Musik auf Abstand – Wie hoch ist die Infektionsgefahr für Covid-19 beim Singen und bei Blasinstrumenten wirklich?

Wie hoch ist die Infektionsgefahr für Covid-19 beim Singen und bei unterschiedlichen Instrumenten wirklich? Welche Maßnahmen wären sinnvoll für Unterricht, Probenbetrieb und Aufführungen?

Viel war in den letzten Tagen und Wochen darüber zu lesen, wie gefährlich die Ausübung von Musik sei. Beim Singen spucke man schließlich, und auch Instrumente, in die hineingeblasen wird, seien besonders risikoreich für Infektionen. Falls ein Spieler*in an einer Coronainfektion leide, könne sie/er das Virus in der Atemluft weit um sich herum verteilen, hieß es. Besonders Schwebstoffe würden hier größere Abstandsregeln erforderlich machen. Tatsächlich? Halten derlei Behauptungen einer wissenschaftlichen Überprüfung stand?

Die Rahmenbedingungen kennen wir: Die österreichische Bundesregierung hat Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv treffen. Mit der Berufsausübung von Musiker*innen sieht es jedenfalls bis voraussichtlich 30. Juni 2020 (und vielleicht darüber hinaus) schlecht aus. Veranstaltungen sind gänzlich untersagt. Allerdings sollen Mitte Mai Lockerungen bekanntgegeben werden. Auftreten darf also einstweilen niemand, außer auf Balkonen, auch das haben wir gelernt. Aber wer darf wie proben? Und wo darf er/sie das tun? Nun, um es höflich zu formulieren: Die derzeitige Rechtslage ist kompliziert. Der Verordnungstext und so manche verbale Ausführung während der einen oder andere Pressekonferenz widersprachen einander.

So hatte im Rahmen der Pressekonferenz am 17. April Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek zunächst angekündigt, dass Proben- und  Trainingsaktivitäten im professionellen Bereich ab 15. Mai für Einzelpersonen und ab 1. Juni für Gruppen wieder zulässig sein sollen – eine Ankündigung, die (durch den Umkehrschluss) suggerierte, dass Proben zu beruflichen Zwecken derzeit verboten wären. Auf Betreiben zahlreicher Interessensgruppen wurde dann jedoch schnell klargestellt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die Proben zu beruflichen Zwecken untersagen würde. D.h. Proben zu beruflichen Zwecken sind (selbstverständlich) weiterhin zulässig, übrigens unter Einhaltung eines Abstands von einem Meter (so steht es im Text der Verordnung).

Aber auch andere Klarstellungen waren erforderlich. So gilt mittlerweile als gesichert, dass im Amateurbereich Proben nur im privaten Wohnbereich oder mit weniger als 10 Personen zulässig sind. Derzeit wird also, das ist Faktum, klar zwischen Proben im Profi- und solchen im Amateurbereich unterschieden. Das heißt, die Regelungen sehen eine klare Trennung zwischen Amateur- und Profi-Musiker*innen vor. Aber kann man solch eine Trennung überhaupt klar ziehen?

Der Österreichische Musikrat hat darauf eine klare Antwort: „Nein!”. In einem offenen Brief an die Bundesregierung und Staatssekretärin Ulrike Lunacek hat er zu den Herausforderungen der schrittweisen Lockerungen vom 16. April 2020 klar Stellung bezogen und – ganz zentral – die Trennung von Profi- und Amateurbereich gefordert, „der in dieser Form auch deshalb sinnvoll und erforderlich sei, weil Profis und Amateure in der Musik nicht klar zu trennen sind. Es gibt einfach zu viele Überschneidungen und das ist gut so! Profis gemeinsam mit Amateuren: das ist das Herzstück der Kulturvermittlung, ein hoher Wert und das kulturpolitische Ziel schlechthin: kulturelle Partizipation für alle!” Der ÖMR fordert daher, die Möglichkeit für Musikproben ab 1. Juni für alle Ensembles unabhängig von ihrem Status als Professionelle oder Amateure zu eröffnen.

Auch zu den Abstandsregeln nimmt der ÖMR im Brief Stellung. Generell sei für musikalische Kommunikation kein physischer Kontakt notwendig, heißt es. „Bei Saiten-, Tasten- und Schlaginstrumenten kann problemlos ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Als Richtwert wäre daher ein Platzbedarf von 3 x 3 = 9m2 pro Person ausreichend (Kreisfläche bei r=1,5m: 7,068m2). Je nach Alter der TeilnehmerInnen kann eine Maskenpflicht einen zusätzlichen Schutz darstellen.”

Etwas anders stelle sich die Lage für Gesang und Blasinstrumente dar, so der Brief: Beim Singen wäre ein Platzbedarf von etwa 4m für das Kreissegment vor der singenden Person notwendig, (Blech-)Bläser müssen zusätzlich noch seitlich Abstand halten und ihr Kondenswasser steril entsorgen. Darüber hinaus wird dann noch auf spezielle Vorrichtungen wie Plexiglas- oder andere Formen von Trennwänden hingewiesen, die zusätzlich für Sicherheit sorgen könnten, u.a. Schirmkappen mit Klarsichtvisieren, Scheiben in entsprechender Größe, die am Mikrofonständer montiert werden, Trennwände, Tröpfchenschutz, Dämpfer etc. Allesamt sinnvolle Ergänzungsmaßnahmen, so viel steht fest.

Keine Konzerte, keine Probe

Für viele stellen sich die Fragen nach Abstand beim Proben aber gar nicht. Wir haben keinen Grund zu proben, erzählt uns die Sängerin Birgit Denk. „Wir erarbeiten konkrete Programme.” Da es keine Aussicht gäbe, in naher Zukunft ein Konzert zu spielen, werde auch nicht geprobt. „Weil wir nichts zu erarbeiten haben. Keiner weiß, wann und wie es weitergeht.”

Die Lage sei katastrophal, bestätigt Harald Huber, Präsident des ÖMR. Viele Musiker*innen schauen durch die Finger, weil sie noch Honorare aus früheren Monaten bekommen und daher durch den Härtefall-Fonds fallen. Und der angekündigte Fonds für die gemeinnützigen Vereine wurde immer noch nicht eingerichtet. Kein Fonds, keine Gagen, so die traurige Realität.

Die niederösterreichischen Musikschulen würden am 18. Mai mit den Proben beginnen, erzählt Huber, allerdings nicht mit Gesang und Blasinstrumenten. Da soll der Unterricht erst am 1. Juni beginnen. Als Abstands-Minimum wurden drei Meter festgelegt. Wenn es die Witterung erlaubt, könne man ja auch im Freien proben. Für Blaskapellen wäre das nichts Ungewöhnliches. Das Problem aber, das derzeit noch nicht ausreichend gelöst ist, sagt er, sind die Schwebeteilchen, genannt Aerosole. Was passiert, wenn in einem geschlossenen Raum eine Zeit lang mit Blasinstrumenten gespielt oder gesanglich geprobt wird? Was genau ist mit den Schwebeteilchen. Man weiß es nicht so recht und ist deshalb vorsichtig.

Für Singen und Blasinstrumente wird mehr Abstand empfohlen bzw. sollen andere Regeln gelten als für das Musizieren mit Saiteninstrumenten etwa. Aber warum eigentlich?

Matthias Bertsch von der Abteilung für Musikphysiologie der Universität für Musik und darstellenden Kunst Wien ist seit zwanzig Jahren aktiv in der Blechblasinstrumentenforschung. Von ihm wollten wir erstens wissen, wie sich die derzeitige Situation an der Universität darstellt, und zweitens, ob eine Differenzierung für Blasinstrumente und Gesang überhaupt gerechtfertigt ist.

An der Universität, erzählt er, sind alle größeren Gruppen bis Oktober nicht erlaubt. Primär wird (den gesetzlichen Vorgaben entsprechend) fast nur Leuten Zugang gewährt, „die in Richtung Abschluss gehen”, d.h. die ihr Studium abschließen wollen oder müssen.

Allein im Raum darf geprobt werden, aber nur mit Einzelgenehmigung. Derzeit gibt es keine Pauschalgenehmigungen. Bei den anstehenden Prüfungen werde es so aussehen, dass bis zu vier Personen in sehr großen Räumen, wie etwa dem Mendelssohn-Saal, Prüfungen abhalten dürfen. Zusätzliche Prüfer müssten sich über Skype oder eine andere Plattform zuschalten.

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Größerer Abstand für Sänger*innen und Bläser?

Was bisher in den Medien zum Thema Abstandhalten zu hören war, insbesondere dass man in Verbindung mit Blasinstrumenten immer wieder davon sprach, dass Luft aus den Instrumenten „geschleudert” werde, hat Bertsch sehr gestört. „Offenbar haben viele noch immer von Tuten und Blasen keine Ahnung”, schmunzelt er. Dass man in ein Blasinstrument wie in ein Blasrohr reinbläst, d.h. man bläst vorne rein und hinten schießt die Luft dann aus dem Trichter, sei blanker Unsinn. „Man wirbelt keine großen Luftmengen durcheinander. Vielmehr erzeugt der Musiker kontrollierte kleine Luftströme, indem er die Lippen zur Schwingung bringt. Dadurch entsteht im Instrument eine Luftsäule. Die Luft, die beim Trichter rauskommt, ist weder besonders viel noch besonders schnell”, so Bertsch. Was an der Seite eines Mundstücks rausgeht, sei auch nicht mehr als bei einem normal Sprechenden Menschen. „Wenn es 1,5 Meter für die Normalbevölkerung als Sicherheitsabstand tun, dann sollte das auch für einen Blasmusiker*innen reichen.”

Unterstützung erhält er vom Trompeter Horst Schaffer, der auch als Sänger und Komponist tätig ist. „Ich habe das Gefühl, die Entscheidungsträger wissen zu wenig, wie so ein Instrument überhaupt funktioniert”, so Schaffer. „Es ist einfach nicht so, dass da, wenn ich spiele, aus dem Trichter drei Meter weit Tröpfchen rauskämen. Die Trompete funktioniert so einfach nicht. Die Tröpfchen bleiben als Kondenswasser in der Trompete.” In der Luft aber könnten die Tröpfchen nie und nimmer in dem Ausmaß übertragen werden, wie zuletzt immer wieder verlautbart. Mindestens sechs Meter Abstand seien unnötig, so Schaffer. „Ich habe das Gefühl, diese Regeln, die uns beeinflussen und vieles unmöglich machen, wurden vom Sport oder einem anderen Bereich übernommen, aber wirklich auseinandergesetzt mit der Materie hat sich niemand. Offenkundig nicht.” Dass man sich nicht gegenüberstehen darf, mache überhaupt keinen Sinn. Selbst beim Mundstück, wo natürlich ein wenig Speichel freigesetzt wird, könnten das laut Schaffer allenfalls 30, 40 cm sein, nie aber mehrere Meter. Physikalisch sei das unmöglich. Das einzige, worauf man seiner Meinung nach aufpassen müsse, ist, wie man mit dem Kondenswasser umgeht. „Das muss man auffangen und entsorgen, was aber kein Problem ist.” 

Bertsch gibt allerdings zu bedenken, „dass Sänger*innen und Bläser unter Umständen tiefer einatmen und dadurch einen höheren Luftumsatz haben.” Die Atemtiefe könnte also vielleicht ein Argument für einen etwas höheren Abstand sein. Aber: „Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse gibt es dazu keine.” Es scheint also fast, als würde man im Trüben fischen, als würde man sich dem Problemfeld aus verschiedenen Richtungen annähern. Und, wie es Bertsch formuliert, „je mehr wir uns damit beschäftigen, umso bewusster wird uns, wie wenig wir eigentlich darüber Bescheid wissen.” Deshalb sind wir also lieber übervorsichtig. Besser als eine restriktive Übervorsicht, die vieles verhindert wäre es aber, den Hausverstand einzuschalten, meint Schaffer und spielt dabei auf die Diktion des Vizekanzlers an. Man müsse differenzieren: Eine Blasmusikprobe im kleinen Vereinslokal, wo man Schulter an Schulter sitzt, werde es wohl kaum geben. „Aber die halbe Blasmusikkapelle mit einem Abstand von zwei Metern? Das würde ich als unproblematisch erachten.”

„Und wieso soll ein Streichquartett nicht proben dürfen, aber in der U-Bahn darf man nebeneinandersitzen?” Andererseits müsse man bei einem an sich unproblematischen Instrument wie dem Klavier aufpassen, wenn nacheinander mehrere darauf spielen. „Ich kann das Klavier aber nicht mit Lysoform desinfizieren, weil es dadurch kaputt wird.”

Was Schaffer sagen will, ist: Es geht es um Logik. Es geht um ein Verständnis, wie genau Instrumente (und dazu gehört auch die menschliche Stimme) funktionieren. „Es braucht Kompetenz. Man muss die Experten fragen.” Die Politik müsse mit den Theaterleuten reden, mit den Veranstalter*innen, mit den Universitäten. Es bedürfe eines Zugehens auf die einzelnen Metiers. „Nur im Dialog kann ein sowohl sicheres als auch praktikables Regelwerk erstellt werden.” Dass es Abstandsregeln geben muss, sei ja verständlich und richtig. “Aber sie müssen auch plausibel sein. Wenn sie nicht plausibel sind, läuft man Gefahr, dass sich die Leute nicht dranhalten. Denn: Was man für offenkundig falsch hält, mit dem tut man sich schwer.”

Aktuelle Untersuchungen zu Aerosolen

Aber wie sieht es jetzt mit den Schwebstoffen aus? Sind sie ein Risiko, wie mancherorts behauptet wurde? Aktuell haben Wissenschaftler*innen bei den Bamberger Symphonikern durch die Messungen von Luftströmen untersucht, wie viele Aerosole Posaune, Klarinette oder auch Horn ausstoßen. Anlass waren die in Deutschland geltenden vorläufigen Empfehlungen, dass Bläser im Abstand von drei bis zu zwölf Metern voneinander entfernt musizieren sollten, um den Infektionsschutz zu wahren. Der Intendant der Bamberger Symphoniker, Marcus Axt, hielt das für übervorsichtig und ohne ausreichende wissenschaftliche Fundierung erlassen. „Wir glauben, dass das Spielen einer Klarinette oder zum Beispiel eines Horns kaum Aerosole freisetzt, da der Luftstrom im Instrument gebremst wird, wo die Töne erzeugt werden.” Das deckt sich mit dem bisher von unseren Spezialisten Gesagten. Und so wurde eine Erlanger Firma für Strömungsmechanik damit beauftragt, die Luftströme, die beim Spielen aus einem Instrument entweichen, mittels Sensoren zu messen. Außerdem wurden sie mit künstlichem Nebel sichtbar gemacht. Beobachtet wurde der Versuch von zwei Wissenschaftlern des Freiburger Instituts für Musikermedizin, die bislang einen Abstand bei Blasinstrumenten von drei bis fünf Meter empfehlen.

Der vorläufige Befund: Erste Untersuchungen ergaben sowohl bei Holz- als auch bei Blechbläsern kaum messbare Atemluftbewegungen. Weder an den sich öffnenden Klappen eines Fagotts noch am Schalltrichter einer Trompete zeigten sich Verwirbelungen im Kunstnebel. Wurde dagegen direkt und ohne Instrument in den Nebel geblasen oder gehustet, gab es starke Verwirbelungen. Daraus folgt, dass das Instrument – das lässt sich anhand der Verwirbelungen eindeutig nachvollziehen – eher wie ein dämpfender Katalysator wirkt und keinesfalls, wie fälschlich vermutet, verstärkend. „Das bestätigt unsere Erwartungen und stimmt uns zuversichtlich für die Zukunft des öffentlichen Musizierens”, meinte Prof. Bernhard Richter, Freiburger Institut für Musikermedizin.

In ein ähnliches Rohr blasen zwei aktuelle Studien der Universität der Bundeswehr München und der Berliner Charité: Während die Charité einen Leitfaden für alle Orchesterinstrumente entwickelt hat, untersuchte die Universität der Bundeswehr das Infektionsrisiko speziell beim Chorsingen und Musizieren mit Blasinstrumenten. Beide Studien sind sich einig: Sowohl bei Blech- als auch bei Holzbläsern ist die Infektionsgefahr nicht so hoch wie vorher angenommen. Denn der Luftstrom, den Bläser freisetzen, ist generell geringer als beim Sprechen. Bei Blechbläsern ist der in Schwingungen versetzte Luftbereich nicht einmal einen halben Meter lang, so die Messungen der Bundeswehr-Studie. Bei Holzbläsern sieht das zwar anders aus – Klarinettisten, Oboisten und Fagottisten könnten immerhin Strömungsbewegungen über einen Meter Länge erzeugen – aber außerhalb dieses Bereichs sei eine Virenübertragung „äußerst unwahrscheinlich”, so fassen es die Bundeswehr-Wissenschaftler zusammen. Am kritischsten stufen beide Studien die Querflöte ein: Hier kann der Luftstrom- und Druck abhängig vom Spiel höher sein als beim Sprechen. Nicht der Luftstrom birgt also laut der Studien bei Bläsern das größte Risiko für eine Covid-19-Infektion. Ein anderes Detail sei laut Charité-Wissenschaftler deutlich problematischer: Das Kondenswasser, das sich in den Instrumenten bildet. Bislang ist es üblich, dass Bläser angesammeltes Kondenswasser regelmäßig über die Wasserklappen auf den Boden entleeren. Bei erkrankten Spielern könnte diese Praxis aber dazu führen, dass sich Viren auf dem Boden und im Raum verteilen.

Die Maßnahmen, die die Wissenschaftler empfehlen, unterscheiden sich leicht voneinander: Die Bundeswehr-Forscher schlagen Bläsern vor, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und sich möglichst versetzt aufzustellen. Außerdem plädieren sie dafür, ein dünnes, dicht gewebtes Tuch etwa 20 Zentimeter vor dem Schalltrichter der Instrumente beziehungsweise dem Anblasloch der Flöte zu platzieren. Das ist nach Angaben der Wissenschaftler weit genug, um den Klang nicht zu beeinträchtigen, könnte aber Tröpfchen auffangen und zusätzlich schützen. Die Charité-Wissenschaftler halten bei Bläsern zwei Meter Abstand für nötig. Darüber hinaus empfehlen sie einen Plexiglas-Schutz für Blechbläser. Da das Kondenswasser infektiös sein könnte, müsse man es am besten mit einem Tuch auffangen und die Instrumente nach dem Spiel gründlich mit Tüchern reinigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eineinhalb, allenfalls zwei Meter Abstand reichen als Sicherheits-Abstand (auch für Sänger*innen und Blasmusiker*innen) aus. Zusatzmaßnahmen, wie im Brief des ÖMR oder auch von den Wissenschaftlern der Charité angeregt, wie Plexiglas oder Tücher, sind sinnvoll. Und: Lüften und vor allem Pausen einlegen, ist ohnedies anzuraten.

Daraus folgt, wie es Christoph Huber, Intendant des Porgy & Bess, im Standard-Interview jüngst formulierte, dass man ein Lokal wie seines unter Einhaltung der Abstandsregelungen mit wenigstens 100 Sitzen bestuhlen könnte. Einem langsamen Hochfahren der Konzertbranche stünde damit nichts mehr im Wege, außer wissenschaftlich nicht begründbare Übervorsicht.

Markus Deisenberger

 

Weitere Informationen:
Universitätsklinikum Freiburg: Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik