Die Einreich- und Call-Termine des Österreichischen Musikfonds (Produktionsförderung, Toursupport, Impulsprogramm, OMF+Vermarktungsförderung) für das Jahr 2025 in gesammelter Form.
Produktionsförderung
Im Zentrum der Aktivitäten des Österreichischen Musikfonds steht die Förderung und damit Ermöglichung qualitätsvoller Musikproduktionen von in Österreich lebenden Musikschaffenden in allen musikalischen Genres. Es kann sich dabei um ein Album oder um eine titelbezogene Veröffentlichung handeln, wobei als förderbares Projekt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten gilt. Ergänzend kann eine Videoförderung und eine Basis-Vermarktungsförderung in Höhe von je € 3.000 zugesprochen werden. In den Jahren 2005 bis 2022 wurden 1.070 Musikproduktionen mit einer Gesamtsumme von 12,97 Millionen Euro gefördert (davon 2,1 Millionen Euro für die Herstellung von Musikvideos und seit Einführung mit Call 44 insgesamt 623.210 Euro Vermarktungsförderung).
Einreichtermine
- CALL 58: Einreichungen möglich ab 01.Februar 2025, Einreichschluss 05. März 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 07. April 2025
- CALL 59: Einreichungen möglich ab 01.Juli 2025, Einreichschluss 13. August 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. September 2025
- CALL 60: Einreichungen möglich ab 01.Oktober 2025, Einreichschluss 12. November 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. Dezember 2025
Alle Informationen zur Produktionsförderung des Österreichischen Musikfonds unter: Produktionsförderung
Toursupport
Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Inlands- und Auslands-Tourneen von Künstlern und Bands.
Einreichtermine
- 25-01: Einreichschluss 09. April 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 28. April 2025
- 25-02: Einreichschluss 11. Juni 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 30. Juni 2025
- 25-03: Einreichschluss 01. Oktober 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 20. Oktober 2025
Alle Informationen zum Toursupport des Österreichischen Musikfonds unter: Toursupport
Impulsprogramm
Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.
Der Impulsförderung liegen Förderrichtlinien zu Grunde.
Einreichungen zur Impulsförderung sind laufend möglich und werden im Zuge der nächstfolgenden Jurysitzung bearbeitet. Hier können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum jeweiligen Einreichschluss formal richtig und vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später, kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.
Einreichtermine
- 25-01: Einreichschluss: 22. Jänner 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10. Februar 2025)
- 25-02: Einreichschluss: 12. März 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 31. März 2025)
- 25-03: Einreichschluss: 21. Mai 2025 (Bekanntgabeder Juryentscheidung: 10. Juni 2025)
- 25-04: Einreichschluss: 16. Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2024)
- 25-05: Einreichschluss: 22. Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10. November 2024)
Alle Informationen zum Impulsprogramm des Österreichischen Musikfonds unter: Impulsprogramm
OMF+ Vermarktungsförderung
Ziel der OMF+ Förderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung einer Künstlerin oder eines Künstlers, einer Band oder eines Ensembles am Markt bzw. Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises. Die genauen Förderrichtlinien können Sie hier nachlesen.
Die Erstbeurteilung der Einreichung erfolgt automatisiert nach einem Punktesystem. Für eine Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden. Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben. Die maximal mögliche Punkteanzahl pro Bereich können Sie direkt im Einreichformular nachlesen.
Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung trifft eine Fachjury. Die Vergabe der Förderungen erfolgt im Rahmen von zwei ausgeschriebenen Calls pro Jahr.
Einreichtermine
- Call 2025-1: Einreichschluss: 21. Mai 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 23. Juni 2025)
- Call 2024-2: Einreichschluss: 22. Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 24. November 2025)
Alle Informationen zum OMF+ Vermarktungsförderprogramms des Öst. Musikfonds unter: OMF+Vermarktungsförderung
