Offener Brief der IG FREIE MUSIKSCHAFFENDE: Fortsetzung der KünstlerInnenunterstützung in Coronazeiten

Die IG FREIE MUSIKSCHAFFENDE wendet sich mit einem offnen Brief an die österreichische Bundesregierung und will sie auf die katastrophale Lage der freien Musikszene aufmerksam machen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler – Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und
Sport Werner Kogler,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin – Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport Andrea Mayer,
Sehr geehrter Herr Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz Rudolf Anschober,
Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen Gernot Blümel,

Die ohnehin schon prekären Lebensbedingungen der freien Musikschaffenden Österreichs wurden durch die Coronakrise erheblich verschlechtert. Es wurden und werden weiterhin Veranstaltungen kurzfristig abgesagt, verkleinert oder auf unbestimmte Zeit verschoben, wodurch ein Großteil der freien Musikschaffenden ihren Lebensunterhalt verliert.
Da Verträge in dieser Branche – wenn überhaupt vorhanden – primär dazu dienen, die Rechte der VeranstalterInnen zu sichern, gibt es derzeit keinen Mechanismus, der Musikschaffende bei Arbeitsausfall auffängt: kein Arbeitslosengeld, keine rechtlich festgelegten Teilauszahlung des Honorars – kurz gesagt sind die Musikschaffenden dieser Situation gänzlich ausgeliefert.

Laut Wirtschaftskammer Österreich leben derzeit über 22.000 Musikschaffende im Land. 2018 wurde vom Bundeskanzleramt eine Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden in Österreich in Auftrag gegebenen, aus der ersichtlich ist, dass 73% der in der Studie befragten Kunstschaffenden ausschließlich selbständig arbeiten.

Durch Corona hat eine Berufsgruppe in etwa so groß wie die EinwohnerInnenzahl einer österreichischen Kleinstadt ihre Arbeit verloren und kann ihre Lebenskosten nicht mehr decken.

Die Interessensgemeinschaft Freie Musikschaffende Österreichs wurde im Zuge der Corona-Krise gegründet, um MusikerInnen eine öffentliche Vertretung zu bieten, die bisher fehlte und ohnehin längst überfällig war.

Aus Erfahrung wissen wir, dass von Kürzungen betroffene Gagen, etwa während der Wirtschaftskrise 2008, in der Regel nicht mehr angehoben werden, sondern auf niedrigem Niveau bleiben. Aus diesem Grund ist die verheerende Honorargestaltung für freischaffende MusikerInnen so geworden wie sie ist. Unsere große und berechtigte Sorge ist daher, dass die momentane Situation unsere Lage noch einmal nachhaltig verschlechtert.

Somit möchten wir mit diesem Schreiben an die österreichische Regierung die katastrophale Lage der freien Musikszene schildern und einige Vorschläge anbieten, wie diese wieder stabilisiert werden kann. An dieser Stelle möchten wir auch betonen, dass wir uns mit allen freischaffenden Menschen dieses Landes identifizieren und, dass viele unserer Vorschläge auch branchenübergreifend sind – jedoch liegen unsere Kompetenzen in der Musik und im Musikgeschäft, daher werden wir uns auf diesen Bereich beschränken:

1. Absagemöglichkeit für freie Musikschaffende von Proben und Auftritten bei Sars-CoV2-Symptomen ohne finanziellen Totalausfall

  • „Schau auf dich, schau auf mich”: Musikschaffende arbeiten oft über einen längeren Zeitraum physisch eng zusammen. Wenn einE MusikerIn sich krank fühlt, muss er/sie zum Wohle aller aus dem laufenden Projekt aussteigen können. Das ist in der Regel aus finanziellen Gründen meist unmöglich. Somit wird oft „krank gespielt”, häufig in schlechtem Gesundheitszustand. Da diese Praxis ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für den/die betroffene/n MusikerIn und für alle KollegInnen und für das Publikum darstellt, muss das Aussteigen erleichtert bzw. ermöglicht werden. Denn sonst wird die Entstehung neuer Hotspots gefördert.
    In Anlehnung an Punkt 2 (siehe unten) sollen im Falle eines gesundheitsbedingten Ausstiegs 60% des Nettoentgelts für das gesamte Projekt und 100% des Nettoentgelts für gespielte Dienste ausbezahlt werden.
  • Ebenso muss es eine Regelung für Musikschaffende geben, die Angehörige der Covid-19-Risikogruppen sind oder gemeinsam mit solchen leben. Diese kann zum Beispiel als Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung gestaltet sein, jedenfalls muss sie ebenso für die Dauer der Krise gelten.
  • Außerdem muss für Musikschaffende die Möglichkeit bestehen, sich kurzfristig und kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Musikschaffende arbeiten ständig in der Öffentlichkeit in teils größeren Gruppierungen. Wir sind uns dessen auch bewusst und wollen uns selbst sowie unsere Umgebung so gut wie möglich schützen – doch dazu brauchen wir die erforderlichen Mittel.

2. Entschädigung für MusikerInnen bei coronabedingten Absagen

Die bisherigen Unterstützungen wie KSVF und SVS-Überbrückungsfonds liegen weit unter der Armutsgrenze. Daher ist zur Aufstockung dieser eine Entschädigung für die wenigen überhaupt zustande gekommenen Aufträge unumgänglich:

  • In Anlehnung an einige Modelle europäischer Staaten schlagen wir vor, dass bei einer Absage aufgrund behördlicher Verordnungen mindestens 60% des Nettoentgelts einer Gage unter 1.000 € und 40% bei einer höheren Gage bis zu einer Obergrenze von 2.500 € an alle beteiligten MusikerInnen ausbezahlt wird. Diese Regelung gilt insbesondere für Projekte und Veranstaltungen, die vom Bund gefördert werden.
  • Im Falle, dass die ArbeitgeberInnen nicht in der Lage sind dieser Pflicht nachzukommen, sollte es die Möglichkeit geben, um eine einmalige Förderung zu diesem Zwecke anzusuchen.

3. Einmalige Auszahlungen sind keine Dauerlösung

  • Die Maßnahmen, die Sie bislang gesetzt haben, Künstler-Sozialversicherungsfond, Härtefallfonds, SVS-Überbrückungsfonds, haben erfreulicherweise gegriffen und – einstweilen – viele Musikschaffende vor dem totalen finanziellen Desaster gerettet. Diese Maßnahmen laufen teilweise heute, am 15.9.2020, aus oder waren einmalige Auszahlungen, die als Unterstützung über eine sechsmonatige Periode gedacht waren. In der gestrigen Nationalratssitzung hätte der Covid-19-Fonds des KSVF von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro aufgestockt werden sollen. Diese Entscheidung wurde jedoch vertagt. Deshalb appellieren wir an Sie, alle oben erwähnten Maßnahmen mit sofortiger Wirkung zu verlängern.
  • Es wird des Öfteren beteuert, dass wir aktuell eine „neue Realität“ in Bezug auf Gesundheitsvorkehrungen, Arbeitsformen und Lebenseinstellung erleben. Um das langsame Absterben der Musikszene, einem Aushängeschild und wichtigen wirtschaftlichen Faktor des Kulturlandes Österreich zu verhindern, müssen entsprechende finanzielle Mittel und Mechanismen, die diese sinnvoll verteilen, dauerhaft angedacht und umgesetzt werden.

4. Größere Flexibilität für Visumsanträge

  • Nicht-EU-StaatsbürgerInnen müssen für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung für KünstlerInnen ein ausreichend hohes Einkommen nachweisen, in vielen Fällen alljährlich. Wie im vorherigen Punkt erwähnt, müssen sie daher oft unter schlechtesten Bedingungen und in jedem gesundheitlichen Zustand arbeiten, um dieses Einkommen zu erreichen.
  • Zudem sind solche AntragstellerInnen verpflichtet, ihr künftiges künstlerisches Schaffen anhand von Verträgen und Vereinbarungen nachzuweisen. Angesichts der ständigen Absagen, Verschiebungen und der allgemeinen Unsicherheit im Kulturbereich können diese Voraussetzungen unmöglich eingehalten werden. Daher soll die Einkommensuntergrenze für Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer der Krise ausgesetzt werden.

Fazit

Durch die Corona-Krise treten die prekären Arbeitsbedingungen der Freien Musikschaffenden noch deutlicher zum Vorschein. Durch jahrelanges Preisdumping und entweder kaum oder gar keinen Spielraum Gagen zu verhandeln, stehen viele durch die Absagen oder Verschiebungen vor dem Nichts. Ein beträchtlicher Teil der internationalen Branchen steht vor dem Ende ohne Ausweg.

Die Rolle, die Musik als identitätsstiftende Kunstform in der Republik Österreich und als gewichtige wirtschaftliche Basis in der österreichischen Gesellschaft einnimmt, stimmt in keinster Weise mit der Lage der Musikschaffenden überein.

Wir brauchen jetzt sofortige Maßnahmen und finanzielle Unterstützung, als auch langfristige Lösungen. Sowohl in der Arbeitskultur, wo nahezu jeglicher Rechtsschutz der AuftragnehmerInnen fehlt, als auch im Sozialsystem, das nicht zur Arbeitsrealität der Freien Musikschaffenden passt.

Wir, die IG Freie Musikschaffende, plädieren für einen offenen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen AkteurInnen der Musikszene, zwischen Musikschaffenden, Politik und Fördergebern als auch VeranstalterInnen. Unser Ziel ist es, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen. Dies wird nur gelingen, wenn wir gemeinsam nach nachhaltigen, fairen Lösungen für die systemischen Probleme der Branche suchen.

Wir ersuchen Sie dringendst, unseren Forderungen nachzukommen, sowie um einen zeitnahen Gesprächstermin bei Frau Staatssekretärin Andrea Mayer.

 

Hochachtungsvoll,
Ana Inés Feola, Irma Niskanen, Martina Reiter, Bianca Riesner, Johannes Stöckler, Heide Wartha und Philip Yaeger, für die Mitglieder der IG Freie Musikschaffende

 

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