Förderungen Burgenland

Fördergeber: Das Land Burgenland

Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film- und Fotowesen, Volkskultur und kulturelles Erbe, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst und wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980, Fassung vom 02.01.2017 sowie auf Grundlage der diesbezüglichen Förderrichtlinien.

Voraussetzung für die Erlangung einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen mit der Beschreibung des Anliegens und einer genauen Kostenaufstellung. Bitte verwenden Sie dazu das unten angeführte Förderansuchen – Kulturförderung.

Mit Jänner 2023 wurden neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz beschlossen. Im Besonderen möchten wir darauf hinweisen, dass die Einreichfristen geändert wurden. Bitte verwenden sie dazu die entsprechenden Formulare.

  • Unabhängig vom Projektvolumen ist die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. € 100.000 limitiert.
  • Mit dem 1.2., dem 1.5., dem 1.9. und dem 1.11. des Jahres gibt es vier Einreichfristen.
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  • Die neuen Kulturförderungsrichtlinien sehen unter bestimmten Rahmenbedingungen mehrjährige Förderverträge vor, wobei für die Gewährung die Empfehlung des jeweiligen Kulturbeirates erforderlich ist.
  • Anträge für mehrjährige Förderungen, Basisförderung und Jahresprogrammförderungen sind bis zum 1.2.2024 einzureichen.
  • Unabhängig vom Projektvolumen ist die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. € 120.000 limitiert.
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Mehrjährige Förderverträge sind ab 1.1.2020 für Förderwerber, die in den letzten fünf Kalenderjahren jährlich einen qualitätsvollen, saisonalen Festspielbetrieb bzw. überregionale bedeutenden Kunst- und Kulturprojekte durchgeführt haben sowie für gemeinnützige kulturelle Dachverbände, Interessensvertretungen der Komponisten, Autoren, Interpreten, Einrichtungen der Volkskultur, alternative Kulturhäuser und Einrichtungen der Literatur grundsätzlich möglich. Dazu verwenden sie bitte das Förderansuchen – mehrjähriger Fördervertrag.

Als kurzer Leitfaden für Förderungen im Kulturbereich bzw. als Orientierungshilfe für Beantragungen von mehrjährigen Förderverträgen dienen die beiliegenden FAQs Kulturförderung des Landes Burgenland.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Antrag, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, von den laut Statut zeichnungsberechtigten Personen (statutenmäßige Vertretungsregelung) unterschrieben werden muss.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Dr.in Pia Bayer
Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel: +43 57 600 2358

Weitere Fördermöglichkeiten

Wirtschaftsagentur Burgenland
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 9010 210

Zentrum für Kreativwirtschaft

Regionalmanagement Burgenland GmbH
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 9010 2434
Fax: +43 5 9010 2410
E-Mail: office@kreativwirtschaft.net
Website: Zentrum für Kreativwirtschaft


Letzte Aktualisierung: 02.04.2025