Förderungen Burgenland

Fördergeber: Das Land Burgenland

Seit 1. Jänner 2026 ist nicht mehr die Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Hauptreferat Kultur und Wissenschaft, für Förderungen im Kulturbereich zuständig, sondern die Kulturförderung Burgenland GmbH. Diese ist räumlich im KUZ Eisenstadt untergebracht.

Die Kulturförderung Burgenland GmbH ist die zentrale Einrichtung des Landes Burgenland zur Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft. Sie engagiert sich für den Erhalt des kulturellen Erbes, ermöglicht einen breiten und niederschwelligen Zugang zur kulturellen Teilhabe und unterstützt künstlerisches sowie wissenschaftliches Schaffen durch Förderungen, Stipendien, Preise und Wettbewerbe.

Darüber hinaus verleiht sie Auszeichnungen für herausragende Leistungen und widmet sich der Pflege sowie der Weiterentwicklung des kulturellen Gedächtnisses des Burgenlandes.

Im Rahmen der Kunst- und Kulturförderung des Landes Burgenland stehen vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung kultureller Projekte und künstlerischer Arbeit zur Verfügung. Dazu zählen die allgemeine Kulturförderung, Ausschreibungen (Stipendien, Preise und Wettbewerbe), die Initiative „Öffnung der Kulturhäuser“ sowie Kunstankäufe im Bereich der bildenden Kunst.

Das Land Burgenland unterstützt kulturelle Vorhaben in unterschiedlichen Bereichen: Betrieb kultureller Einrichtungen, kulturelles Ausstellungswesen, Bildende und Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film und Fotografie, Gedenk- und Erinnerungskultur, Volksgruppen, Volkskultur und kulturelles Erbe (Heimat- und Brauchtumspflege), Kulturaustausch, Literatur und Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst, wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen sowie Wissenschaft.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel. Es können sowohl Projektförderungen für einzelne Vorhaben als auch Basisförderungen für laufende Programme oder Infrastruktur beantragt werden.

Einreichfristen

Projektförderungen (einjährige Vorhaben):
Anträge können laufend eingebracht werden. Die Berücksichtigung erfolgt zu den Stichtagen 1. Februar, 1. Mai und 1. Oktober.

Einreichungen werden wie folgt zugeordnet:

  • vom 2. Oktober des Vorjahres bis zum 1. Februar – erste Förderperiode
  • vom 2. Februar bis zum 1. Mai – zweite Förderperiode
  • vom 2. Mai bis zum 1. Oktober – dritte Förderperiode

Mehrjährige Projektförderungen sowie Jahresprogramm- oder Basisförderungen:
Anträge sind in der dritten Förderperiode des vorangehenden Jahres oder spätestens bis zum 1. Februar des ersten Förderjahres einzureichen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kulturförderung Burgenland GmbH
Mag.a Claudia Priber, Geschäftsführung

Franz Schubert-Platz 6
A-7000 Eisenstadt

Tel.: +43 2682 719 – 2400


Weitere Fördermöglichkeiten

Wirtschaftsagentur Burgenland
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 9010 210

Zentrum für Kreativwirtschaft

Regionalmanagement Burgenland GmbH
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 9010 2434
Fax: +43 5 9010 2410
E-Mail: office@kreativwirtschaft.net
Website: Zentrum für Kreativwirtschaft


Letzte Aktualisierung: 28.05.2026