AUSSCHREIBUNG der Jahresstipendien des Landes Kärnten für Musik und spartenübergreifende Kunstformen 2017

Im Jahr 2017 vergibt das Land Kärnten über Vorschlag unabhängiger Fachbeiräte zur Unterstützung von künstlerischen Projekten im Bereich Musik (unter Einschluss des Musiktheaters) und spartenübergreifende Kunstformen jeweils ein Jahresstipendium in der Höhe von € 10.500,-.

Allgemeine Bewerbungsrichtlinien:

  • Das Stipendium soll in erster Linie der Nachwuchsförderung dienen. BewerberInnen, die diesem Prinzip entsprechen, wird der Vorzug gegeben.
  • Einreichungen sind zu richten an:
    Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, UA Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt. Das Kuvert muss mit dem Kennwort „Jahresstipendium Musik 2017 oder „Jahresstipendium spartenübergreifende Kunstformen 2017“ versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Land Kärnten nicht übernehmen. Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist daher abzusehen.
  • Durch die Vergabe des Jahresstipendiums soll sich dessen Empfänger/in ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer künstlerischen Arbeit widmen können. Es muss daher ausreichend begründet und durch Entwürfe, Projektskizzen etc. belegt werden, wie diese Zweckbestimmung des Jahresstipendiums erfüllt werden würde.

Nicht diesen Richtlinien entsprechende Einreichungen bleiben unberücksichtigt.
Sollte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des Stipendiums für andere   Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat/in bis spätestens 30.Juni 2018 der Abteilung 6, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, UA Kunst und Kultur einen schriftlichen Arbeits- und Leistungsbericht und eine Projektdokumentation über die erfolgte  Tätigkeit vorzulegen, auf deren Grundlage eine Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung  des gewährten Stipendiums möglich sein muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Stipendium im Falle einer zweckwidrigen Verwendung unverzüglich zurückzuerstatten ist.

Seitens des Beziehers/der Bezieherin des Stipendiums  wird die Zustimmung zur Veröffentlichung der damit im Zusammenhang stehenden Daten (siehe § 19 Abs. 1 K-KFördG 2001) im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten erteilt sowie die Verpflichtung übernommen im Rahmen der Realisierung des geförderten Vorhabens auf Publikationen und dergleichen das Logo „Land Kärnten Kultur“ unter Hinweis darauf, dass es sich um ein vom Land Kärnten gefördertes Projekt handelt, zu verwenden. Mit der Unterschrift bestätigt der Unterfertigte die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 9020 Klagenfurt am Wörthersee gemäß § 104 JN vereinbart.

Künstler/innen, die sich für ein genanntes Jahresstipendium interessieren, werden eingeladen, Bewerbungen bis

spätestens 28. Oktober 2016  (es gilt der Poststempel)

an die Abteilung 6, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, UA Kunst und Kultur, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, per Post oder persönlich einzureichen. Darüber hinaus ist eine Einreichung digital an Abt6.kultur@ktn.gv.at zu übermitteln.

Einreichungsunterlagen:

Ausgefülltes Bewerbungsformulal

Lebenslauf, der über den bisherigen künstlerischen Werdegang und über die berufliche Situation des Bewerbers/der Bewerberin Auskunft gibt

Unterlagen gemäß den  besonderen Bewerbungsrichtlinien

 

Besondere Bewerbungsrichtlinien:

Musik ( unter Einschluss des Musiktheaters)

Unterlagen:

a.) KomponistInnen

Mindestens vier Kompositionswerke (Partitur, nach Möglichkeit mit ergänzenden Demokassetten bzw. mit sonstigen Tonträgern).

Projektbeschreibung zur geplanten Arbeit

b.) Ausübende Musiker

Nachweis eines ausgezeichneten Studienerfolges bzw. erfolgreicher öffentlicher Auftritte, Platzierungen bei Wettbewerben

Projektbeschreibung zur geplanten Arbeit bzw. des geplanten Projekts

Spartenübergreifende Kunstformen

Unterlagen:

Bisherige Arbeiten, Dokumentationsmaterialien, die in Schrift, Ton, Bild (auch Foto, Film, Video etc) oder anderen adäquaten Präsentationsformen über die bisherige und künftige künstlerische Tätigkeit Auskunft geben.

Beschreibung der geplanten Arbeit bzw. des geplanten Projekts

 

Bewerbungsformular zum Download

Link:
Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 6, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport