GEMA erzielt Erfolg im Verfahren gegen Suno

Das Landgericht München I hat der GEMA im Rechtsstreit gegen den KI-Musikdienst Suno in wesentlichen Punkten Recht gegeben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Unternehmen für das Training seiner generativen KI urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwenden durfte. Das Gericht verneinte dies und stellte zudem fest, dass auch die Speicherung der Werke im Modell sowie deren Ausgabe an Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen. Suno muss der GEMA nun Auskunft über die Nutzung erteilen und Schadenersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung stärkt die Position der GEMA, wonach Anbieter generativer Musik-KI für die Nutzung geschützter Werke Lizenzen benötigen und Urheber entsprechend vergüten müssen. Sie gilt als richtungsweisend, da erstmals in Europa die Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI gerichtlich bestätigt wurde und dürfte daher weit über Deutschland hinaus Signalwirkung entfalten.

GEMA-Pressemeldung (31.7.2026)