Sommerstudios 2017 – Ein Service von RadioKulturhaus und SKE

Die SKE und das ORF RADIOKULTURHAUS bieten MusikerInnen und Musikern die Möglichkeit, im Sommer in den Studios des RADIOKULTURHAUSES kostenlos Aufnahmen in einmaliger Studioqualität zu produzieren. Die Einreichfrist läuft bis zum 7. Juni 2017.

Ab 2017 werden wieder SKE Sommerstudios im Radiokulturhaus angeboten.

Das Gerichtsverfahren der austro mechana gegen den Konzern Amazon ist entschieden: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das österreichische System der Speichermedienvergütung und seine EU-rechtskonformität, außerdem Einhebung und Verteilung durch die austro mechana vollständig und eindeutig bestätigt. Jegliche Zahlung aus der Speichermedienvergütung war zuvor ein Jahr lang unterbunden. Jetzt sind wesentliche Einnahmen der Kunstschaffenden und die Mittel zur Kulturförderung wieder gesichert.

Die SKE und das RadioKulturhaus bieten an:

.  zwei hochwertig ausgerüstete Studios mit Techniker und Assistent im RadioKulturhaus

.  während der Sommermonate Juli und August

.  für gespurte, noch nicht gemasterte Aufnahmen

.  bis zu fünf Studiotage

.  Ein eigener Tonmeister kann mitgebracht werden.

Das Angebot richtet sich an professionelle Produktionen, die den Bedarf nach hervorragenden Studioaufnahmen mittlerer und größerer Ensembles rechtfertigen.

Die Studio-Sonderpreise werden bis zu fünf Aufnahmetagen zur Gänze von den SKE übernommen.

Bewerbungen bzw. Anträge gehen an die SKE:

Markus Lidauer: markus.lidauer@aume.at ; T: (01) 71 36 936
SKE, Ungargasse 11, 1030 Wien

nötige Informationen:

.  Komponist/innen & Werke

.  kurze persönliche bzw. Ensemble-/Bandvorstellung

.  Referenzproduktion/en

.  Wunschdatum/Aufnahmeplan

.  Demobeispiele (Upload, Streaming, mp3, CD)

Abstimmungen zu Terminen und technischen Fragen erfolgen mit dem RadioKulturhaus (ORF):

Gisela Fürtauer: gisela.fuertauer@orf.at ; T: (01) 501 01 18229

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Zum Hintergrund: Amazon hatte sich seit Ende 2007 grundsätzlich geweigert, die im österreichischen Urheberrecht vorgesehene Privatkopievergütung für Kunstschaffende zu bezahlen. Die Verwertungsgesellschaft austro mechana musste klagen, der entsprechende Prozess ist bis zum EuGH (2013) geführt worden und war nun in Österreich abschließend zu entscheiden. Die Speichermedienvergütung wird somit auch den anderen Kunstsparten/Verwertungsgesellschaften (Film, Musikproduzenten, Literatur, bildende Kunst) wieder zugewiesen und überall jeweils zu 50% direkt mit den Tantiemen bzw. indirekt über soziale Zuschüsse und Kunstförderungen bezahlt und verteilt.

Weitere Informationen:
radiokulturhaus.orf.at
ske-fonds.at