Fachverband der Film- und Musikindustrie (FAMA)

Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft ist in den letzten Jahren mit einer stark steigenden Anzahl von Förderanträgen konfrontiert, die inzwischen der Höhe nach insgesamt Beträge von 500.000.- p.a. überschreiten. Die Förderanträge werden von dem, vom Fachverbandsauschuss bestimmten Spitzengremium im Umlaufbeschluss oder in regelmässigen Fördersitzungen entschieden. Der besseren Transparenz für Antragsteller dient beiliegende Leitlinie, die für die Vielzahl der einlangenden, oft heterogenen Projekte Hinweise über die wesentlichen Zielsetzungen der Förderungen im Fachverband und die Entscheidungsgrundlage für das Fördergremium dienen möge.

Nachdrücklich sei daran erinnert, dass der Fachverband als Teilorganisation der Wirtschaftskammer weder konkrete Film – oder Musikvorhaben  fördern kann noch eine individuelle Unternehmensförderung anbieten  kann.

Die Leitlinien

  1. Subsidiarität:
    Es  sind nur jene Projekte förderbar, die ohne Subvention nicht oder nur unter massiver Qualitätseinbusse durchführbar sind.
  2. Nachweis der widmungsgemäßen Erfüllung:
    Generell ist die widmungsgemäße Erfüllung der Fördervorausetzungen durch den Förderwerber im Nachhinein mit geeigneten Mitteln nachzuweisen und der Förderwerber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
  3. Auskunft und Widerruf:
    Wahrheitswidrige Auskünfte im Förderansuchen oder beim Nachweis gemäß Zi.2 haben einen Widerruf der Förderzusage bzw. eine Rückforderung der Förderung zur Folge.
  4. Evaluierung:
    Der Fachverband ist jederzeit berechtigt und in regelmäßigen Abständen verpflichtet, seine Förderaktivitäten auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die wesentlichen Zielsetzungen zu evaluieren und Förderschwerpunkte zu definieren.
  5. Wenn nicht anders vereinbart, gelten Förderzusagen nur für das jeweilige Projekt bzw. bei zeitabhängigen Projekten maximal ein Jahr. Ein Präjudiz für zukünftige, weiterführende Projekte/Strukturen ist damit nicht gegeben. Bei mehrjährigen Leitprojekten kann mit dem Ziel einer nachhaltigen berechenbaren strukturellen Unterstützung eine Verwendungszusage über ein Jahr hinaus gegeben werden.
  6. Bei allen Förderungen wird das Verhältnis des organisatorischen Aufwands zur Programmpräsentation bewertet.
  7. Der Fachverband fördert Strukturen, die entweder
    1. übergeordneten strukturellen Zielen der Film- u. Musikwirtschaft dienen, oder
    2. eine Multiplikatorwirkung zu Gunsten der Film- u. Musikwirtschaft oder der in diesen Bereichen Tätigen mit sich bringt und/oder
    3. nicht auf Gewinn gerichtet sind, oder
    4. der Fachverband über Mitspracherechte oder Sitz in willensbildenden Organen verfügt, oder
    5. der Fachverband jedenfalls Gründungsmitglied, Mitglied oder assoziiert mit Mitspracherecht ist, und
    6. die Ziele dieser Strukturen regelmäßig evaluiert werden.Strukturen, die über der Mischfinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln, insbesondere aber von Partnerorganisationen aus der Film- u. Musikindustrie gefördert werden, sind besonders zu beachten.
  8. Festivals / Messen
    • Der Fachverband fördert Festivals /Messen oder ähnliche Veranstaltungen im Inland, wenn deren Zweck primär in der Darstellung Österreichischen Film- oder Musikschaffens besteht, wobei das Hauptaugenmerk auf aktuelle Produktionen gerichtet ist.
    • Derartige Veranstaltungen mit Special Interest-Fokus können unter obigen Voraussetzungen (mit Österreichschwerpunkt) gefördert werden. Regionale Standortaspekte sind ebenso zu berücksichtigen wie die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Projekten, um einen hohen Synergieeffekt der eingesetzten Mittel zu ermöglichen
    • Auslandsaktivitäten z.B.: Filmschauen auf Initiative von Kulturinstituten – sind bei Österreichschwerpunkt jedenfalls förderbar, wenn sie zur Verbreitung österreichischer Film- und/oder Musikkultur beitragen.
    • Die Förderung der Teilnahme von österreichischen Firmen an Filmfestivals bzw. die Bewerbung österreichischen Filmschaffens im Rahmen bestehender (A)-Festivals erfolgt über die  Strukturförderung des Fachverbandes in der AFC.
  9. Media Literacy:
    Der Fachverband fördert Projekte oder Organisationen, die sich nachhaltig mit dem Bewusstsein für Medienwissenschaft, österreichische Film- und Musikgeschichte, Medienunterricht- und Kunde, der Erstellung von entsprechendem Informationsmaterial oder einzelnen diesbezüglichen Projekten befassen. Nachhaltige Projekte genießen gegenüber kurzfristig wirksamen Einzelinitiativen den Vorrang.
  10. Nachwuchsförderung:
    Der Fachverband kann Projekte universitärer Einrichtungen und anerkannter Ausbildungsstätten durch Unterstützungen fördern.
  11. Sponsoring von Veranstaltungen, Ehrungen udgl. sind in eingeschränktem Maß möglich, insbesondere dann wenn die jeweilige Veranstaltung geeignet ist, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein/die Information über das österreichische Film- und Musikwesen zu fördern. Die fördernde Beteiligung an Fachveranstaltungen – insbesondere zur Information /Schulung  der Mitglieder zB über rechtliche /wirtschaftliche Rahmenbedingungen – gehört zu den Zielen des Fachverbandes.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs
Markus Deutsch
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 590900 3012
E-Mail: fama@wko.at
Website: Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs