
1) Der Schutz und die Förderung Kultureller Vielfalt sind Querschnittsthemen, die in nahezu allen gesellschaftspolitischen Bereichen auf die Tagesordnung gehören. Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind aufgefordert, im Sinne einer Vorbehaltsklausel alle politischen Themen auf die Anwendbarkeit der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt genau zu prüfen und diese ggf. umgehend anzuwenden.
2) Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt umfasst:
a. den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes
b. den Schutz und die Förderung der zeitgenössischen kulturellen
Ausdrucksformen (einschließlich der populären Musik und der
Jugendkulturen)
c. den Schutz und die Förderung der Kulturen anderer Länder im
Sinne eines transkulturellen Dialogs.
Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind aufgefordert, die Gleichrangigkeit der drei Grundsäulen der Konvention stärker als bisher in den Vordergrund ihrer politischen Arbeit zu stellen. Dazu bedarf es begleitend einer offensiveren Öffentlichkeitsarbeit aller kultur- und bildungspolitischen Akteure zu den Zielen und Umsetzungspotenzialen der Konvention.
3) Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht (siehe Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Kulturelle Bildung ist ein zentraler Schlüssel für das Entdecken, den Erhalt und die Weiterentwicklung kultureller Vielfalt. Wir fordern die nationalen und regionalen Parlamente auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die insbesondere jedem Kind und Jugendlichen – unabhängig von Herkunft, Ethnie und Religion – den Zugang zu einem qualifizierten und kontinuierlichen kulturellen Bildungsangebot eröffnen.
4) Die nationalen Regierungen sind aufgefordert, die nationalen Dachverbände der Zivilgesellschaft aus dem Bildungs- und Kulturbereich bei der Erstellung der nationalen Zwischenberichte an die UNESCO im Jahr 2012 zum Umsetzungsstand der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt zu beteiligen.
5) Die nationalen UNESCO-Kommissionen und die zivilgesellschaftlichen Dachverbände aus dem Bildungs- und Kulturbereich sollen weiterhin partnerschaftlich bzw. intensiver als bisher in die Umsetzungsplanung der politischen Akteure für die Ziele der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt einbezogen werden.