INTERNATIONALE AUSSCHREIBUNG DER KATEGORIE SUPERIOR JUGENDBLASORCHESTER

Die ÖSTERREICHISCHE BLASMUSIKJUGEND schreibt für Samstag, den 28.10.2017 im BRUCKNERHAUS in Linz im Rahmen des 8. ÖSTERRREICHISCHEN JUGENDBLASORCHESTER-WETTBEWERBES den zweiten INTERNATIONALEN JUGENDBLASORCHESTER-WETTBEWERB in der Kategorie Superior Jugendblasorchester (SJ) aus.

Teilnehmende Orchester

Teilnahmeberechtigt sind Jugendorchester des Österreichischen Blasmusikverbandes und der Partnerverbände sowie internationale Gastorchester in Harmoniebesetzung, welche vorliegende Ausschreibungskriterien erfüllen.

Folgende Arten von Jugendblasorchestern sind teilnahmeberechtigt:

  • Vereinseigene Jugendblasorchester
  • Jugendblasorchester von Musikverbänden
  • Musikschul- und Schulblasorchester
  • Auswahlorchester

Anmeldung

Für den Österreichischen Jugendblasorchester-Wettbewerb in der Stufe SJ ist keine Qualifikation bei einem Landeswettbewerb notwendig. Die Orchester bewerben sich über die Homepage www.blasmusikjugend.at bis zum 31.01.2017.
Die Auswahl und die Einladung der Orchester zum Wettbewerb erfolgt durch die Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend bis zum 28.02.2017.

Die Anmeldung zum zweiten internationalen Jugendblasorchester-Wettbewerb der Kategorie Superior Jugendblasorchester (SJ) hat zu enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
  • mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von € 250,– zu überweisen. Im Falle einer Ablehnung bzw. Nichteinladung wird die Anmeldegebühr in voller Höhe zurückerstattet.

Altersstufen

Die teilnehmenden Blasorchester der Stufe SJ dürfen einen maximalen Altersdurchschnitt von 21,00 Jahren aufweisen. Das Höchstalter der MusikerInnen ist mit 30 Jahren festgelegt. Zusätzlich sind drei MusikerInnen ohne Alterslimit und unabhängig vom Instrument möglich.

Sie werden aber bei der Berechnung des Durchschnittsalters miteinbezogen; über 30-jährige MusikerInnen werden dabei nur mit 30 Jahren berechnet. Es gilt das Geburtsjahr zur Berechnung.

Zur Erläuterung:

  • Zur Ermittlung des Durchschnittsalters werden alle Musikerinnen und Musiker herangezogen, auch jene ohne Alterslimit (Faktor 30).
  • Zur Ermittlung des Alters ist das Geburtsjahr bezogen auf das Veranstaltungsjahr 2017 ausschlaggebend. (1997 geboren = 20 Jahre)
  • Der Dirigent wird nicht in die Berechnung miteinbezogen.

Pflichtstücke und Selbstwahlstücke

Als einheitliches Pflichtstück gilt folgendes Werk: PHILIP SPARKE: Symphonic Metamorphosis on Themes from Saint-Saëns‘ 3rd Symphony

Zusätzlich muss ein Selbstwahlstück, welches mindestens dem Schwierigkeitsgrad des Pflichtstückes entspricht, von jedem teilnehmenden Orchester gespielt werden. Die Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend behält sich die Kontrolle der richtigen Einstufung des Selbstwahlstückes vor.
Es gilt eine Mindestspieldauer von 25 Minuten und eine maximale Spieldauer von 40 Minuten bei einer maximalen Aufenthaltszeit auf der Bühne von 45 Minuten. Zu Beginn der jeweiligen Wettbewerbsvorträge ist es den Orchestern erlaubt ein kurzes Einspielstück zu spielen, welches in der maximalen Spielzeit enthalten ist. Das Einspielstück wird nicht gewertet.
Die Partitur des Selbstwahlstücks muss in Originalfassung und in 4-facher Ausgabe bis zum 1.10.2017 an die Bundesgeschäftsstelle der Österreichischen Blasmusikjugend gesendet werden.
Falls das Zusenden von Originalpartituren des Selbstwahlstücks in 4-facher Ausgabe aus zwangsläufigen Gründen nicht möglich ist, so müssen allenfalls bis 1.10.2017 entsprechende Kopien im Büro der Österreichischen Blasmusikjugend begründet deponiert werden. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass das Anfertigen von Kopien der Originalpartitur des Selbstwahlstückes seitens des Orchesters mit dem Notenverlag bzw. dem Komponisten abzustimmen sind.

Bewertung

Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt nach dem Vortrag des letzten Orchesters am Samstag, dem 28.10.2017. Die Blasorchester erhalten neben einer Punktezahl ein kurzes schriftliches Feedback der Jury.

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Stimmung und Intonation
  2. Ton und Klangqualität
  3. Phrasierung und Artikulation
  4. Spieltechnische Ausführung
  5. Rhythmik und Zusammenspiel
  6. Tempo und Agogik
  7. Dynamische Differenzierung
  8. Klangausgleich und Registerbalance
  9. Interpretation und Stilempfinden
  10. Künstlerisch-musikalischer Gesamteindruck

Jedem Jurymitglied stehen bei der Beurteilung der angeführten Kriterien pro Kriterium zehn Punkte zur Verfügung. Das Gesamtergebnis entspricht dem Durchschnittswert der Ergebnisse der Juroren.

Auszeichnungen

Die nach Punkten bestplatzierten Orchester erhalten ein Preisgeld.

  1. Platz: € 3.000,–
  2. Platz: € 2.000,–
  3. Platz: € 1.500,–

Alle teilnehmenden Blasorchester erhalten eine Urkunde. Es bleibt den Veranstaltern vorbehalten, weitere Geld- oder Sachpreise zu vergeben.

Weitere Teilnahmebedingungen

a) Ein Dirigent darf nicht mehr als ein Blasorchester dirigieren, während sich jedoch jedes Blasorchester mit zwei Dirigenten präsentieren kann.
b) Änderungen bezüglich der Mitwirkenden (Besetzungsliste) werden von der Österreichischen Blasmusikjugend erlaubt, wenn sie rechtzeitig vor Beginn des Wettbewerbs schriftlich mitgeteilt werden und die Ausschreibungskriterien weiterhin erfüllt bleiben (Durchschnittsalter).
c) Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird von der Musikkommission der Österreichischen Blasmusikjugend unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
d) Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis für Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie für Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
e) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbs oder bei der An- und Abreise eintreten.
f) Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der teilnehmenden Orchester. Die Österreichische Blasmusikjugend hilft bei der Suche nach Nächtigungsmöglichkeiten.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
h) Bei einem eventuellen Rechtsstreit gilt ausschließlich österreichisches Recht.
i) Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.

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