Ausschreibung der Staatsstipendien für Komposition 2009

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2009 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Studium vorweisen können oder seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen.Die Laufzeit jedes der mit Euro 1.100,- monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens

 

15. September 2008

 

an folgende Adresse zu richten:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur,
Abteilung VI/2,
Minoritenplatz 5,
1014 Wien

 

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk “Staatsstipendium für Komposition 2009” zu versehen.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
1. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie
2. Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl), Girokonto, Kontowortlaut
3. Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie mit Beilage einer aktuellen Werkliste
4. Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.
5. Die kompositorischen Vorhaben ( Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen, sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
6. Arbeitsproben: Partituren, Audio-CDs (bitte keine DAT-Kassetten, Vinyl oder Disketten). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann..
7. Eigenhändige Unterschrift, das die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

 

Die StipendiatInnen werden von einer qualaifizierten Jury in freier Berwertung vorgeschlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.

 

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

 

Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden, spätestens einen Monat nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass aus der Zuerkennung von Stipendien keine Zusage für weitere Zuschüsse des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgeleitet werden kann, und das bei Förderungen nach Einreichung zum Staatsstipendium im selben Jahr keine Zusatzleistungen vorgesehen sind. (offizieller Ausschreibungstext)