mica-Serie: Parlamentarische Enquete Musik die Teilnehmer: AKM – Autoren, Komponisten, Musikverleger

Auf Antrag aller im Parlament vertretenden Parteien fand am 3. Juni 2008 im Nationalrats-Sitzungssaal des Parlamentsgebäudes eine parlamentarische Enquete mit dem Thema “ZukunftsMusik. Aktuelle Herausforderungen und musikalische Entwicklungsperspektiven in Österreich” statt. Für die Präsidentenkonferenz, eine auf Initiative von mica-music austria gegründete regelmäßige Zusammenkunft von Organisationen des österreichischen Musiklebens, ist damit ein lange vorbereiteter Wunsch in Erfüllung gegangen. Durch die im Vorfeld von mica – music austria koordinierten Vorbereitungen ist ein historisch einmaliger Themenkatalog im Konsens mit allen am österreichischen Musikleben beteiligten Organisationen von KomponistInnen, MusikerInnen und VertreterInnen der Wirtschaft entstanden. Ein Themenkatalog, der auch über die Enquete hinaus ein Arbeitsprogramm darstellt.mica – music austria präsentiert im Rahmen dieser Artikelserie die teilnehmenden Organisationen.

Wer wir sind
AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger. AKM steht gleichzeitig auch für die Gesellschaft zu der sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger bereits vor mehr als 100 Jahren (1897) zusammengeschlossen haben. Der volle Firmenwortlaut ist: Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftunng.
Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich.
Die AKM ist als private Genossenschaft organisiert und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern.
Die AKM hat – wie jede andere Genossenschaft – eine Generalversammlung, einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Alle drei Organe setzen sich ausschließlich aus Autoren, Komponisten und Musikverleger zusammen. Das Büro mit dem Generaldirektor an der Spitze kümmert sich um den reibungslosen und effizienten Ablauf des täglichen Geschäftes.
Der Firmensitz der AKM ist in Wien; in jedem Bundesland gibt es in der Landeshauptstadt eine Geschäftsstelle. Die AKM ist Dienstgeber für rd. 150 Mitarbeiter.
Die Tätigkeit der AKM wird von mehreren externen Stellen überprüft: der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer, die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Gebarung durch den Genossenschaftsrevisor und die Einhaltung der Bestimmungen des Verwertungsgesellschaftengesetzes von der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.

Was wir tun
Musik wird überall und auf vielfältige Weise genutzt. Und für diese Nutzungen ihrer Werke, ihres geistigen Eigentums, haben die Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf angemessene Bezahlung (Tantiemen).
Die AKM sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen. Gleichzeitig bietet die AKM den Musiknutzern den zentralen Rechteerwerb.

 

Lizenzierung
Überall, wo urheberrechtlich geschützte Musik in Österreich öffentlich aufgeführt wird, ob im Konzertsaal, in der Diskothek, im Supermarkt, in Gaststätten oder sonstwo, ob live, mittels Tonträgern oder sonstwie, trägt die AKM dafür Sorge, dass die Veranstalter dieser Aufführungen eine Aufführungslizenz von der AKM erwerben und das entsprechende Aufführungsentgelt an die AKM zahlen. Darüber hinaus hebt die AKM im Aufführungsbereich die Nutzungsentgelte für andere österreichische Verwertungsgesellschaften (AUME, LIME, LSG, VBT) mit ein. Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist in Gesamt- bzw. Rahmenverträgen mit “Nutzerorganisationen” (z.B. Veranstalterverband Österreich, Fachverband der Lichtspieltheater) vereinbart bzw. tariflich festgelegt (sog. autonomer Tarif).
Auch die Sendeunternehmer (Sendung urheberrechtlich geschützter Musik) und Diensteanbieter (interaktive Wiedergabe / Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Musik) haben eine Lizenz von der AKM zu erwerben und das entsprechende Lizenzentgelt an die AKM zu zahlen. Auch im Sendebereich gibt es Gesamtverträge (mit dem ORF, mit den zuständigen Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich [Privatradios, Kabelweitersendung etc.]).

Tantiemenabrechnung
Alle Einnahmen werden – nach Abzug des entstandenen Verwaltungsaufwandes – zur Gänze an die AKM-Mitglieder und an die inländischen (Miteinhebung im Aufführungsbereich) und ausländischen (Gegenseitigkeitsverträge) Verwertungsgesellschaften (die diese wiederum an ihre Mitglieder verteilen) abgerechnet. Der AKM verbleibt kein Gewinn.
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die sich auf gesetzliche Regelungen, das Statut und die Abrechnungsregeln der AKM (beschlossen von der Generalversammlung bzw. dem Vorstand der AKM, somit von den Rechteinhabern selbst) gründen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich programmgemäß d.h. aufgrund der Nutzungen, die auf den Musikprogrammen aufscheinen.

Weitere Informationen: http://www.akm.at/

Förderungen:

Die Fördermittel der AKM werden von der GFÖM, Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik Ges.m.b.H., die im 100%-igen Eigentum der AKM steht, treuhändig verwaltet. Auch eigene Projekte zur Förderung des österreichischen Musikschaffens werden über die GFÖM abgewickelt.

Über die Förderanträge entscheiden die neun Geschäftsführer der GFÖM, die alle dem Vorstand der AKM angehören.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.

Förderanträge sind beim Büro der GFÖM, Baumannstraße 10,1030 Wien, einzureichen.

Kontakt:

T:+43(0) 50717-19450

E:gfoem@akm.co.at