
Eine Folge des vertragslosen Zustandes war, dass Gewerbetreibende – darunter viele “neue Selbsständige” ab dem 1. Juni ihre Arztrechnungen bar zu bezahlen hatten und die Kosten erst über die SVA zurückerstattet bekamen. Jedoch nur 80 Prozent. Da unter die Gruppe der „neuen Selbstständigen“, auch sehr viele Kunstschaffende fallen, war die Empörung unter den Künstlervertretungen erwartungsgemäß groß. Man sprach von einem untragbaren Zustand.
Schon bis jetzt gehörten Kulturschaffende aller Kunstsparten, die als “Neue Selbstständige” in der Gewerblichen Sozialversicherung versichert waren, nicht wirklich zu den finanziell Begünstigten dieses Versicherungsmodells. Der vertragslose Zustand hätte die bei vielen MusikerInnen, AutorInnen, SchauspielerInnen, TheatermacherInnen etc. ohnehin angespannte finanzielle Lage weiter verschärft.
Um in Zukunft eine solche Situation zu vermeiden plant Gesundheitsminister Alois Stöger ein Instrument einer verbindlichen Schlichtung gesetzlich zu verankern.(mt)