UrhG-Novelle 2021 – Petition für ein faires Urheberrecht für österreichische Künstler*innen!

Die INITIATIVE URHEBERVERTRAGSRECHT ruft zur Unterstützung der Petition „UrhG-Novelle 2021 – Faires Urheberrecht für österreichische Künstler*innen!“ auf.

Wir wollen

  • Eine faire Beteiligung an den Werbeeinnahmen von Google
  • Vertreten durch unsere Verwertungsgesellschaften direkt mit den Online-Plattformen verhandeln
  • Unsere Rechte gemeinsam wahrnehmen (lassen)

Österreich schafft seine Künstlerinnen und Künstler ab

Mit der Urheberrechts-Novelle 2021 steuert Österreich – im Unterschied zu Deutschland – das Kunstschaffen auf den Abgrund zu. 

Wodurch?

  • Kein Geld für Verwertungen auf den großen Online-Plattformen (YouTube & Co.)
  • Keine faire und angemessene Vergütung von künstlerischen Leistungen
  • Keine Möglichkeit zur kollektiven Vertretung
  • Kein Einspruchsrecht gegen Knebelverträge

Jahrhundertschlaf

Mit einem „Jahrhundertentwurf“ zur Novellierung des Urheberrechts will die Bundesregierung allen Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern eine faire und angemessene Vergütung ihrer Ansprüche nehmen. Für den Entwurf sind Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić verantwortlich. Wir fragen sie:

Warum?

… wollen Sie uns zu rechtlosen Bittstellerinnen und Bittstellern bei Verwertungen unserer Werke und Leistungen auf YouTube, Facebook und Co. machen?

… wollen Sie uns daran hindern, vertreten durch unsere Vereinigungen gegen sittenwidrige Verträge vorzugehen?

… wollen Sie, dass wir an unseren gemeinsamen Werken weniger verdienen als unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen? 

Österreichische Künstlerinnen und Künstler zahlen Steuern, im Gegensatz zu Google, YouTube und Co., Kunst aus Österreich hat überall in der Welt einen großen Ruf, Google, YouTube und Co. machen ihn zu Geld, ohne auch nur einen Cent dafür an uns zu zahlen. 

Wir haben ein Recht auf faire und angemessene Vergütung und auf eine sachgerechte Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie 2019 in Österreich mit dem selben hohen Schutzniveau wie in Deutschland. Wir lassen uns dieses Recht nicht nehmen.

Rikki Reinwein, Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs
Fabian Eder, Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Werner Richter, IG Übersetzerinnen Übersetzer
Peter Paul Skrepek, Musikergilde & OESTIG
Harald Hanisch, Österreichischer Komponistenbund
Günther Wildner, Österreichischer Musikrat
Sabine Reiter, Mica – Music Austria

im Namen der Initiative Urhebervertragsrecht

Link zu Petition: www.urhebervertragsrecht.at/online-petition

Die Initiative Urhebervertragsrecht vertritt die Interessen von mehr als 300.000 Kunstschaffenden in Österreich – Schriftsteller/innen, Übersetzer*innen, Komponist*innen, ausübende Musiker*innen, Filmschaffende, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und viele andere Urheber*innen und ausübende Künstler*innen.

Begründung

Mit der UrhG-Novelle 2021 werden die EU-Binnenmarkt-Richtlinie 2019 sowie das Regierungsprogramm 2020-2024 umgesetzt.

Darin befinden sich für die österreichischen Kunstschaffenden zentrale Bestimmungen, u.a. zu den Themen Urhebervertragsrecht und Plattformhaftung.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2021 in Österreichisches Recht hat auf dem selben hohen Schutzniveau wie in Deutschland zu erfolgen.