Pilotphase Fair-Pay 2022

Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der “Freien Szene” angesucht werden.

Unterlagen für Fair-Pay-Zuschüsse können bis 31. März für bereits eingereichte Vorhaben nachgereicht werden. Einreichungen für künftige Einreichfristen können ebenfalls Fair Pay-Zuschüsse berücksichtigten. Orientieren können Sie sich dabei an den Honorarempfehlungen der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Erforderliche Einreichunterlagen

  • Angegebene Unterlagen lt. Förderungsprogramm der jeweiligen Fachabteilung (Jahresförderung, Projektkostenzuschuss etc.)
  • Fair-Pay Datenblatt
  • Bei bereits eingereichten/zugesagten Jahresförderungen für das Jahr 2022 ist zusätzlich zum Datenblatt allfällig eine aktualisierte Kalkulation vorzulegen.

Grundsätzlich ist dabei zu beachten:

  • Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen einen Beitrag zur faireren Bezahlung innerhalb Ihrer Organisation leisten.
  • Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.
  • Der Fair-Pay Zuschuss darf nur für bestehende Stellen eingesetzt werden, nicht für die Schaffung neuer Anstellungen.
  • Die Zuschüsse werden explizit für Fair Pay Maßnahmen gewidmet.

Ausgenommen sind:

  • Stipendien
  • Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
  • Organisationen, die Kollektivverträge anwenden

Datenblatt Fair-Pay-Maßnahmen 2022

Abteilung IV/2 – Musik und darstellende Kunst

Abteilung IV/3 – Film

Abteilung IV/5 – Literatur Büchereien und Bibliotheken

Abteilung IV/6 – Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Medienkunst

Abteilung IV/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur

Link:
www.bmkoes.gv.at