Eine Anerkennung des hybriden Arbeitsmarktes und ein (zumindest in den ersten Jahren nach der Einführung) abgestufter Plan für den Status einer Intermittence du spectacle wären notwendig, um zu verhindern, dass nur eine kleine Elite den Status als Intermittent du spectacle erreichen könnte – ein sogenannter „Kreativ-Stufenplan“ oder ein „hybrider Künstler:innenstatus“. Das langfristige Ziel wäre jedoch, eine finanzielle Absicherung zu erreichen, die zusätzliche Brotjobs überflüssig macht und es Musikschaffenden ermöglicht, sich – sofern gewünscht – ganz auf ihre Kunst zu konzentrieren.
- Die Anerkennung von im Ausland gesammelten Stunden für den Status. Derzeit ist dies in Frankreich nur unter strengen Voraussetzungen möglich. In einem vergleichsweisen kleinen Land wie Österreich sind Musikschaffende jedoch umso mehr darauf angewiesen im Ausland aufzutreten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies würde außerdem einen Anreiz bieten, in Österreich zu bleiben, statt einer Karriere im Ausland nachzugehen, wovon wiederum die österreichische Musikwirtschaft profitieren würde.
- Die Senkung der für den Status benötigten Stunden sowie die Anhebung der gesetzlich verankerten Mindestgagen könnten den im vom Österreichischen Musikrat veröffentlichten Diskussionspapier thematisierten ausbeuterischen Praktiken seitens der Veranstalter:innen entgegenwirken. Gemeint sind hier Arbeitgeber:innen, die um den Umstand der manchmal schwer zu erreichenden 507 Stunden Bescheid wissen und absichtlich schlecht bezahlte Engagements anbieten. Ein solcher Missbrauch wurde jedoch in keinem der geführten Interviews mit den in Frankreich lebenden Musikschaffenden thematisiert.
- Es müssen Wege gefunden werden, um auch Lösungen für Komponist:innen, Kunstsparten wie Literatur oder bildende Künste und Berufsfelder wie jene der Kulturvermittler:innen in das System zu integrieren.
- Das österreichische Kulturbudget muss deutlich erhöht werden, damit sich genügend kulturelle Einrichtungen das Auszahlen der erforderlichen Mindestgagen an Arbeitnehmer:innen leisten können.
Selbst wenn diese Änderungen umgesetzt würden, schätzen österreichische Interessensvertretungen für Kunst und Kultur die Einführung einer Intermittence du spectacle als sehr unwahrscheinlich ein. Das französische Modell bietet keine universelle Lösung für alle Kunstsparten, und auch andere Berufsgruppen würden mit ähnlichen Problemen wie freischaffende Künstler:innen kämpfen. Diese beiden Faktoren erschweren eine erfolgreiche Argumentation gegenüber der österreichischen Politik, weshalb sich die Interessengemeinschaften (Stand Jänner 2025) derzeit nicht darauf konzentrieren.
Hier wäre mehr Austausch zwischen den Interessengemeinschaften aus Literatur, bildender Kunst und der Kulturvermittlung erforderlich, um gemeinsam Lösungen zu finden, wie auch diese Kunstgenres in das System integriert werden können. Auch ein Blick nach Luxemburg und Belgien – zwei Länder, die kürzlich eine angepasste Form der Intermittence du spectacle etabliert haben – könnte interessante Aspekte hinsichtlich des Spartenproblems oder der Übernahme von Systemen anderer Länder aufzeigen. Wahrscheinlicher wäre es jedoch, einzelne Aspekte der Intermittence zu übernehmen und an österreichische Verhältnisse anzupassen. Auf diese Weise könnten bestehende Institutionen ausgebaut werden, was weniger Geld und Aufwand kosten würde als die Einführung eines völlig neuen Systems.
Angesichts der prekären sozialen Lage freischaffender Musiker:innen in Österreich scheint jedoch eines klar: Ein genauerer Blick der Politik auf die Intermittence du spectacle sowie die Übernahme und Anpassung einzelner ihrer Elemente wäre lohnenswert, um dem derzeitigen Prekariat entgegenzuwirken.
Weiterführende Literatur (Auszug):
Alasuutari, P., & Kangas, A. (2020). The global spread of the concept of cultural policy. 101445, 82.
Bessere soziale Absicherung von Künstler:innen. (2023, Juni 14). https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/PET/124/imfname_1569595.pdf
Gimpel, Y. (2025). Appell an die Regierungsverhandlungen zu Kunst und Kultur. Ig Kultur. https://igkultur.at/politik/appell-die-regierungsverhandlungen-zu-kunst-und-kultur
Huber, H., Géza, F., & Niskanen, I. (2020, Dezember 10). Intermittence du Spectacle Ein Modell auch für Österreich? (Österreichischer Musikrat, Hrsg.). https://oemr.at/wp-content/uploads/Intermittence-du-Spectacle_Dossier-ÖMR_Dez2020.pdf
IG Kultur Österreich (Hrsg.). (o. J.). Fair Pay Gehaltsschema 2024. IG Kultur Österreich. Abgerufen 2. Februar 2024, von https://igkultur.at/fair-pay-gehaltsschema-2024
Manske, A. (2018). Selbstständige Arbeit als Grenzgang: Erwerbshybridisierung im Kulturbereich. In A. D. Bührmann (Hrsg.), Hybride Erwerbsformen (S. 213–237). Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.
Paul, M., & Kleissner, A. (2024). Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich – Studienpräsentation (S. 41) [Studienpräsentation]. Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft (FAMA), Verband der österreichischen Musikwirtschaft (ifpi), AKM/austromechana. https://www.akm.at/wp-content/uploads/2024/05/240514_Studie-Musikwirtschaft_Handout_FINAL.pdf
„Soziale Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich“ 2018 (S. 253). (2018). [Studie]. L&R Sozialforschung, Österreichische Kulturdokumentation.
Warum brauchen wir so dringend eine grundlegende Reform der sozialen Absicherungssysteme? (2024, Juni 11). [Offener Brief].
Wuerges, M. (2022). Kurzstudie zur öffentlichen Kunst- und Kulturförderung im internationalen Vergleich—Sachstand und Perspektiven unter besonderer Betrachtung einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union (S. 192) [Studie]. Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKOES) Sektion Kunst und Kultur. https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/schwerpunkte/eu-international/kulturpolitik-in-der-eu/kuk-foerderung- international.html
Über die Autorin
Paula Duschek ist eine Wiener Musikerin, Gesangspädagogin und Kulturmanagerin. Im Jahr 2020 schloss sie ihr Studium in Jazzgesang und Gesangspädagogik am Vienna Music Institute ab. Anschließend studierte sie Kulturmanagement an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Im Zuge ihrer Masterarbeit beschäftigte sie sich mit dem französischen Arbeitslosenversicherungssystem für freischaffende Künstler:innen namens „Intermittence du spectacle“.
Zurzeit singt und komponiert Paula für „Belle Affaire“, „soulparlez“, „Tales of Water“ und verschiedene kleine Jazz-Ensembles. Mit ihnen spielt sie Konzerte in ganz Österreich, Deutschland und China. Neben ihrer Arbeit als Musikerin gibt sie privaten Gesangsunterricht.