„Wir leben von unserer Musik- und Tonkompetenz!“ – GEORG TOMANDL im mica-Interview

Für jede Tätigkeit ein eigener Gewerbeschein – vor allem von Vertretern der Musikbranche wurde diese Regelung lange Zeit als nicht wirklich zweckmäßig angesehen. Seit dem letzten Jahr gilt nun die neue Gewerbebezeichnung  „Ton- und Musikproduzenten“. GEORG TOMANDL, Geschäftsführer von SUNSHINE MASTERING und Vize-Obmann im FACHVERBAND DER FILM- UND MUSIKWIRTSCHAFT, gibt im Interview mit Markus Deisenberger Auskunft über die neue Gewerbebezeichnung, die nicht nur alle bisherigen Musikgewerbe ersetzen, sondern auch Gesamtkompetenz signalisieren und ein völlig neues Selbstvertrauen erzeugen soll.

Jede Vereinheitlichung im oftmals komplexen österreichischen Behördendschungel ist willkommen. Seit ein paar Monaten gibt es nun den „Ton- und Musikproduzenten“, der alle vormaligen Gewerbearten ersetzt bzw. zusammenführt. Was verspricht man sich davon?

Georg Tomandl: Wir bemerken in all unseren Förder- und politischen Aktivitäten – ich bin ja nicht nur Vize-Obmann im Fachverband, sondern auch Obmann des Musikfonds –, dass diese Unterteilung in verschiedene Gewerbescheine unserer Branche hinderlich ist. Nur in den seltensten Fällen – ich bin selber Gewerbetreibender – ist es ja so, dass man von nur einem Erwerbszweig leben kann. Ich vermiete nicht nur die Räumlichkeiten meines Tonstudios, sondern lebe im Wesentlichen von drei Einkommenstangenten: Erstens Einnahmen aus Studiovermietung, zweitens Lizenzen, da wir Rechte an Produktionen besitzen, und drittens Einnahmen aus Kompositions- bzw. Verlagstätigkeit. Im Zuge meiner Tätigkeit im Fachverband habe ich erkannt, dass die gesamte Branche mehr oder weniger von der Summe dieser Aktivitäten lebt, d.h. mehr oder weniger in all diesen Bereichen tätig ist. Ja, und da habe ich mir gedacht, die gewerbsmäßige Erfassung und Zuteilung in der Wirtschaftskammer müsste doch einfacher gehen. Wieso sollen wir unseren Mitgliedern drei Gewerbescheine aufzwingen, wo sie doch eigentlich in einer gemeinsamen Branche leben? Man sollte nicht drei Gewerbeberechtigungen brauchen, wenn man eigentlich einem Gewerbe nachgeht. Die Frage war: Wie kann man unsere Tätigkeiten einfach und zeitgemäß umschreiben? Es ist ja weniger so, dass wir Räume vermieten, sondern wir leben von unserer Musik- und Tonkompetenz. Wenn eine Filmproduktion zu mir kommt, dann nicht, um bei mir im Studio nur Räume zu mieten, sondern die erwartet als Endergebnis einen perfekten Filmton. Eine Plattenfirma will von mir einen perfekten Musikton. Ja, und genau das ist es, was wir hier meiner Meinung nach verkaufen: Eine Gesamtkompetenz. Das ist unsere Stärke. Und ich bin der Meinung, dass wir uns angesichts einer angestrebten Modernisierung und Vereinfachung unseres Gewerbes auch auf einen einzigen Gewerbeschein beschränken sollten, eine Gewerbeberechtigung, und die soll  auch möglichst klar und deutlich ausdrücken, was unsere Stärke ist. Die Bezeichnung des Gewerbescheins soll uns selber auch ein gewisses Selbstvertrauen einimpfen. Für den Ton, den der Gewerbetreibende abgibt, hat er ja Produzentenrechte und muss auch qualitative Pflichten erfüllen. Mit der Beschreibung „Ton- und Musikproduzent“ werden unsere positiven Eigenschaften, unsere Verantwortung, aber auch unser Können und Wissen, unsere Stärke, in den Vordergrund gerückt.

Normalerweise mahlen diese Mühlen, wenn es um die Erneuerung der Gewerbeordnung geht, langsam…

Georg Tomandl: Dieses Mal nicht. Es gab gar keinen Widerstand, und die Änderung ist im österreichischen Wirtschaftsparlament einstimmig beschlossen worden. Dr. Müller, unser Geschäftsführer, und ich haben die entsprechenden Ausschüsse damit befasst, d.h. wir haben die Mitglieder – auch in den Bundesländern – befragt, was sie davon halten und es kam einstimmig zurück: „Ja, das ist eine gute Sache, das wollen wir und hätten es eigentlich gern schon längst gehabt.“ Aufgrund des guten Feedbacks haben wir uns entschlossen, unsere Hausaufgaben zu machen, um das möglichst schnell umzusetzen…

Was genau kann man sich darunter vorstellen?

Georg Tomandl: Wir haben zunächst einmal ein Argumentarium für die Schaffung des Sammelwortlautes entwickelt. Dann wurden die darunterliegenden Berufsbilder, nämlich Musiklabel, Tonstudio und Musikverlag ausgearbeitet und das entsprechend in den Ausschüssen besprochen und thematisiert.
Natürlich kam uns auch zugute, dass es ein paar Monate später einen neuen Bundeskanzler gab, der einen New Deal und – gemeinsam mit Reinhold Mitterlehner, der selber ja Generalsekretär war – eine Vereinfachung der Gewerbeordnung anstrebt.

Wie stehen Sie persönlich zu den Plänen, überhaupt nur noch ein freies Gewerbe, also nur eine Gewerbeberechtigung zu haben?

Georg Tomandl: Das, glaube ich, wird sich so nicht ausgehen. Ich finde, es ist vernünftiger, zuerst einmal Berufscluster in der Kammer zu schaffen – und zwar solche, die wirklich funktionieren, so wie es jetzt bei uns ist. Es gibt doch immer wieder lustige und zugleich zu Recht irritierende Medienberichte über Leute, die Fingernägel maniküren dürfen, Fußnägel aber nicht und umgekehrt.

Ich habe neulich gehört, man dürfe mit einer Berechtigung Badesalz herstellen, eine Creme aber mit den gleichen Ingredienzien nicht…

Georg Tomandl (c) Sunshine Mastering

Georg Tomandl: Genau. Darum geht es. Da gilt es wirklich vernünftige Cluster zu bilden. Und das darf dann auch nicht am Widerstand einzelner Fachorganisationen scheitern. Natürlich gibt es da auch politische Überlegungen. D.h. letztlich geht es auch darum, wie eine Fachgruppierung politisch aufgestellt ist und was passiert, wenn ich die eine mit einer anderen zusammenführe, welche Fraktion dann stärker ist etc. Das sind leider auch Überlegungen, die es in der Wirtschaftskammer gibt. Dann geht es natürlich auch um Geld: Eine Fachorganisation hat viel Geld, eine andere wenig.

Nur eine einzige Berechtigung für alle freien Gewerbe zu schaffen, halte ich für überzogen, denn wir haben ja z.B. in jedem Gewerbe unterschiedliche Tarifvereinbarungen. Das ist ganz wesentlich. Welche Tarifvereinbarung gilt dann für wen? Es können ja nicht plötzlich die Schuster die gleichen Tarifverträge haben wie die Filmschaffenden. Das passt dann überhaupt nicht zusammen. Also einerseits: So wie es jetzt ist, ist es auf jeden Fall zu kompliziert. Aber zu fordern, dass es nur ein einziges freies Gewerbe gibt, ist meiner Meinung nach, nicht zielführend, weil es alles, was es an positiven Tarifvereinbarungsmodalitäten und aufgebautem Know-how gibt,  komplett  ignoriert.

Was wäre die Lösung?

Georg Tomandl: Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, größere Cluster zu entwickeln und das kleinliche Abgrenzen aus politischen und monetären Überlegungen heraus, das es innerhalb der Kammer gibt, zu überwinden. In unserer Branche kann ich mir da ein ‘Kreativcluster’ vorstellen, das weit über die Film und Musikwirtschaft hinausreicht.

Sie haben bereits diese Gesamtkompetenz angesprochen. Die ist aber nicht nur aus Sicht des Studiobetreibers, sondern auch aus der des Labels oder Verlages gegeben und wichtig, oder?

Georg Tomandl: Absolut. Jeder kann seine jeweilige Berechtigung behalten, wie es bis jetzt der Fall war. Aber es ist jedem freigestellt auf die neue Gewerbeberechtigung umzusteigen (es fallen für den Umstieg 60 – 70 Euro einmalig an, und dann jährlich die Jahresumlagen in der Höhe einer einzigen der jetzigen Berechtigungen wie Tonstudio, Label oder Verlag). Der Vorteil eines Umstieges liegt  darin, dass ein Verlag zum Beispiel auch eine Labeltätigkeit ausüben kann und umgekehrt, ohne eine neue dafür erforderliche Gewerbeberechtigung erwerben zu müssen. Und wenn das Label ein eigenes Tonstudio gründen will, um z.B. Hörbücher aufzunehmen, müsste dann wieder eine neue Berechtigung gelöst werden. Mit dem Ton- und Musikproduzenten ist alles das schon umfasst.

Jetzt geht es natürlich, wie angesprochen, darum, diese Doppelbelastung hintanzuhalten. Wird das neue Gewerbe auch, denken Sie, zu einem neuen Selbstverständnis der gesamten Berufsgruppe beitragen?

Georg Tomandl: Das ist für mich eigentlich das Wesentliche: Dass die Ton- und Musikbranche ein Selbstverständnis und mehr Selbstvertrauen entwickelt, sich mehr der Kompetenzen bewusst wird, was z.B. einen wirklich guten Ton für einen Film ausmacht. Das ist ja zum Beispiel ein ganz wesentliches Qualitätskriterium für einen Film. Um unserer Branche weiterzuhelfen, müssen das Selbstverständnis und das Selbstbewusstsein der Marktteilnehmer gesteigert werden. Es kann nicht so sein, dass lauter kleine Ein-Personen-Produzenten in ihren jeweiligen Kleinstudios ‘alleine vor sich hinarbeiten’ und glauben, sie seien unbedeutend. So ist es nämlich nicht. In Summe machen wir doch einiges aus. Die Teilnehmer an der Branche sollten sich dessen bewusst sein, dass sie Teile einer vielleicht zersplitterten, aber doch einer in Summe zukunftsträchtigen Branche sind, und dass sie auch im Besitz hoher Kompetenz sind. Denn es geht eben nicht darum, wie eingangs dargestellt, einen Raum zu vermieten, sondern zu wissen, wie ‘etwas zu klingen hat’.

Wenn ich das richtig gelesen habe, sind zwei Berufsbilder vom neuen Gewerbe nicht umfasst, nämlich die Eventagenturen und diese Kreativproduzenten. Wieso?

Georg Tomandl: Wir freuen uns über jeden kreativen Produzenten, der zu uns kommt, aber zurzeit sind das gewerberechtlich gesehen Künstler und brauchen daher gar keine Gewerbeberechtigung. Wieso sollte ein Künstler einen Gewerbeschein lösen, um dann von der Sozialversicherung schlechter gestellt zu sein als vorher? D.h. wir haben sie (die künstlerischen Produzenten) nicht ausgesperrt, sondern wir können und wollen sie einfach nur nicht ‘zwangsvereinnahmen’. Nichtsdestotrotz führen wir Gespräche mit kreativen Produzenten und bieten ihnen an, für sie als Vertreter aktiv zu sein. Wir laden sie ein, diesem Cluster beizutreten. Aber wenn ich Künstler bin, wieso soll ich dann Mitglied der  Wirtschaftskammer werden? Die Antwort wäre: Die neuen Produktionsverhältnisse bringen es mit sich, dass oft auch kreative Produzenten Unternehmer sind…

Weil sie es sein müssen.

Georg Tomandl: Ja, und das ist genau der Punkt. Der kreative Produzent ist ja auch unser Ansprechpartner beim Musikfonds. Wir wünschen uns professionelle, künstlerische ProduzentInnen in diesem Land. Nur haben die keine Vertretung, keine Interessenvertretung, weil sie eben kein Gewerbe betreiben, sondern Künstler sind. Sie sind auch in der Arbeiterkammer nicht vertreten, weil sie nicht angestellt sind. Sie sind was ihre politische Kraft anbelangt einsame EPUs, die ab und zu mal ein bisschen Künstlersozialversicherung beziehen dürfen. Wir wissen aber, dass es die Kompetenz dieser Produzenten braucht, um wirklich tolle Kunst zu befördern. Schau dir zum Beispiel  Sebastian Adam mit seinem Act Bilderbuch an. Solche Leute braucht´s, um Bands und KünstlerInnen in diesem Land aufzubauen. Aber wir wollen ihnen ja auch nicht zum Nachteil gereichen, indem wir sie zur Wirtschaftskammer zwangsverpflichten und sie danach schlechter gestellt sind als vorher.
Zu den Eventagenturen: Die sind meines Wissens nach bei den PR Agenturen eingegeliedert. Man kann in der Wirtschaftskammer nicht einfach sagen: „Ihr seid´s jetzt Teil unserer Fachgruppe“, sondern man muss meist lange diesbezügliche Gespräche führen. Das Ergebnis in so einem Strukturierungsprozess ist ungewiss und wird final von der Kammerleitung bestimmt. Wir sind etwa auch der Meinung, dass die Beschaller durchaus gut zu uns passen würden…

Ihr Tipp.

Georg Tomandl: Wenn jemand in der Ton- und Musikbranche einen neuen Gewerbeschein zieht, dann würde ich für den „Ton- und Musikproduzenten“ plädieren, weil man damit dann alle Möglichkeiten hat. Beim Wechseln wie gesagt bin ich vorsichtig, jemandem derzeit zuzuraten.

Wie sieht es mit Musikern aus, die als Produzenten der eigenen Dinge oder des näheren künstlerischen Umfelds tätig werden?

Georg Tomandl: Brauchen tust du´s nicht, um nur deine eigene Sache rauszubringen, sondern erst, wenn du es gewerbsmäßig für jemanden andern tust. Immer erst, wenn man in Vertretung und entgeltlich bzw. gewerblich tätig wird, wird´s zu einem Gewerbe.

Aber bei Musikern die dann auch ein Homestudio betreiben, um die eigenen Platten und die ihres näheren Umfelds zu betreuen, ist die Grenze fließend, oder?

Georg Tomandl: So wie es bei mir auch in den 1980er Jahren war. Da hab ich auch begonnen, meine Keyboards im Proberaum platziert, dann nach und nach Equipment dazugekauft und als erstes einmal für die Band, in der ich gespielt habe, gemischt. Dann habe ich noch für eine befreundete Band Aufnahmen gemacht und so weiter. Da wird´s dann irgendwann schon zu einem Gewerbe. Der Prozess ist fließend, aber die Grenze ist eigentlich definiert. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich für jemanden anderen entgeltlich tätig bin, ist es ein Gewerbe. So sehen wir es auch beim Musikfonds. Wir akzeptieren zum Beispiel Tonstudiokosten als förderwürdig, wenn es sich um ein Tonstudio mit Gewerbeberechtigung handelt. Wenn es hingegen um jemand geht, der dieselben Tätigkeiten im Homestudio erledigt, dann stufen wir es als Eigenleistungen ein, was eine niedrigere Bemessung zur Folge hat. Du hast als Gewerbebetrieb  höhere Auflagen zu erfüllen, woraus höhere Kosten resultieren und sollst daher auch die volle Förderung bekommen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Markus Deisenberger

Links:
Sunshine Mastering
Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs