Kultur-Flatrate statt digitaler Todesstrafe

Das Internet steht vor zahlreichen Herausforderungen. Zugang zu den Informations- und Kommunikationserrungenschaften für die vier Milliarden Menschen, die noch nicht ‘drin’ sind, ist sicher eine der wichtigsten. Die Gefährdung dieser offenen Infrastruktur durch Botnetze, Denial-of-Service-Angriffe und Spam gehört dazu, ebenso wie der Netzausbau und die Migration zu IPv6. Relativ neu in Europa ist das Thema Netzneutralität. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) definiert sie als einen Netzbetrieb, der nicht gegen Inhalte, Anwendungen, Dienste oder Geräte diskriminiert.

 Der Vorsitzende der FCC hat kürzlich ein leidenschaftliches Plädoyer für den  Erhalt eines freien und offenen Internet als Plattform für Kreativität, Innovation und wirtschaftliches Wachstum gehalten. Die größte Gefahr für die Netzneutralität geht von einer Technologie namens Deep Packet Inspection (DPI) aus. Sie erlaubt es nicht nur Protokolle wie Peer-to-Peer und Internet-Telefonie zu drosseln oder ganz zu blockieren, sondern auch in die Inhalte von privaten Kommunikationen hineinzuschauen. Netzneutralität ist ein zentrales Thema in der Debatte um das EU Telekompaket. Zwei Petitionen fordern den europäischen Gesetzgeber auf, die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Innovationsfreiheit zu verankern.In der öffentlichen Debatte spielen diese Themen jedoch kaum eine Rolle. Die wird von einer kleinen radikalen Minderheit bestimmt, der Rechteverwertungsindustrie.

Urheberrecht

Glaubt man ihren Vertretern, ist das Internet nichts als ein Hort von Urheberrechtsverbrechern. Gegen die müsse mit dem ganzen Gewicht des Rechts – der bestehenden und immer neuer, schärferer Gesetze – vorgegangen werden. Seit einem Jahr betreibt die Regierung Sarkozy die Einführung der digitalen Todesstrafe – ein drastischer Ausdruck für das französische Gesetzgebungsprojekt, aber allen Lesern der ISPA News wird unmittelbar einleuchten, was es bedeuten würde, ein Jahr lang Hausverbot im Internet zu bekommen. Rudolf Strohmeier, Kabinettschef von EU-Medienkommissarin Viviane Reding, fand vor Kurzem im Interview mit ORF Futurezone erfreulich klare Worte: “Der Zugang zum Internet ist heute, wenn Sie am sozialen Leben teilhaben wollen, unverzichtbar geworden. Deswegen soll jeder Bürger der EU die Möglichkeit haben, diesen Zugang zu behalten.”

Selbst ein so gravierendes Problem wie der sexuelle Missbrauch von Kindern entpuppt sich als Türöffner für die Einführung neuer technischer Maßnahmen zur Urheberrechtsfilterung. Deutschlands Familienministerin Ursula von der Leyen hatte, ohne erkennbare aktuelle Dringlichkeit ein Modell zur Internetfilterung aus der Schublade geholt, dass 2001 bereits in Nordrhein-Westfalen versucht, aber gerichtlich untersagt worden war, und verdiente sich damit den Titel “Zensursula”. Noch ist das Gesetz nicht in kraft, schon arbeitet das Bundeskriminalamt an der technischen Richtlinie zu seiner Umsetzung – unter höchster Geheimhaltung. Wieder einmal zeigt sich, dass Zensur und Demokratie unvereinbar sind. Kein ISP weiß, welche Anforderungen und Kosten auf ihn zukommen. Noch ist von DNS- und URL-Filterung die Rede. Absehbar wird in der nächsten Ausbaustufe DPI zum Einsatz kommen. Auch die Rechteverwerter fordern bereits, die Sperrlisten bestücken zu können.

Tauschbörsen

Verwerter sind “Hilfsdienstleister im kreativen Prozess” (Thomas Hoeren). Jahrhundertlang erfüllten sie mit ihren Organisations- und Investitionsleistungen eine wichtige Funktion für Urheber und Publikum. Mit dem vernetzten PC stehen die bislang exklusiven Produktions- und Distributionsmittel jedermann zur Verfügung. Seit Napster können Nutzer die weltweite Distribution beiläufig für einander übernehmen. Privates Tauschen ist für eine Generation zu einer alltäglichen Medienpraxis geworden wie zuvor das private Kopieren. Der deutsche Gesetzgeber erkannte 1965 an, dass man sich nicht gegen den Medienwandel stemmen kann, und erlaubte privates Kopieren gegen eine pauschale Vergütung der Urheber.

Das ist auch die logische Antwort auf Tauschbörsen. Die Industrie setzt stattdessen auf Massenabmahnungen, DRM- und Filtertechnologie und Kampagnen wie “Raubkopierer sind Verbrecher”. Vertreter des deutschen Musikindustrieverbands behaupten seit einiger Zeit, die P2P-Nutzung in Deutschland gehe zurück, 2008 um 24% gegenüber dem Vorjahr. Ergo: Repression funktioniere, mehr Repression funktioniere folglich noch besser.

Inzwischen habe ich die wahrscheinliche Quelle für diese Behauptung gefunden: die “Internet Study 2008/2009” des Leipziger DPI-Herstellers Ipoque. Dort ist jedoch zu lesen, dass nicht P2P selbst, sondern nur sein Anteil am gesamten Internet-Verkehrsaufkommen um 23,8% zurückgegangen sei. Und weiter: “Es ist wichtig festzustellen, dass das nicht bedeutet, dass es weniger P2P-Traffic gibt, als ein Jahr zuvor, sondern nur, dass P2P weniger schnell gewachsen ist als anderer Traffic.” Gewaltige Steigerungen gebe es vor allem bei Web und Streaming. Außerdem, stellte Ipoque fest, sei die Zahl der Bittorrent-Tracker explodiert. Die Repression gegen Pirate Bay und Mininova hat also den genau gegenteiligen Effekt.

Kultur-Flatrate

Repression verursacht keineswegs den von der Industrie behaupteten Effekt, wohl aber erhebliche Kosten. Die werden vom Steuerzahler (für den Justizapparat und die französische Behörde HADOPI), von den ISPs und letztlich von den Bürgern getragen, weshalb es den Verwertern leicht fällt, immer mehr Repression zu fordern. Schwerwiegender noch als der finanzielle Schaden sind die Auswirkungen auf die Generation unsere Kinder. Die Diskrepanz zwischen einer selbstverständlichen, alltäglichen Medienpraxis und ihrer Illegalität führt zu einer Erosion des Glaubens an das Rechtssystem, wie der US-amerikanische Urheberrechtsgelehrte Lawrence Lessig betont.

Die einzig sinnvolle Antwort ist daher eine gesetzliche Lizenz, die das seit über 40 Jahren bewährte Modell der Privatkopieschranke ins Internet fortschreibt. Eine Kultur-Flatrate erlaubt es Privatpersonen, veröffentlichte Urheberwerke für nicht-kommerzielle Zwecke zu tauschen. Im Gegenzug zahlen Internetnutzer eine Pauschale, die kollektiv verwaltet und entsprechend der Popularität ihrer Werke an die Urheber ausgeschüttet wird.

Das ist weder eine Abschaffung des Urheberrechts, sondern seine konsequente Weiterentwicklung. Noch ist es eine Abschaffung des Marktes, da Urheber für jede kommerzielle Nutzung ihrer Werke natürlich weiterhin einen Anspruch auf angemessene Vergütung haben. Für Tauschbörsennutzung erhielten sie erstmals eine Vergütung. Da sich diese nach der gemessenen Popularität ihrer Werke richtet, wäre es sogar ein fairerer Markt als der heute übliche, in dem Urheber meist über Total-Buyout-Verträge pauschal bezahlt werden, also gerade nicht am Erfolg ihrer Werke teilhaben. Auch das Argument, die Kultur-Flatrate würde andere Geschäftsmodelle im Internet verdrängen, ist nicht stichhaltig, schließlich hat sich das Vorzeigebeispiel iTunes erst zu einem Zeitpunkt etabliert, als Tauschbörsen bereits weit verbreitet waren. Auch die immer noch vorgebrachte Behauptung, Pauschalvergütungen würden die Verwerter enteignen, haben diese bereits selbst entkräftet. Über Nokias “Comes with Music” und ähnliche Verträge mit ISPs lizenzieren Labels nicht mehr einzelne Musikstücke, sondern ihren gesamten Katalog, den der Kunde pauschal mit fünf Euro pro Monat oder versteckt im Preis eines Telefons bezahlt.

Neuer Sozialvertrag zwischen Kreativen und Gesellschaft

Es geht also nicht mehr um das Ob einer Flatrate, sondern um das Wie. Ausgangspunkt ist die Bereitschaft von Kreativen, Werke zu schaffen, und die erklärte und nachgewiesene Bereitschaft von Bürgern, sie dafür zu bezahlen. In Untersuchungen, wie der der schwedischen Musikverwertungsgesellschaft STIM haben sich 90% der Befragten bereiterklärt, 5 bis 10 Euro pro Monat für legale Tauschbörsennutzung zu bezahlen.

Das Online-Musik-Label Magnatune gibt mit 50% der Einnahmen weit mehr an seine Künstler als konventionelle Labels. Es bietet seine Alben zu einem Preis, den die Kunden bestimmen: zwischen 4 und 14 Euro. Diese bezahlen nicht etwa den niedrigst möglichen Preis, sondern im Durchschnitt 8 bis 9 Euro. Die Musik wird unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht, die ausdrücklich die nichtkommerzielle Weiterverbreitung erlaubt. Kunden könnten die Musik also völlig legal aus einer Tauschbörse herunterladen, dennoch kaufen sie. Magnatune veröffentlicht wirtschaftliche Daten, die andere als Geschäftsgeheimnis behandeln.

Das Beispiel zeigt: Fairness und Transparenz sind die Schlüsselelemente des neuen kulturellen Sozialvertrags. Das hat auch das Music Information Center Austria (MICA) zum Ausgangspunkt für seine Initiative “Fair Music” genommen. Derzeit wird ein Kriterienkatalog für Fairness, wie angemessene Vergütung auch im Nord-Süd-Handel, erarbeitet, bei dessen Erfüllung ein Gütesiegel vergeben wird. Wie beim Fair-Trade mit Kaffe und Schokolade erlaubt das Siegel den Kunden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Wie man in den Spiegel hineinschaut …

Letztlich müssen wir ohnehin alle für Kultur bezahlen, ob an der Kasse, über Steuern, die in öffentliche Kulturförderung fließen, über Rundfunkgebühren, urheberrechtliche Pauschalen, versteckt im Preis für Mobiltelefone oder ISP-Dienste oder über Werbung: Mit dem Waschmittel bezahlen wir im Supermarkt den Kinofilm im sogenannten Free-TV, ob wir diesen nun sehen oder nicht.

Der Nutzer ist unehrlich. So begründete Mark Stefik vom Xerox PARC Anfang der 1990er die Entwicklung von DRM: eine Technologie, die den Nutzer zwingt, ehrlich zu sein. 15 Jahre hat es gedauert, bis die Musikindustrie eingesehen hat, dass es der Kunde heimzahlt, wenn man ihn als Dieb statt als König anspricht. Das entgegengesetzte Modell ist das von Magnatune, das seinen Kunden nicht als zu kontrollierendes Objekt, sondern als vernunftbegabten Partner anspricht und Offenheit, Ehrlichkeit und Verteilungsgerechtigkeit walten lässt. Genau diese Prinzipien müssen auch einer Antwort auf die Herausforderung durch Tauschbörsen zugrunde liegen. Anders als die Pauschalverträge, die zwischen großen Unternehmen ausgehandelt werden, verspricht eine gesetzliche Kultur-Flatrate, die von demokratisch verfassten Urhebergesellschaften unter öffentlicher Aufsicht verteilt werden, diese Antwort zu sein.

Volker Grassmuck

Volker Grassmuck ist deutscher Publizist, Sozialwissenschaftler und Medienwissenschaftler. Sein Artikel basiert auf seinem im Rahmen des “Internet Summit 2009” in Wien gehaltenen Vortrag.