Das Referat von Peter Rantasa bei der Parlamentarischen Enquete "ZukunftsMusik"

Am 3. Juni 2008 fand im Nationalrats-Sitzungssaal des Parlamentsgebäudes eine parlamentarische Enquete mit dem Thema “ZukunftsMusik” statt. In seinem Referat erläuterte Peter Rantasa, Geschäftsführer des mica-music austria, die Musikalischen Grundrechte im internationalen Kontext, wie sie vom International Music Council 2001 formuliert wurden.

 
Sehr gehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, werte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Österreich und Musik – das klingt nach einer “sicheren Partie”, um im derzeit aktuellen Jargon des Fußballs zu bleiben. Trotzdem gibt es viel zu tun.

 

Der Verein mica – music austria wurde von der Republik Österreich 1994 gegründet, um eine bessere Verbreitung für die Werke zeitgenössischer Musikschaffender mit Lebensmittelpunkt in Österreich und einen besseren Zugang der Bürgerinnen zur Musik unserer KünstlerInnen zu unterstützen. Das hat viel mit der Musik selbst aber auch viel und immer mehr mit den berufspraktischen Seiten unserer Musikberufe zu tun. Als Vermittler – oder “Enabler” wie man das in der Wirtschaft heute so gerne Neudeutsch sagt – hat “music austria” FÜR die Kreativen und von E-Musik über Jazz bis Pop und Rock in deren Interesse partnerschaftlich mit allen Stufen der Wertschöpfungskette zu tun.

 

Aus dieser Position werde ich Ihnen nun so etwas wie einen “Kompass” und internationalen Kontext durch diesen Tag voller hochkarätiger Zugänge und Beiträge zu geben versuchen, in dem ich Ihnen die 5 musikalischen Grundrechte, ihren Bezug zur Situation in Österreich und zu den Themen in den Panels darstelle.

 

Formuliert sind diese musikalischen Grundrechte in der Satzung des weltweit größten Netzwerkes im Musikleben, dem von der UNESCO ins Leben gerufenen IMC – International Music Council, dem das mica als Mitglied angehört und dem ich derzeit als Vizepräsident im Vorstand dienen darf.

 

Zur besseren Übersicht habe ich für Sie ein Handout vorbereitet, dass sie hoffentlich vor sich haben:

 

1. Das Recht auf freien musikalischen Ausdruck
Hier ist Österreich sicherlich vorbildlich. Die Freiheit der Kunst ist in der Verfassung geschützt und die Unterdrückung von Minderheiten durch Zensur ist schon lange unbekannt. Allerdings gibt es eine große Herausforderung im Sinne der Solidarität mit Musikschaffenden aus Ländern, in denen dieses Recht nicht gewährleistet ist: Die Frage der Visa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen wird derzeit intensiv diskutiert und die Arbeitsgemeinschaft der Weltmusik hat sich dieses Themas besonders angenommen.

 

2. Das Recht, musikalische Fähigkeiten zu erwerben
Dies ist das Thema des ersten Panels und im Bereich der musikalischen Bildung und Ausbildung gibt es tatsächlich vieles in Österreich zu verbessern. International gibt hier die von der UNESCO verabschiedete “Road Map for Arts Education” mit ihrer Forderung der Einbeziehung der aktiven KünstlerInnen in die Musikerziehung eine wichtige Orientierung. Als Ausgangssituation der Debatte kann der Befund gelten, dass derzeit ein einheitliches und auch die unterschiedlichen Kompetenzen der Körperschaften überschreitendes Gesamtkonzept für das Zusammenspiel der verschiedenen Ausbildungsstufen innerhalb und außerhalb des schulischen Bereichs fehlt. Das ist auch eine Frage der Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und des Zusammenspiels von schulischer und außerschulischer Musikerziehung zB in Musikschulen oder Laienmusikvereinen. Die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler ist bei der musikalischen Ausbildung didaktisch und strukturell besser zu berücksichtigen.
Gute Musik braucht aktive und mündige HörerInnen. Eine gute Ausbildungsbasis ist übrigens nicht nur ein Grundrecht sondern, wie internationale Studien – zB. in Schweden – gezeigt haben, auch die Basis für ein starkes Publikum und damit die nachhaltigste Förderung für eine starke Musikwirtschaft.

 

 
Die nächsten beiden Rechte möchte ich gemeinsam behandeln, weil sie symmetrisch sind:

 

3. Das Recht aller Menschen auf Zugang zu musikalischen und kulturellen Aktivitäten durch Teilnehmen, Zuhören, Kreation und Information
4. Das Recht für Kulturschaffende auf geeignete Ausstattung um ihre Kunst auszuüben und durch alle Medien zu kommunizieren
Digitalisierung und Globalisierung sind treibende Faktoren für die Veränderungen, denen der Musiksektor in seiner Gesamtheit derzeit ausgesetzt ist. Der Weltmarkt für physische Tonträger ist in den letzten zehn Jahren beinahe um ein Viertel geschrumpft, neue digitale Formen der Musikverbreitung sind entstanden. Der Live-Sektor boomt und die Bewegung der Marktkonzentration hat diesen Teil der Musikwirtschaft auch längst erreicht. Dies stellt für öffentlich geförderte Institutionen, Medien und die Musikwirtschaft eine große Herausforderung dar:
“Music has experienced a true business revolution which has not been painless for the industry” – Heißt es in der großen Kulturwirtschaftsstudie: The Economy Of Culture In Europe – A Study prepared for the European Commission (Directorate-General For Education and Culture) by KEA European Affairs.
Sie sehen, wir sind schon mitten in der Thematik, die für den heutigen Nachmittag bestimmend ist. Für Ihre Übersicht finden Sie auf Seite 2 in Ihrem Handout eine schematische Darstellung der “Wertschöpfungskette”.
Die von der öffentlichen Hand geförderte Infrastruktur an Bühnen, Konzerthäusern und Festivals ist im internationalen Vergleich hervorragend – wenn auch nicht immer durchlässig genug für die Arbeit heimischer Musikschaffender, wenn man sich zum Beispiel die Aufführungssituation für zeitgenössische Musik ansieht. Hier kann man sicher mit einer stärkeren Bindung der Förderungen an Aufführungen zeitgenössischer österreichischer UrheberInnen, wie es zum Teil schon Praxis ist, noch einiges bewirken.
Im Tonträgermarkt ist die Situation ungleich schlechter: Der qualifizierte Einzelhandel mit Fachberatung ist nur noch in Nischen existent. Der Marktanteil für Schallplatten österreichischer MusikerInnen liegt im Inland bei derzeit 16%. Die Bearbeitung neuer digitaler Märkte stellt die von Kleinststrukturen dominierte Musikwirtschaft vor große Hürden
Hier stellt der von der Europäischen Kommission angesprochene Strukturwandel eine auch politisch zu bearbeitende Herausforderung dar: Es wäre an der Zeit, über die auch von der jüngsten UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt angesprochene Förderung der Kulturwirtschaft durch eine gezielte Strategie zu “E-culture”, also die Schaffung von Infrastrukturen zur digitalen Musikverbreitung durch die öffentliche Hand oder in Public-Private-Partnerships nachzudenken, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.
Im Bereich der elektronischen Medien wiederum hat sich in der letzten Zeit vieles getan: Vor allem im Hörfunk gibt es in nahezu allen Sendern Schwerpunkte für die Musik österreichischer UrheberInnen. Der “Soundpark” von ORF/FM4 oder die Kampagne zu “Die Neuen Österreicher” von ORF/Ö3 sind hier positive Beispiele. Aufbauend auf diesen guten Erfahrungen lässt sich die Präsenz österreichischer Musik aber noch weiter ausbauen und internationale Beispiele wie das Modell eine “Selbstverpflichtung” in der Schweiz wären auch für die österreichische Radiowirtschaft ein verfolgenswerter Ansatz.

 

 
5. Recht auf gerechte Anerkennung und Bezahlung für Musikschaffende
Meine Damen und Herren, dieses Thema stellt wohl die größte Herausforderung dar, denn von der Verwirklichung dieses Rechtes ist Österreich so weit entfernt wie alle anderen Länder, soweit die Datenlage hierzu bekannt ist.
In der dritten Seite meines Handouts habe ich Ihnen Darstellungen zur Einkommensverteilung innerhalb von Gruppen künstlerischer Berufe zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass das Niveau künstlerischer Einkommen deutlich unter dem gesamtgesellschaftlichen Durchschnitt liegt. Wenn nun, wie man an den Grafiken sieht, dieses ohnehin geringere zu verteilende Einkommen aufgrund der herrschenden Strukturen noch deutlich ungleicher verteilt ist als in allen anderen Branchen kann es zu großen gesellschaftlichen Problemen kommen, wenn man davon ausgeht, dass die Beschäftigung im Bereich der Kulturwirtschaft anteilsmäßig gesteigert werden soll. Wenn Sie sich über die “exotischen” Quellen wundern: Hier gibt es eine große Erhebungslücke und die Verfügbarkeit profunder Zahlen wäre wünschenswert!
Die Einkommen für Kreative in der Musik setzen sich aus den urheberrechtlich garantierten Tantiemeneinnahmen und aus den durch Verträge geregelten Einnahmen aus der wirtschaftlichen Verwertung kreativer Leistungen zusammen. Aus dem von den KonsumentInnen entrichteten zB 18 Euro für eine CD fließt im Durchschnitt in etwa nur ein Euro an die Kreativen – allein die Umsatzsteuer ist mit 3,60 Euro bereits ein Vielfaches!
Neben einem starken Urheberrecht ist also auch ein gesetzlicher Schutz der Kreativen zu fordern, der diesen erlaubt, aus besonders nachteiligen Verträgen auch wieder auszusteigen bzw. einen gerechten Anteil an erwirtschafteten Gewinne (“Bestsellerparagraph”) sichert. Unser Nachbarland Deutschland hat bereits erste Schritte in Richtung eines Urhebervertragsrechtes, das die in Verhandlungen meist schwächer gestellten KünstlerInnen gegenüber Verwertern unterstützt, gesetzt. Und auch bei der Entwicklung von Förderungen der Kulturwirtschaft ist jedenfalls auf die Bedürfnisse der unmittelbar Kreativen zu achten – denn immer mehr KünstlerInnen finden sich als Einpersonenunternehmen oder “Neue Selbständige” wieder. Die Kulturwirtschaftsförderung muss die immer mehr schwindenden Direktförderungen für KomponistInnen und auch die den zu geringen Erhöhungen des Kulturbudgets der vergangenen Jahre geschuldeten rückläufigen Gagen für Auftritte bei geförderten Festivals ergänzen, wenn nicht ersetzen – womit wir auch bei der Aufgabe der Kunstförderung wären, die Arbeit der Kreativen ebenfalls gerecht anzuerkennen und zu entlohnen.

 

Sie sehen an diesem kurzen Überblick über die musikalischen Grundrechte im internationalen Kontext, dass sich die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven nicht allein auf das Bildungs- und Kultur- bzw Wissenschaftsressort beschränken. Ich bin dem hohen Haus, auch im Namen der “Präsidentenkonferenz Musik”, dankbar dafür, dass diese Enquete hier und heute stattfinden kann und würde mir wünschen, dass in Zukunft auch jene Ressorts, die heute nicht hier sind – wie zB Wirtschaft oder Justiz – sich an den hier heute skizzierten Bedürfnissen der Musikschaffenden und Kultur orientieren und ihren Beitrag für die “ZukunftsMusik” Österreichs leisten.

 

“If we, citizens, do not support our artists, then we sacrifice our
imagination on the altar of crude reality and we end up believing in
nothing and having worthless dreams” (Yann Martel)