2. Klausurtagung zur UNESCO Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, 5.- 6. März 2009, Donau Universität Krems

Im Juni 2008 hat die von der Österreichischen UNESCO-Kommission organisierte ExpertInnenklausur zum Thema “Kulturelle Vielfalt” zum ersten Mal getagt. Zur Enttäuschung aller sind die Hauptforderungen auch nach gut einem Jahr noch nicht erfüllt. Im Rahmen einer zweiten Klausurtagung, welche im vergangenen März stattgefunden hat, wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Ergebnisse dieses Treffens wurden von den teilnehmenden KünstlerInnen und InteressensvertreterInnen in einer Schlusserklärung festgehalten, welche in einem Schreiben an den Bundeskanzler Werner Faymann, die BundesministerInnen Claudia Bandion-Ortner, Rudolf Hundstorfer, Reinhold Mitterlehner, Josef Pröll, Claudia Schmied, Michael Spindelegger, sowie an die LandeskulturreferentInnen aller Bundesländer ergangen ist.

 Die UNESCO-Generalkonferenz hat im Jahre 2005 die “Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen” verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Auch Österreich hat die Konvention ratifiziert und das schon Ende 2006. Obwohl auch für den Bund, Länder und Gemeinden bindend, wurde der Vertrag aber bis zum heutigen Zeitpunkt zu weiten Teilen nicht umgesetzt.

 

Die TeilnehmerInnen der diesjährigen Klausur:
Gabriele Eschig
Andreas Baum 
Peter Rantasa
Zuzana Brejcha
Gerhard Ruiss 
Mercedes Echerer
Frank Stahmer, MA
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Huber  
Dr. Klaus Unterberger
Dr. Ludwig Laher  
Renate Welsh-Rabady

 

Hier die Schlusserklärung der 2. Klausurtagung

 

Im März 2007 trat die Konvention über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen für Österreich in Kraft, in der Umsetzung ist seither so gut wie nichts geschehen. In ihren Reaktionen auf die Forderungen der ExpertInnen verweisen die Ministerien vorwiegend auf die Zuständigkeit einer jeweils anderen Stelle. Kulturelle Vielfalt ist aber nicht reduzierbar auf die Frage der Kunst- und Kulturförderung, sondern betrifft verschiedenste politisch verantwortliche Instanzen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Zwar sind Fortschritte in der Zusammenarbeit von Beamten feststellbar, im Großen und Ganzen liegt die Kooperation zwischen den politisch Verantwortlichen jedoch nach wie vor im Argen, wiewohl gemeinsame Strategien eine unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung von Buchstaben und Geist der Konvention sind. Diese Aufgabe der Koordinierung könnte von der in Artikel 28 verpflichtend vorgeschriebenen Kontaktstelle übernommen werden. Dass sie noch immer nicht eingerichtet wurde, ist eines der gravierendsten Versäumnisse.

 

Die in Krems versammelte ExpertInnengruppe sieht Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

 

Forderungen 2008

 

Alle Forderungen der Schlusserklärung von St. Florian bleiben aufrecht.

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

 

Österreich hat sich in der Konvention zur Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verpflichtet. Die ExpertInnen erwarten, dass die schwierige Situation des ORF nicht dazu missbraucht wird, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als solchen in Frage zu stellen oder auszuhungern. Zukunftsweisende Konzepte müssen im Zusammenwirken der politisch Verantwortlichen und der MitarbeiterInnen entwickelt werden. Im diesem Sinne unterstützt die ExpertInnengruppe die “Charta für den Öffentlichen Rundfunk”.

 

Gemeinnütziger kommunaler Hörfunk

 

Auf Länderebene ist die ausreichende öffentliche Förderung der Freien Radios eine Voraussetzung für kulturelle Vielfalt. Entsprechende gesetzliche und finanzielle  Rahmenbedingungen sind zu schaffen.

 

Österreichische Auslandskulturpolitik

 

Die Österreichischen Kulturforen sind erste Adressen, was die Verwirklichung kultureller Vielfalt sowie die vielfältigen Beziehungen zwischen dem Gastland und Österreich betrifft. Darüber hinaus sind sie gerade in Problemregionen häufig Orte der Zivilgesellschaft und eines unmittelbaren Kulturaustausches. Auslandskulturpolitik darf nicht zum reinen Vehikel der Diplomatie verkommen. Entwicklungen wie die beabsichtigte Schließung des Österreichischen Kulturinstituts/Kulturforums in Warschau können das Ende des fruchtbaren bilateralen Kulturaustausches einläuten.

 

Internationale Zusammenarbeit, Aufenthaltbestimmungen

 

Österreich soll im Rahmen des Schengenabkommens darauf einwirken, dass die Visaerteilung und -abwicklung für KünstlerInnen aus den Entwicklungsländern entsprechend Artikel 16 der Konvention vereinfacht wird, auch um den schwierigen Zugangsbedingungen in den Herkunftsländern Rechnung zu tragen. Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind auf die Durchführungsbestimmungen zu Artikel 16 besonders hinzuweisen, die in Kürze verabschiedet werden.

 

 
Soziale Absicherung

Kulturelle Vielfalt ist ohne soziale Absicherung nicht möglich. Die neue vom BMUKK in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage der österreichischen KünstlerInnen zeichnet ein trauriges Bild der Lage und zeigt, dass für den Großteil der österreichischen KünstlerInnen soziale Mindeststandards eine Utopie sind. Es herrscht dingender Handlungsbedarf.

Buchpreisbindung

Anlässlich der sich abzeichnenden Anpassungsnotwendigkeit der Importklausel (die Preisbindung erfolgt durch den Importeur und nicht durch das nach Österreich exportierende Unternehmen) der österreichischen Buchpreisbindung an EU-Recht sind Hörbücher und E-Books in die feste Ladenpreisregelung einzubeziehen.

Volltextwiedergabe durch Google

Das US-amerikanische Datenhandelsunternehmen “Google” ist nicht nur als Vermittler von Informationen zwischen Anbietern und Konsumenten tätig, es bietet auch selbständig Informationen an, wie u.a. die Volltextwiedergabe freigewordener und vergriffener, aber auch neu erschienener und noch lieferbarer Bücher. Allerdings auf einer fragwürdigen Rechtsgrundlage. Die österreichischen und europäischen politischen Instanzen sind aufgefordert, die AutorInnen, Verlage und Verwertungsgesellschaften bei ihren Bemühungen um eine rechtlich korrekte Lösung mit den Rechteinhabern zu unterstützen.

Urheberrechte

Kulturelle Güter und Dienstleistungen produzieren eine beträchtliche Wertschöpfung. Trotzdem ist es häufig der Fall, dass die Kulturschaffenden und KünstlerInnen davon weit weniger profitieren als andere Teilnehmer der Wertschöpfungskette. Dies liegt oft auch an ungünstigen Verträgen. Zum Schutz der Kreativen und UrheberInnen vor nachteiligen vertraglichen Bindungen in Folge ungleich verteilter Verhandlungsmacht ist ein Urhebervertragsrecht einzuführen. Kulturelle Vielfalt ist langfristig nur durch die rechtliche Stärkung der UrheberInnen zu sichern, wozu neben dem Urhebervertragsrecht auch ein Urhebergemeinschaftsrecht (Folgerecht nach dem Freiwerden von Werken) und eine Gesamtvertragsfähigkeit für selbständige künstlerische Berufe unumgänglich geworden sind.

Kulturrechte – Wettbewerbsrecht

Während für die konkrete Umsetzung der Konvention nichts getan wird, werden weitere Breschen geschlagen, die kulturelle Vielfalt und Identität existenziell gefährden. Ein besonders augenfälliges Beispiel unter vielen ist der sogenannte “CISAC-Case”: Die EU-Kommission hat sich mit ihrer unreflektierten Forderung nach uneingeschränktem Wettbewerb durchgesetzt und damit die Rechte der UrheberInnen maßgeblich beschnitten. Vor allem die kleineren Verwertungsgesellschaften in allen Bereichen der Kunst (Musik, Film, Literatur, bildende Kunst), wie zum Beispiel in Österreich, werden dadurch ihre zentralen Aufgaben für die Verbreitung und Entfaltung kreativen Schaffens sowie ihre soziale Verantwortung nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen können, dringend notwendige Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung der Vielfalt der Kunst und zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen werden dem globalen Dienstleistungsmarkt ausgeliefert., die derzeit gegebenen Möglichkeiten der Selbst- und Mitbestimmung für die Kreativen in ihren selbstverwalteten Strukturen geschwächt.