Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landeskulturpreise in Anerkennung herausragender künstlerischer und wissenschaftlicher Leistungen und Talentförderungsprämien zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Quelle: Land OÖ, Landeskulturdirektion
Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien werden einer unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt, die der oberösterreichischen Landesregierung einen Vorschlag zur Vergabe macht. Die Landeskulturpreise können ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden. Bewerbungsunterlagen im Bereich Wissenschaft werden als Hilfestellung für die Jury zusätzlich jeweils einem unabhängigen Fachgutachter vorgelegt.
Der Landeskulturpreis ist mit 7.500,00 Euro dotiert und wird für ein Werk bzw. für Werke aus der jüngeren Schaffensperiode der Künstlerinnen und Künstler oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zuerkannt. Für die Beurteilung der Preiswürdigkeit können aber auch die übrigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen werden.
Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.400,00 Euro dotiert. Der Gesamtbetrag wird in 24 Monatsraten ausbezahlt.
Der Landeskulturpreis kann an Künstlerinnen und Künstler bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mind. zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Jede/r Landeskulturpreis- bzw. Talentförderungsprämienträger/in räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, ihr/sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw. vorzuführen und auszustellen.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN
LANDESKULTURPREISE
Ab dem 36. Lebensjahr (Geburtsjahr 1982)
Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN
Bis zum 35. Lebensjahr (Geburtsjahr 1983). Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
LANDESKULTURPREISE UND TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN
Alle Bewerbungen sind digital in den gängigen Formaten (pdf, jpg) auf USB, CD oder DVD einzureichen. Publikationen, Pläne und dergleichen sind, wenn nicht anders möglich, in gedruckter Form in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
Senden Sie Ihre Bewerbung an oben stehende Anschrift oder geben Sie Ihre Einreichung persönlich nach telefonischer Vereinbarung ab. Wir weisen darauf hin, dass eine vollständige Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht in jedem Fall möglich ist.
DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN HABEN FOLGENDES ZU ENTHALTEN:
- vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit
- Versehen Sie bitte jede Beilage mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift „Landeskulturpreis“ oder „Talentförderungsprämie“.
Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik)
Einreichung:
- Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. grafischer, technischer oder elektronischer Art) handelt.
- Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (CD/DVD) vorgelegt werden. Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur.
- Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.
Wissenschaften
Landeskulturpreis mit dem Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Talentförderungsprämien alle Fachbereiche
Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z.B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.).
Wir weisen darauf hin, dass eine vollständige Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht in jedem Fall möglich ist, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.
Einreichung:
- eingereichtes Hauptwerk digital bzw als Manuskript oder Ansichtsexemplar
- Auswahl bisheriger Arbeiten
- Publikationsliste / Werkverzeichnis
Termine
Einsendeschluss: 20. Juli 2018
Senden Sie Ihre Einreichunterlagen sowie den ausgefüllten Bewerbungsbogen an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur
Nadine Tschautscher
veranstaltungen.kd.post@ooe.gv.at
(0732) 7720 14847
Promenade 37
4021 Linz