Fakten zur Clubförderung

Drei Millionen gibt es für Wiener Clubs. Mittlerweile ist die Förderrichtlinie fast ausgearbeitet. Einige Eckpunkte können wir verraten. – DER VCC BLOG

Good news everyone! Wir können bei der Clubförderung die meisten Sorgen ausräumen. Wer sicher gehen möchte, meldet sich am besten bei uns. Wir beantworten, was wir seriös können. Alle weiteren Fragen sammeln wir. Spätestens am 15.11. wird dann die gesamte Förderrichtlinie veröffentlicht. Die Wirtschaftsagentur hat Eckdaten hier vorgestellt. Diese möchten wir kurz erläutern. Grundsätzlich gilt, dass bei der Clubförderung nicht überhastet eingereicht werden sollte, auch zusperren und später einreichen kann sinnvoll sein.

## “Förderquote: 90%, max. Fördersumme: 30.000 Euro; Mindestprojektgröße: 5.000 Euro, 70% Akonto”

Bei einer Projektgröße von 33.333 Euro würde man also die maximale Fördersumme von 30.000 Euro bekommen. Vorab gibt es bereits ganze 70% des Geldes. Das wären demnach maximal 21.000 Euro. Der restliche Betrag wird überwiesen, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Eine kleine Einschränkung gibt es, das Projekt darf nicht zu klein sein, weniger als 5.000 Euro dürfen es nicht sein, auch davon würde man 90 Prozent gefördert bekommen, vorab würde man 3.150 Euro überwiesen bekommen.

## Einreichzeitraum: 15.11.2020 bis 30.06.2021. Nächste Deadline: 31.12.2020, weitere: 31.03.2021, 30.06.2021.

Das Projekt selbst muss nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden. Dafür hat man grundsätzlich ein Jahr Zeit. Sollte das durch Covid-19 nicht möglich sein, kann von Seiten der Wirtschaftsagentur noch verlängert werden. Mindestens eine Veranstaltung muss tatsächlich vor Publikum in Wien stattfinden. Es können natürlich auch mehr Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum sein. Die gesamte zugesicherte Clubförderung der Stadt Wien muss dabei Clubs zugute kommen. Immerhin gibt es dazu einen gültigen Gemeinderatsbeschluss.

## Wer: Wiener Musikclubs (älter als 1 Jahr)

Der Musikclub muss sich in Wien befinden und regelmäßig dort Programm mit Musiker*innen oder DJs gemacht haben. Das Projekt selbst muss außerdem in Wien durchgeführt werden. Ein Unternehmen kann nur eine Förderung bekommen.

## Was: Personalkosten, Künstlerinnengagen, pandemierelevante bauliche Maßnahmen und Investitionen

Interne Personalkosten werden genauso berücksichtigt wie externe Personalkosten. Ausgenommen ist der normale Gastrobetrieb. Auch Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten für Künstler*innen können gefördert werden. Eine Förderung durch die MA 7 Kultur und die Clubförderung schließen sich dabei grundsätzlich nicht aus. Es dürfen nur nicht dieselben Kosten zweimal gefördert werden.

## Förderkriterien: Schlüssiges künstlerisches Konzept unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der Wirtschaftsagentur Wien und externen Jurymitgliedern.

Es braucht eine Vision für ein Programm. Diese rechtfertigt die Förderung. Ob dieses Konzept stimmig ist, darüber entscheidet eine Jury. Dafür orientiert sie sich an Kriterien, die gemeinsam von Wirtschaftsagentur Wien und Vienna Club Commission erstellt wurden. Sollte das künstlerische Konzept noch nicht passen, muss die Jury eine Begründung geben. Es kann zudem nachgebessert und ein weiteres Mal eingereicht werden. Es empfiehlt sich deshalb sehr, an den Infoveranstaltungen der Wirtschaftsagentur Wien teilzunehmen. Ein erster Termin ist für 17.11. via Zoom angesetzt. Bei Bedarf wird es mehr Termine geben.

## Offene Fragen

Schickt diese bitte an info@viennaclubcommission.at. Wir beantworten, was wir seriös beantworten können und sammeln alles weitere.

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Im VCC Blog berichtet die Vienna Club Commission wöchentlich über ihre Arbeit, die damit nachvollziehbarer werden soll. Mehr zur Aufgabe und Arbeit des Pilotprojekts, das durch mica – music austria koordiniert und durch die Stadt Wien Kultur finanziert wird, findet sich hier.