„Youtube betreibt Schadensbegrenzung” – PAUL FISCHER im mica-Interview

PAUL FISCHER ist Leiter der Rechtsabteilung von AKM und austro mechana. Im mica-Interview verrät er, weshalb “Balance” das neue Schlagwort ist und wie sich die Urheberrechts-Richtlinie auf den Geldbeutel der UrheberInnen auswirken wird.

Wie beurteilen Sie das Zustandekommen der Urheberrechts-Richtlinie und das Resultat, das letztlich im EU-Parlament beschlossen wurde?

Paul Fischer: Das Zustandekommen der Richtlinie war von starkem Lobbyismus beider Seiten geprägt. Aber den stärkeren Lobbyismus und die stärkere Finanzkraft hatten sicherlich Youtube und Konsorten – jene Unternehmen, die man salopp als „Internet-Riesen” bezeichnet. Die haben alles getan, um zu verhindern, dass eine Haftung in den Text der Richtlinie aufgenommen wird. Anfangs stand ja diesbezüglich noch gar nicht so viel drin im Text. Dann aber haben die Rechteinhaber auf eine Klarstellung gepocht, wonach Youtube und andere sehr wohl für die zur Verfügung gestellten Inhalte bzw. für die Nutzung urheberrechtlicher Inhalte haften. Daraufhin haben Youtube und andere dagegengehalten, und das sehr massiv. Die Diskussion wurde sehr emotional und irgendwann auch irrational geführt. Das gilt vor allem für das, was von Youtube an Argumenten kam.

Was gab, denken Sie, den Ausschlag, dass die Richtlinie letztlich in Ihrem Sinn und im Sinne der meisten UrheberInnen beschlossen wurde?

Paul Fischer: Es wurde ein Kompromiss, der am Ende des Tages zwar zu Gunsten der Urheber*innen ausfiel – seitens der AKM befürworten wir diese Richtlinie ausdrücklich – aber natürlich wurden Abstriche gemacht, was man auch daran sieht, dass es im verabschiedeten Text viel mehr Paragraphen gibt als zu Beginn. Ursprünglich war der Art. 13 etwa [Herzstück von Artikel 13 der Urheberrechts-Richtlinie ist die Klarstellung, dass bestimmte User Geberated Content-Plattformen urheberrechtlich verantwortlich sind und Kreative angemessen vergüten sollen, Anm.] ein sehr schlanker Paragraph. Jetzt ist er doch mit viel Wenn und Aber und Bedingungen aufgebläht. Uns hätte eigentlich gereicht, wenn drinsteht, dass auch Youtube im Rahmen seines Geschäftsmodells eine öffentliche „Zurverfügungstellung” begeht. Das ist das Schlüsselwort.

Denn wer zur Verfügung stellt, haftet und muss auch etwas bezahlen dafür, braucht also eine Lizenz. Aber das bekam eine eigene Dynamik: Was mit einem schlanken Vorschlag der Kommission begann, weckte Interessen. Art. 13 und das Presseverlegerrecht in Art. 15 haben die Diskussionen dominiert. Es hätte viele andere Themen gegeben, die ihre Berechtigung und ihre Wichtigkeit haben, die aber letztlich nicht so im Rampenlicht standen.

Denken Sie, man hat versucht, zu viel in eine Richtlinie reinzupacken?

Paul Fischer: Man hätte noch mehr Themen reinpacken können, wenn man gewollt hätte. Es gibt noch viele Themen, die einer Klärung harren bzw. von denen wir noch nicht genau wissen, wie wir das im neuen Zeitalter des Internets zu verstehen haben, wie wir das umsetzen und umlegen. Aber im Endeffekt geht es um die netzaffine Community, die nicht verstehen will, dass geistiges Eigentum einen Wert hat und auch heute bezahlt werden muss. Genau das aber wollen die Rechteinhaber: Eine faire Entlohnung ihrer Werke. Diese Gräben wird man so schnell nicht schließen können, und da ist es relativ egal, ob man ein Thema mehr oder weniger hat. Diese Gräben haben sich aufgetan und haben sich an diesem Youtube-Thema entzündet.

„Je mehr Nutzungen, desto besser für alle.”

Viele MusikerInnen sträuben sich immer noch dagegen, die Notwendigkeit der Richtlinie und ihrer Umsetzung zu erkennen, und die Arbeit, die AKM, GEMA und andere Interessenvertretungen für sie machen, zu goutieren. Der finanzielle Nutzen ist ihnen nicht bewusst. Woran, denken Sie, liegt das?

Paul Fischer: Viele sehen Youtube als Chance, bekannt zu werden und haben Angst, dass das verhindert wird, wenn man Youtube sozusagen „abdreht”, was allerdings niemand will und was auch nicht passieren wird. Im Gegenteil: Wir wollen ja, dass Youtube weiterexistiert und Einnahmen generiert. Denn: Je mehr Nutzungen, desto besser für alle. Youtube wird als Gratis-Kanal gesehen, der schnelle Verbreitung ermöglicht. Die Angst, man könnte diese Chance durch eine Verrechtlichung zunichtemachen, indem Vertriebskanäle mit den Mitteln geistigen Eigentums geschlossen werden, ist wie Angst generell irrational. Dazu kommt ein gewisser Respektabstand vor rechtlichen Texten.

Grundsätzlich verstehen viele Ältere, worum es geht: Dass hier nämlich jemand Trittbrett fährt auf den Rechten anderer, Profit macht, ohne dafür einen entsprechenden Gegenwert zu leisten. Jüngere sehen das meist nicht, weil viele von ihnen noch nicht im Erwerbsprozess stehen. Selbst eine deutsche Protagonistin der Piratenpartei änderte plötzlich ihre Meinung, als sie sah, dass das Buch, das sie geschrieben hatte, raubkopiert wurde. Da merkte sie sehr schnell, dass Urheberrecht auch einen Nutzen hat. Das zeigt ganz gut die Doppelmoral der ganzen Diskussion.

Das erinnert mich an den Sänger und Buchautor Sven Regener, der in einem Interview einmal meinte, der Chef der Piratenpartei würde sich schön wundern, wenn wir alle die von seiner Firma produzierten Apps gratis downloaden würden. Er hat damit die paradoxe Situation beschrieben, dass die Entgeltlichkeit bei einer App selbstverständlich ist, bei einem Musiktitel hingegen nicht. 

Paul Fischer: Genau. Sowohl App und Musiktitel sollen den gleichen Schutz genießen.

Regener wurde damals aber für seine Meinung vor allem von liberalen und intellektuellen Kreisen angefeindet, was mich zur “Zensur-Problematik” rund um die so genannten „Upload-Filter” bringt. Ein Leser des Standard postete unter einen Artikel im Online-Forum Folgendes: „Hier von Zensur zu sprechen ist populistische Übertreibung. Es gibt genug freie Inhalte, die man teilen kann so viel man will. Hier geht es um die Wahrung von Eigentümerrechten und da verstehe ich schon, dass man das gesetzlich entsprechend regeln möchte auch in der digitalen Welt. Ich vermisse bei den Kritikern Gegenvorschläge, wie Urheberrechte sonst geschützt werden sollen.” In besagtem Online-Forum wurde diese Aussage mit einer Flut an negativen Bewertungen quittiert. Woran liegt es, dass der Schutz geistigen Eigentums im linksintellektuellen Spektrum, dem sich der Standard selbst zurechnet, ein so schlechtes Image hat? 

Paul Fischer: Das ist ein gesellschaftliches Phänomen. Statistisch sind das sicherlich mehr junge als alte Leute, die gegen jede Form von aus ihrer Sicht als „Sperre” empfundenen Einschränkung rebellieren, die also grundsätzlich dagegen sind, wenn einmal grundsätzlich etwas verboten wird. Sie wollen sich im Internet völlig frei bewegen und alles gratis nutzen können. Diese Gratis-Mentalität herrscht bei einer ganzen Generation, ich würde sagen meiner, und der danach vor.

„Das immaterielle Gut ist ein Produkt wie jedes andere auch […]“

Wie kann man das altersmäßig eingrenzen? 

Paul Fischer: Ich würde sagen, das gilt für die 14- bis 38-jährigen. Ich selbst bin achtunddreißig Jahre alt. Meine Generation ist mit dem Internet oder besser mit den ersten Versionen des Internets aufgewachsen. Man konnte von Anfang an immer über alles verfügen, bekam alles, was man wollte, frei Haus. Nun haben wir mit dem Phänomen zu tun, den Leuten beibringen zu müssen, dass die Sachen einen Wert haben, egal ob sie im Internet oder im Laden stehen. Das immaterielle Gut ist ein Produkt wie jedes andere auch, mit der Besonderheit, dass man es relativ leicht verbreiten kann. Der Vor- oder Nachteil – es kommt darauf an, aus welcher Perspektive man das betrachtet – ist, dass man heute einen Server in irgendein Land stellen kann. Von dort aus wird Inhalt verbreitet, was die Verfolgung schwierig macht. Die Rechtsdurchsetzung ist das Hauptproblem, das die Musikindustrie heute noch hat, wenngleich die Piraterie deutlich zurückgegangen ist.

Früher hatte man einmal die Möglichkeit, die Verbreitung seines Werkes zu kontrollieren. Heute wird das immer schwieriger. Ein weiteres Phänomen ist, dass sich Menschen gerne von Schlagworten beeinflussen lassen. Man hinterfragt nicht mehr. Als Jurist ist man gewohnt, jeden Begriff auseinanderzunehmen, zu hinterfragen, woher etwas kommt, wofür es steht und was es bedeutet. Das ist unser Job. Wir definieren Begriffe so eng und streng es geht und legen sie aus. Kaum jemand aber, der das Wort „Zensur” in den Mund genommen hat, hat sich die Mühe gemacht, in der EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.], wo dieser Begriff definiert ist, nachzulesen, was damit gemeint ist. Dort ist Zensur als das Verbot definiert, die Freiheit der Information durch staatliche Eingriffe einzuschränken. Ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist dort, dass die Mitgliedstaaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen dürfen. Alles, was sich an die Öffentlichkeit im weitesten Sinne wendet, kann also reguliert werden, ohne Zensur zu sein. Das steht so dezidiert drin. Andererseits steht auch drin, dass die Meinungsfreiheit, die von der Internet-Community völlig zu Recht hochgehalten wird, auch Rechte anderer gewährleisten muss. D.h. man kann die Meinungsfreiheit sehr wohl einschränken, wenn die Rechte anderer durch ihre Ausübung verletzt werden. Da zählen auch die geistigen Eigentumsrechte dazu.

„Zensur” war daher von Beginn an ein falscher Begriff? 

Paul Fischer: Wir sind weit entfernt von Zensur, wenn es darum geht, dass ein Urheber seine Eigentumsrechte durchsetzen darf, und das auch mittels Content-Identification-Maßnahmen. Bei Systemen, die als so genannte „Upload-Filter” verschrien wurden – was so nicht stimmt, weil das weder Filter sind, noch etwas verhindert werden soll – geht es einzig und allein darum, dass UrheberInnen die Möglichkeit bekommen, in dieser Wüste der Daten ihre Rechte wahrzunehmen und zu erkennen, dass eine Rechteverletzung stattgefunden hat.

Niemand will verhindern. Es gibt tausende und abertausende Kunstschaffende. Die haben alle ihre Meinungen und Weltbilder, und das ist auch gut so. Es geht nicht darum, dass eine Meinung vorherrschen soll und andere weggekübelt werden. Das ginge ja auch gar nicht. Viele scheinen das aber nicht verstanden und nicht hinterfragt zu haben, weil sie auf Schlagworte reinfallen, die jemand aus rein politischen Gründen in die Welt gesetzt hat.

Müsste man nicht ständig Aufklärungs-Kampagnen veranstalten, um diese Begrifflichkeiten zu schärfen und gegen politisch motivierte Beschlagwortungen, aber auch bewusste Fehlinformation anzugehen? 

Paul Fischer: Müsste man, aber woher das Geld dafür nehmen? Man hat als Interessensverband nur begrenzte Ressourcen. Das ist das Geld anderer Leute, das wir verwalten. Verwertungs-gesellschaften sind dafür da, Lizenzierungen zu bewerkstelligen und Verteilung durchzuführen. Für PR ist nur wenig Geld vorhanden.

„De facto ist das, was heute von Youtube und Facebook betrieben wird, viel eher Zensur als es jede Rechtsverfolgung jemals sein kann.”

Ich habe da jetzt auch eher an die staatliche Verantwortung gedacht. Wenn ich davon ausgehe, dass Medien von sich aus einen Auftrag zur Information haben, dann sind sie diesem Auftrag in puncto europäisches Urheberrecht nicht oder nur unzureichend nachgekommen. Was man in Qualitätsmedien dazu las, waren vorwiegend APA- oder DPA-Meldungen, die größtenteils 1:1 übernommen wurden. Eigene Gedanken hat man sich, zumindest in Österreich, in kaum einer Redaktion gemacht. Sonst hätte doch gar nicht so viel Fehlinformation bis zum Konsumenten dringen können, oder? 

Paul Fischer: Das Problem ist, dass das Urheberrecht ein schwieriges Thema ist und bleibt, das in der Bevölkerung in dem Ausmaß nicht ankommt wie andere. Das ist kein dankbares Thema, das Quoten bringt. Und wir leben nun einmal leider in einer Zeit, in der sich der Journalismus offensichtlich den Quoten unterwerfen muss. Im Alltag heißt das, dass man Themen möglichst schnell und möglichst reißerisch bringt, ohne im Detail mit der gebotenen journalistischen Sorgfalt ans Werk zu gehen. Hauptsache man ist als erstes damit draußen.

Dazu kommt, dass Youtube selbst ein Medium ist. Rechtlich kann man vielleicht darüber diskutieren, aber faktisch ist das ein Medium, das seine Klientel mit dem entsprechenden Campaigning befeuert, und zwar nicht zu knapp. Das ist das zweite Problem: Dass hier eine Parallelwelt geschaffen wird, die sich von sozialen Medien und nicht mehr den klassischen journalistisch betriebenen nährt. Das führt zur Informationsverknappung, die man noch am ehesten als “Zensur” betrachten könnte, weil nur die eine Meinung, die über dieses Medium verbreitet wird, als die richtige angesehen wird. De facto ist das, was heute von Youtube und Facebook betrieben wird, viel eher Zensur als es jede Rechtsverfolgung jemals sein kann.

Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Als die Richtlinie durch war und es nun darum ging, welche Schritte als nächstes zu setzen wären, hat die damalige Bundesregierung durchaus erkannt, dass sehr viel Kommunikation notwendig ist, um die Umsetzung in österreichisches Recht zu gestalten. Das Bewusstsein dafür, dass es mehr Aufklärung braucht, ist also durchaus da.

Was hat sich seit der Verabschiedung der EU-Richtlinie getan?

Paul Fischer: Jetzt ist das Ministerium am Zuge. Es gibt zunächst erst mal Stakeholder-Dialoge. Dann gilt es einen Entwurf zu erarbeiten, der bis 2021 umzusetzen ist. Kommendes Frühjahr schon soll es einen Entwurf geben, damit das Gesetz bis Herbst umgesetzt wird. Die Kommission greift gerade, was den Art. 17 (ehemals Art. 13) [Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie stellt klar, dass ein Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten selbst eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung vornimmt, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu von seinen Hutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken verschafft, Anm.] der Richtlinie betrifft, ein und möchte, dass die Mitgliedstaaten das möglichst schnell umsetzen.

Wie viel Spielraum hat der österreichische Gesetzgeber bei der Umsetzung? Oder anders gefragt: Was muss geschehen, damit die Umsetzung in Ihrem Sinne geschieht? 

Paul Fischer: Es gibt ein paar Punkte, die man schärfer definieren könnte. Auf der anderen Seite liegt genau darin die Gefahr: Dass Youtube oder Facebook sich wieder einmischen und versuchen, mit den Maßnahmen, die wir schon auf europäischer Ebene kennengelernt haben, einen Keil reinzutreiben. Uns würde es schon genügen, wenn es so umgesetzt wird wie es in der Richtlinie steht. Das wäre schon mal gut. Alles, was dazu kommt, wie etwa das Vervielfältigungsrecht, das nicht erwähnt wurde, oder etwa die Definitionen, was eine „große Menge” an Werken ist, was in der Richtlinie vorkommt, aber nirgendwo definiert ist, wäre zu begrüßen.

Wie realistisch ist das? 

Paul Fischer: Eher unwahrscheinlich, um ehrlich zu sein, weil man dadurch wieder einen Grabenkampf zwischen allen Lagern eröffnet. Ich glaube nicht, dass sich das die künftige Regierung, egal wie sie nun ausschauen wird, das antun möchte. Also: Die RL so umsetzen, wie sie getextet ist, wäre schon mal gut. Wenn es da und dort, wo es Unklarheiten gibt und Ergänzungen und Schärfungen guttäten, zu solchen kommt, würden wir bei der AKM das begrüßen, so lange es nicht zu Lasten der Urheber geht.

Was hat man an lobbyistischer Einflussnahme zu erwarten? 

Paul Fischer: Schwer zu sagen. Ich glaube aber nicht, dass Österreich da im Fokus steht. Eher größere Länder wie Deutschland und Frankreich. Ich erwarte mir, dass Österreich eher Nebenschauplatz eines etwaig größeren Krieges wird. Aber was immer es sein wird, das lobbyistisch auf uns zu kommt: Ich hoffe, wir kriegen es mit und werden dagegenhalten können.

Matthias Hornschuh, Komponist und Aufsichtsratsmitglied bei der GEMA, meinte im mica-Interview neulich, die nächsten zweieinhalb Jahren würden viel schlimmer werden als die letzten. Jetzt gehe es ans Eingemachte, sagte er. Können Sie das nachvollziehen? 

Paul Fischer: Die Richtlinie gibt einen Rahmen vor und man kann ihn nur schwer überschreiten oder verlassen. Wenn einzelne Begriffe nicht umgesetzt werden, wird sich der österreichische Gesetzgeber das vorhalten lassen müssen, was von der Optik her gar nicht gut wäre. Ich glaube auch nicht, dass der österreichische Gesetzgeber das riskieren wird. Ich erwarte mir auch kein Gerangel um den Art. 17, über den so viel geredet wurde. Da gibt es andere Themen, die mehr Spielraum haben. Warum es so rundgehen sollte, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Aber natürlich: Man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen.

Welche anderen Themen meinen Sie?  

Paul Fischer: Vergriffene Werke, Text- und Data-Mining. Da kann man an vielen Schrauben drehen, die sich zu Lasten der UrheberInnen auswirken können. Oder die Transparenzpflichten, die einen extremen Aufwand für gewisse Rechtenutzer bedeuten würden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich sind wir bei der AKM für Transparenz, aber bei gewissen Verpflichtungen kann man schon in Frage stellen, ob das den Rechteinhabern so viel bringt. Auch das Presseverlegerrecht, das uns nicht so sehr tangiert, aber für den Journalismus ein großes Thema ist. Da hat man ja auch gesehen, welche Macht Google hat und ausüben kann.

Apropos Google. „Google warnt Kreative und Medien vor sinkenden Einnahmen” war in den Zeitungen jüngst zu lesen. Ein „nicht funktionierender Rahmen“ beinhalte das Risiko, dass „die von YouTube an traditionelle Medien- und Musikunternehmen ausgezahlten Einnahmen sinken“ könnten, hieß es. Dies, so Google in seinem 31 Seiten langen Schreiben, „hätte potentiell verheerende Auswirkungen für die vielen europäischen Kreativen, die ihr Geschäft auf YouTube aufgebaut haben“. Argumentativ konnte ich aus den dazu veröffentlichten Artikeln allerdings nicht schließen, weshalb genau die Einnahmen sinken sollten. Ist das nicht bereits der Anfang einer neuen Lobbyismus-Welle? 

Paul Fischer: Wahrscheinlich, ja. Da geht es auch nicht um Argumentation. Das hat man auch in den letzten Phasen des europäischen Kampfes gesehen. Das waren keine Argumente mehr, die da in die Diskussion eingebracht wurden, sondern Schlagworte und Polemik. Sachlich wurde von Google schon lange nichts mehr vorgebracht. Auch das von Ihnen gebrachte Zitat würde ich nicht als sachliche Argumentation werten.

Neulich besuchte ich eine Konferenz, auf der ein Youtube-Vertreter sprach. Der brachte immer wieder das Wort „Balance” ins Spiel. Nachdem man die Richtlinie nicht verhindern konnte, ist jetzt offenbar „Balance” das neue Schlagwort. Es gehe um die Balance zwischen den Nutzern, also den berechtigten User-Interessen einerseits, und den Rechteinhabern andererseits. Das scheint die neue strategische Richtung zur Schadensbegrenzung zu sein. Sie wollen alle, die noch nicht überzeugt sind, auf ihre Seite ziehen. Das Argument ist: „Versucht doch, die Richtlinie möglichst schonend umzusetzen, sonst schadet ihr euch selbst.” Die Hauptschlacht ist verloren. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung…

Was erwarten Sie sich von den derzeitigen Stakeholder-Dialogen? 

Paul Fischer: Es werden alle Beteiligten erneut ihre Meinungen artikulieren. Auch wir werden unseren Standpunkt klar fassen. Bei der Vielzahl und Breite der Themen ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass wir allzu tief in Themen des Art. 17 oder andere eintreten können. Jeder vertritt seine Ansichten, das wird vom Ministerium zur Kenntnis genommen, und damit hat sich´s dann auch, denke ich. Natürlich gibt es immer wieder Überraschungen, was auch gut so ist, weil es die Diskussion bewegt. Dann folgt das Kunststück.

Das da wäre? 

Paul Fischer: Das Kunststück ist, die europäische Norm in die österreichische Rechtsdogmatik einzufügen. Das ist gar nicht einfach, denn jedes Land hat nach wie vor unterschiedliche Urheberrechtsgesetze. Was ja auch Vorteile hat, weil dadurch kulturelle Unterschiede besser abgebildet werden können. Gerade Begrifflichkeiten, mit denen wir bis jetzt nichts anzufangen wussten, sind nicht einfach umzusetzen. Etwa die Parodieausnahme in Art 17., die sicherstellen soll, dass Parodien weiterhin möglich sind und in solch einem Fall nicht gesperrt werden dürfen. Das ist jetzt explizit für user-generated Content festgeschrieben. Für uns Österreicher war das nie etwas, was man extra erwähnen musste, weil das auch bisher schon rechtlich abgebildet war, aber so explizit halt nicht im Gesetzt steht. Dass man das jetzt als Ausnahme normieren muss, kann dogmatisch spannend werden, weil sich die Frage stellt: Müssen wir einen eigenen Paragraphen dafür schaffen oder genügt uns der alte mit einer entsprechenden Klarstellung?

Wie realistisch ist es, dass große Plattformen aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen Lizenzverträge mit UrheberInnen abschließen und sie deshalb auch höhere Einnahmen lukrieren? 

Paul Fischer: Nun, Lizenzverträge hatten wir immer mit Youtube. Sie haben halt nur sehr wenig gezahlt. Wir hoffen, dass jetzt endlich auf Augenhöhe verhandelt wird und sie anständig zahlen. Verhandelt wurde und wird ständig. Unser Geschäftsbereich Neue Medien ist ständig daran, Verträge zu verlängern. Das war halt immer mühsam, weil Youtube den Standpunkt vertrat, dass sie ja eigentlich gar nicht zahlen müssten. In Zukunft haben sie diese Ausrede nicht mehr.

„[…] momentan ist davon auszugehen, dass die Einnahmen nur steigen können.”

Aber wird sich das auch ganz monetär zu Gunsten der UrheberInnen auswirken? 

Paul Fischer: In den letzten zehn Jahren haben sich die Einnahmen aus der Online-Nutzung europaweit insgesamt verdoppelt. Online nimmt zu und das ist auch gut so. Die Entwicklung, auf die alle vor zehn Jahren gesetzt haben, tritt jetzt wirklich ein. Online wird in Zukunft vorherrschen. Dass ordentlich gezahlt wird, glaube ich schon. Man wird sich das langfristig anschauen müssen, aber momentan ist davon auszugehen, dass die Einnahmen nur steigen können. Es ist damit zu rechnen, dass über die normale Steigerung der Nutzung hinaus mehr Einnahmen generiert werden. Schon allein deshalb, weil Youtube für den bisher nicht monetarisierten Bereich, den klassischen „user-generated” Content zahlen wird müssen. Da werden wir uns bemühen, eine guten Deal zustandezubringen.

Das österreichische Unternehmen Legitary hat einen Algorithmus entwickelt, der Unregelmäßigkeiten bei Streaming-Abrechnungen auf die Spur kommt. Die Richtlinie wird mit ihren urheberfreundlichen Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt. Das sind doch Entwicklungen, die einen zuversichtlich stimmen, dass sich etwas zum Guten der sozialen Lage der Urheber wenden wird. Ist nicht zumindest verhaltener Optimismus angebracht, dass für die gleiche Nutzung mehr übrigbleiben wird?

Paul Fischer: Auch die Abrechnungsmechanismen verfeinern sich. Die Datengenauigkeit nimmt zu und das ist zum Vorteil aller Rechteinhaber. Dass das Geld mehr wird, ist auch gut, da sind wir dahinter. Jetzt sind wir auf Augenhöhe mit den „Internet-Riesen” und können gute Deals schließen. Ich glaube schon, dass sich da einiges zum Guten wenden wird. Aber am wichtigsten war, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass solche Nutzungen nicht frei sind. Dass einmal in die Öffentlichkeit getragen wurde, dass nicht alles frei ist, was im Internet passiert. Es hat einen Wert. Es hat Kosten. Das war sehr wichtig für die Gesellschaft. Vielen ist die volkswirtschaftliche Relevanz des Urheberrechts zu wenig bewusst.

Lässt sich die beziffern?

Paul Fischer: Ja. Die urheberrechtsrelevante Wirtschaft sichert im weiteren Sinn – von Kreativen, Produzenten und Darstellern über Medien und Handel bis hin zum Endkonsumenten – in Österreich mehr als 293.000 Arbeitsplätze und löst in der heimischen Volkswirtschaft mittel- wie unmittelbar einen Produktionswert von 34,12 Mrd. Euro aus. Zudem stärken die Werke von Kreativen und Kunstschaffenden aller kulturellen Genres das Image Österreichs als Kulturnation und lösen auf diesem Weg zusätzlich mehr als eine Mrd. Euro an Produktion aus Tourismuseffekten aus. Diese Zahlen stammen aus einer Studie des Industriewissenschaftlichen Institutes, die im November 2018 für die unabhängige Plattform austria creative erstellt wurde.

Viele Dank für das Gespräch.

Markus Deisenberger

Links:
AKM / austro mechana