Musikschulen fordern gesetzliche Regelung für Zusammenarbeit mit Schulen

Ein Viertel aller Pflichtschüler/innen in Österreich lernt ein Instrument an einer Musikschule. Die Zahl der Musikschüler/innen beträgt derzeit rund 200.000 und hat in den letzten 15 Jahren um ein Drittel zugenommen. Mittlerweile werden 10% aller Musikschüler/innen –  rund 20.000 Kinder und Jugendliche – wöchentlich in Kooperationsklassen unterrichtet und lernen aktives Musizieren im Klassenverband.

Probleme treten in ganztägigen Schulformen auf, wenn Rahmenbedingungen für die örtliche und organisatorische Zusammenarbeit fehlen. Schüler/innen müssen die Möglichkeit erhalten, tagsüber eine Musikschule zu besuchen, bevor die Schule zu Ende ist. Daher brauchen Schulen organisatorischen Freiraum für örtlich und zeitlich flexible Lösungen. „Eltern wollen heute Wahlfreiheit in der Nachmittags betreuung für ihre Kinder. Das ist eine große Herausforderung für Gemeinden, weil die Kombination von schulischen und außerschulischen Angeboten und Betreuungsformen für uns als Schulerhalter nicht immer leicht ist. Derzeit haben wir eine Vielfalt an unterschiedlichen Dienstverhältnissen bei Menschen, die alle im gleichen Gebäude – nämlich in der Schule – arbeiten”, erklärt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Der Österreichische Musikrat als Dachverband der Interessensvertretungen für Musik in Österreich appelliert an den Bund, eine inhaltliche Diskussion auch mit den außerschulischen ExpertInnen zu starten, um ein ganzheitliches Konzept für die musikalische Bildung in Österreich zu entwickeln. Er fordert zudem eine formale Anerkennung der Leistungen, die Musikschulen in der musikalischen Grundausbildung erbringen. Denn: Musikschulen werden derzeit nicht als Teil des österreichischen Bildungswesens anerkannt. Sie sind nicht auf Bundesebene vertreten und scheinen aufgrund der verschiedenen Länder- und

Gemeindekompetenzen in keiner Schulstatistik auf. Das im Frühjahr verabschiedete Schulautonomie-Paket lässt die Erfordernisse von Kooperationen zwischen Schulen und lokal ansässigen Institutionen wie Musikschulen gänzlich unbeachtet.

Eine bessere Verankerung der Musikschulen im gesetzlich geregelten Schulsystem und eine öffentliche Ankerkennung der von ihnen erbrachten Bildungsleistungen wird daher in der Zukunft unerlässlich sein

Zentrale Forderungen

Finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen für intensivere Kooperationen zwischen Schulen und Musikschulen bzw. Musikverbänden

  • Spielräume für das Ineinandergreifen von Musikschulbesuch und Ganztagsschule in zeitlicher und räumlicher Hinsicht

Bessere Verankerung von Musikschulen im Rahmen des österreichischen Schulsystems:

  • Durchlässigkeit der Lehrenden (Musikschullehrende auch an Schulen)
  • Berücksichtigung der in der Musikschule erworbenen Bildungskompetenzen innerhalb der Schullandschaft (z.B. im Rahmen der neuen Reifeprüfung Instrumentalunterricht bzw. zur universitären Berufsvorbereitung)

DER ÖSTERREICHISCHE MUSIKRAT

Der österreichische Musikrat (ÖMR) ist die Dachorganisation der im Musikbereich tätigen Interessenvertretungen in Österreich. Insgesamt vertritt der ÖMR damit österreichweit die Interessen von mehr als 350.000 Musikschaffenden. Derzeit arbeitet der ÖMR national und international an folgenden Themen: European Agenda for Music, Urheberrecht, soziale Lage der Musikschaffenden, Verbesserung der Medienpräsenz für Musik aus Österreich, musikalische Bildung (Schulen, Musikschulen), Kompositionspädagogik, Transparenz und Aufstockung öffentlicher und privater Förderungen im Bereich Musik.

POSITIONSPAPIER zu musikalischer Bildung, 14.09.2017

Link:
Österreichischer Musikrat