Offener Brief zur Novelle des Urheberrechts (UrhG-Novelle 2021)

Wien (OTS)Offener Brief der INITIATIVE URHEBERVERTRAGSRECHT an die Abgeordneten zum Nationalrat.

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, sehr geehrte Damen und Herren,

die Umsetzung der Novelle des Urheberrechts (UrhG-Novelle 2021) steht unmittelbar bevor. Es handelt sich dabei um die größte und auch für die österreichischen Kunstschaffenden wichtigste Novelle der letzten 20 Jahre. Aus diesem Anlass wenden wir uns erneut mit der Bitte an Sie dafür zu sorgen, dass die Interessen der ca. 300.000 Kunstschaffenden in Österreich (professioneller und Amateurbereich) aus den Sparten Literatur, Musik, Film und bildende Kunst bei der bevorstehenden Beschlussfassung im Nationalrat entsprechend berücksichtigt werden.

Der hier veröffentlichte Begutachtungsentwurf vom 3. September 2021 wird von uns weitestgehend abgelehnt, da er die wesentlichsten Kernanliegen der Kunstschaffenden unberücksichtigt lässt.

Siehe dazu:

Insbesondere Art 18 der EU-Binnenmarkt-Richtlinie, die aus Sicht der Kunstschaffenden wichtigste Bestimmung, würde nach dem vorliegenden Entwurf des Justizministeriums in Österreich völlig unzureichend bzw. mangelhaft umgesetzt werden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den an die EU-Mitgliedstaaten gerichteten Aufruf des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 (European Parliament resolution on Europe’s media in the digital decade)

„The European Parliament calls on the Member States to urgently transpose Art 18 DSM of the Copyright Directive and to establish remuneration mechanisms that will generate appropriate and proportionate remuneration for authors and performers for the use of their works and performances on all media, in particular online media.“

sowie die Resolution des Europäischen Parlaments vom 11. November 2021 (resolution on an intellectual property action plan)

The European Parliament encourages the Member States to transpose the provisions of the Copyright Directive without delay and in a manner which reflects the agreement struck by the co-legislators to improve the protection it provides … calls on the European Commission to monitor buy-out contracts to ensure fair remuneration of creators based on copyright or authors’ rights.”

und schließen uns beidem vollinhaltlich an.

Durch den österreichischen Gesetzgeber ist sicherzustellen, dass die umfangreichen und stetig steigenden Nutzungen von geschützten Werken und Leistungen auf Online-Plattformen und Streaming-Diensten fair und angemessen abgegolten werden, und diese Vergütungen auch tatsächlich bei den Kunstschaffenden ankommen. Das ist derzeit nicht der Fall. Vertragliche Beteiligungen für Nutzungen im Online-Bereich kommen de facto nicht vor bzw. funktionieren in der Praxis nicht. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Nutzungen auf Online-Plattformen (YouTube, Facebook, Instagram, etc.) und Abos bei Streaming-Diensten (Spotify, Netflix, Amazon Prime, etc.) rasant ansteigen und daher mehr urheberrechtlich geschützter Content gestreamt wird, als je zuvor, ein Trend, der sich in den kommenden Jahren noch fortsetzen wird. Die Erlöse für diese kontinuierlich steigenden Nutzungen gehen derzeit an den Kunstschaffenden jedoch komplett vorbei, weshalb es dringend gesetzlicher Bestimmungen bedarf, um diesen untragbaren Zustand zu beenden.

Insbesondere geht es aus Sicht der österreichischen Kunstschaffenden um die Umsetzung folgender Kernanliegen:

  1. Direktvergütungsansprüche für
    • Nutzungen von Werken und Leistungen
    • inkl. sog. „Bagatellnutzungen“ (15 Sek. Musik, Film, etc.)
    • Freie Werknutzungen (Karikaturen, Parodien, Pastiche, Berichte, etc.) und
    • Pre-Flagging (eigenständige Kennzeichnungen von freien Werknutzungen durch Nutzer*innen)

auf den großen Online-Plattformen (YouTube, Facebook, Instagram & Co.) – nach dem Vorbild der erst kürzlich in Deutschland beschlossenen Novelle ­­– sowie für Nutzungen auf Streaming-Diensten (Spotify, Netflix, etc.) – nach dem Vorbild der geltenden Rechtslage in der Schweiz, um den Kunstschaffenden zu ermöglichen, vertreten durch ihre Verwertungsgesellschaften unmittelbar mit diesen verhandeln zu können und direkte Zahlungsflüsse sicherzustellen.

Diese Direktvergütungsansprüche würden allen Rechteinhaber*innen – Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen, Musikwirtschaft, Filmwirtschaft, etc. – gleichermaßen zugutekommen.

2. Eine umgehungsfreie Umsetzung des in der Richtlinie verankerten Anspruchs auf angemessene und verhältnismäßige Vergütung in Urheberrechtsverträgen.

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen ohne unsachliche (verfassungswidrige) Beschränkungen, die es den Kunstschaffenden ermöglichen, ihre Rechte und Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz effektiv durch repräsentative Organisationen und Vereinigungen (Berufsverbände, etc.) wahrnehmen zu können (kollektives Urhebervertragsrecht, ebenfalls nach dem seit Jahrzehnten in Deutschland erfolgreich praktizierten Vorbild).

Die Initiative Urhebervertragsrecht, die für all diese Rechte und Ansprüche konkrete Regelungsvorschläge eingebracht hat, erwartet sich von Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, eine sachgerechte Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie 2019 sowie der Vorgaben des Regierungsprogramms 2020-2024 (Kapitel Kunst und Kultur) mit zumindest demselben hohen Schutzniveau wie in Deutschland (Ende Juni 2021 im deutschen Bundestag beschlossene Novelle).

Abschließend weisen wir darauf hin, dass unsere Anliegen von zahlreichen, darunter auch vielen namhaften, österreichischen Kunstschaffenden unterstützt werden, siehe dazu

Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Abgeordnete, den Anliegen der österreichischen Kunstschaffenden bei den bevorstehenden Diskussionen und Abstimmungen in den Ausschüssen (Kultur- und Justizausschuss) und im Plenum des Nationalrats zu entsprechen und sie angemessen zu berücksichtigen.

Im Namen der Initiative Urhebervertragsrecht sowie der unterzeichnenden Einrichtungen und Verbände verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Rikki Reinwein (Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs)
Fabian Eder, Maria Anna Kollmann (Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden)
Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren)
Werner Richter (IG Übersetzerinnen Übersetzer)
Peter Paul Skrepek (Musikergilde, OESTIG)
Harald Hanisch (Österreichischer Komponistenbund)
Günther Wildner (Österreichischer Musikrat)
Sabine Reiter (mica – music austria)
Gernot Schödl (VdFS, Koordinator der Initiative Urhebervertragsrecht)

Rechtliche Beratung (Rechtsanwälte der Initiative)

  • Michel Walter
  • Harald Karl
  • Oliver Ertl

Rückfragen & Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft der Initiative Urhebervertragsrecht
z.H. Mag. Gernot Schödl, LL.M., Löwelstrasse 14, 1010 Wien
E-Mail: info@urhebervertragsrecht.at
Web: www.urhebervertragsrecht.at