Wieder ein Lockdown. Wieder keine Veranstaltungen. Dafür mehr Ankündigungen, mehr Hilfsmaßnahmen, mehr Verordnungen, mehr Patzer. Eine Zusammenfassung, was man wissen muss (und was nicht). – DER VCC BLOG
3. November. Alle Lokale, Clubs, Hotels und kulturelle Einrichtungen mussten wieder schließen. Für viele in der Veranstaltungsbranche bedeutet dies ein Einbruch der Aufträge und erneute Arbeitslosigkeit. Die Kurzarbeit wurde zwar auf 0% runterkorrigiert, allerdings erst nach ein paar Tagen Ungewissheit. Zur Erinnerung: Davor war eine Reduktion auf 30% der Normalarbeitszeit vorgesehen, für schwer getroffene Branchen gab es die Ausnahme von 10% der Arbeitszeit.
Diese anfängliche Ungewissheit birgt die Gefahr, dass manche Arbeitgeber*innen ihre Mitarbeiter*innen entlassen, weil die Kosten für 30% Kurzarbeit für viele Gastrobetriebe nach den letzten Monaten nicht mehr zu stemmen sind. Klare Ankündigungen helfen der Branche. Alles andere schafft Unsicherheit.
Lockdown-Umsatzersatz und Lockdown-Bonus – Neues Geld
Die positive Nachricht: Neben der Reduktion der Kurzarbeit auf 0% gibt es für den November 2020 auch die Möglichkeit eines Umsatzersatzes von 80%. Diese unbürokratische Hilfe kann seit dem 6. November 14 Uhr über FinanzOnline beantragt werden. Sie ist eine schnelle Hilfe für Unternehmen sowie Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind. Vom Lockdown – Umsatzersatz müssen weder Kurzarbeit, noch Fixkostenzuschuss oder Härtefallfond abgezogen werden.
Manche mögen raunzen, dass viele Unternehmer*innen in den betroffenen Branchen damit besser aussteigen, als zu regulären Zeiten. Das mag sein. Allerdings wurden diesen Branchen in den letzten Monate am härtesten getroffen. 80% Umsatzersatz ist somit eine kleine, wenn auch sehr willkommene Linderung für angeschlagene Unternehmen.
Für selbstständige Künstler*innen wird es einen Bonus über 1300 Euro geben. Er wird liebevoll Lockdown-Bonus genannt. Er soll über die Überbrückungsfinanzierung des AMS für selbstständige Künstler*innen ausgeschüttet werden. Darüber hinaus wurde diese Überbrückungsfinanzierung bis zum 31. März 2021 verlängert. Nähere Angaben zum Lockdown-Bonus im Bonus-Lockdown werden wir selbstverständlich bekannt geben, sobald es mehr Informationen gibt.
Fixkostenzuschuss II – Noch kein neues Geld
Ist es doch eine Naturkatastrophe? Die Verhandlungen um den Fixkostenzuschuss II FKZ II dauern an (wir haben darüber bereits in einem Blog berichtet). Der erneute Lockdown könnte helfen, dass die 100% Deckung der Fixkosten von Unternehmen durch staatliche Hilfen stattgegeben wird. Denn Brüssel hatte bisher argumentiert, dass es eine Wirtschaftskrise gäbe und keine Naturkatastrophe. Große Unternehmen hätten also maximal 70% und kleine Unternehmen maximal 90% FKZ II beantragen können. Durch die stark steigenden Infektionszahlen scheint es wieder angebracht, von einer Naturkatastrophe zu reden. Es bleibt dann noch abzuwarten, ob die neuen Richtlinien, auf die sich das BMF und die Europäische Kommission bisher geeinigt hatten, immer noch von den 27 Mitgliedstaaten abgesegnet werden müssen.
300 Millionen Euro Schutzschirm für Veranstaltungen – Noch kein neues Geld
Der Schutzschirm wurde vor einem Monat einstimmig im Nationalrat beschlossen. Dennoch sind momentan wenig bis gar keine Informationen dazu auffindbar. Wir haben beim zuständigen Tourismus-Ministerium nachgefragt. Die Richtlinie ist in Ausarbeitung. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank. Ein paar wenige Kriterien sind auf dieser Website verfügbar. Dass dieses Auffangnetz im Lockdown gerade für Veranstalter*innen sehr wichtig ist, muss nicht betont werden.
3 Millionen Clubförderung der Stadt Wien – Neues Geld
Wir haben dazu hier im Blog einiges dazu geschrieben. Kürzlich hat die Wirtschaftsagentur die genauen Förderrichtlinien sowie die Kriterien veröffentlicht. Darüber hinaus wird es am 17. November eine gemeinsame Videokonferenz geben, wo eure Fragen beantwortet werden. Solltet ihr an dem Tag keine Zeit haben, werden wir euch natürlich zu unseren üblichen Öffnungszeiten Rede und Antwort stehen. Sollten wir einmal nicht weiter wissen, werden wir euch an die Wirtschaftsagentur weiterverweisen.
Illegale Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen sind untersagt. So steht es in der aktuellen Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung (also die Verordnung, die auf die Covid-19 Maßnahmenverordnung folgte, welche wiederum auf die Covid-19 Lockerungsverordnung folgte). Untersagt sind laut §13 Abs. 1 alle Veranstaltungen jeglicher Art. Künstlerische Darbietungen sind laut §13 Abs. 5 nur dann erlaubt, wenn sie ohne Publikum stattfinden. Streaming ist in dem Fall erlaubt, es dürfen jedoch nur notwendige Mitarbeiter*innen und Künstler*innen anwesend sein.
Nun schreibt eine Boulevardzeitung über einen bekannten Verordnungsverweigerer im Prater. Für noch mehr Aufregung sorgt die Sporthilfe-Gala, die am 10. November 2020 stattfand. Es wird gemunkelt, dass die anwesenden Gäste (laut Vizekanzler Werner Koglers Antwort auf Facebook waren es genau 25 Gäste) nur Komparsen gewesen sein sollen. Sollte dem so sein, werden hier Schleusen geöffnet, dass nämlich Gäste einfach als Extras deklariert werden. Sollten die Gäste aber keine Komparsen gewesen sein, so stellt sich Frage, ob diese Gala dann nicht als Verstoß gegen §13 Abs. 1 zu verstehen ist – ganz egal welche prominenten Gäste geladen und welche Organisationen als Unterstützer*innen gelistet waren. Auch die Argumentation, dass es sich um eine Fernsehaufzeichnung gehandelt habe, ist nicht zulässig, da Gäste anwesend waren. Selbst eine Fernsehaufzeichnung ist laut §13 Abs.2 eine Veranstaltung, wenn es sich hierbei um eine geplante Zusammenkunft zur Unterhaltung oder Belustigung handelt. Wir haben bereits im Sekretariat des Vizekanzlers nachgefragt, bisher aber keine Rückmeldung erhalten. Wie wir alle wissen, sind vor dem Gesetz alle gleich.
Autor: Laurent Koepp
………………………………………………………………………………………………..
Im VCC Blog berichtet die Vienna Club Commission wöchentlich über ihre Arbeit, die damit nachvollziehbarer werden soll. Mehr zur Aufgabe und Arbeit des Pilotprojekts, das durch mica – music austria koordiniert und durch die Stadt Wien Kultur finanziert wird, findet sich hier.