Im Rahmen des Impulsprogramms des Austrian Music Export kann für spezielle Live-Aktivitäten um eine Förderungangesucht werden. Bis noch zum 14. Februar 2024 kann für die erste Runde eingereicht werden.
Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.
Pro Künstlerin oder Künstler / Band / Formation / Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. Antragstellende können auch eine darüber hinaus gehende Fördersumme erhalten, wenn die geförderten Aktivitäten unterschiedliche Acts betreffen und für den einzelnen Act die genannte Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen und eine Nachhaltigkeit erwarten lassen. Einreichungen zum Impulsprogramm von Austrian Music Export erfolgen über die Einreichplattform.
Bezuschusst werden
- Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte, Kurztourneen).
- Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung
- Auftrittsgagen der beteiligten Musikerinnen und Musiker
- Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
- Anmietung von technischem Equipment
- Locationmiete bei Eigenveranstaltungen
Wird das Vorhaben unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durchgeführt, so kann ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 10% der Fördersumme zugesprochen werden.
Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Fördervergabe durch die Jury sind insbesondere
- ein durch das Vorhaben zu erwartender, nachhaltiger Effekt für den Export österreichischen Musikschaffens und des Erschließens neuer Märkte
- die Professionalität in der Planung und Umsetzung des Vorhabens.
Zusätzlich positiv bewertet wird das Vorhandensein von Werbemitteln (Pressetext, Pressebilder, Videomaterial, Flyer etc.), Präsenz in online-Kanälen sowie lokale Pressearbeit, der Zusammenhang des Auftritts mit einer Produktionsveröffentlichung im Zielmarkt, die Begleitung des Acts durch Management, Labelvertreter oä. sowie bereits vorhandene Partner in den Bereichen Vertrieb, Promotion, Booking uä.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche (Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements, …) oder selbstvermarktende Musikschaffende, wenn sie für das eingereichte Vorhaben unternehmerisch hauptverantwortlich sind. Die Beurteilung der Eignung der antragstellenden Partei obliegt der Fachjury.
Antragsberechtigt sind Antragstellende – unabhängig von der Staatsbürgerschaft –, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und dies über einen gültigen Hauptwohnsitz-Meldezettel nachweisen. Ist die antragstellende Partei eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss sie ihren Sitz oder eine ständige Niederlassung im Inland haben.
Einreichungen zum Impulsprogramm sind laufend möglich und werden im Zuge der nächstfolgenden Jurysitzung bearbeitet. Im Rahmen des nächstfolgenden Jurysitzungstermin können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später als 14 Tage vor dem Jurysitzungstermin, so kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.
Der Förderung durch das Impulsprogramm liegen FÖRDERRICHTLINIEN zu Grunde (Stand 22.11.2023).
Die Einreichschlüsse und Termine der Jury-Sitzungen finden Sie hier.
>>ZUR EINREICHPLATTFORM IMPULSPROGRAMM<<
Wenn Sie im Rahmen der Website keine Antwort auf Ihre Fragen finden, lesen Sie bitte in den Förderungsrichtlinien nach. Sollten auch dann noch Fragen offen sein, schicken Sie Ihre Anfrage bitte per Mail an parvanov@musikfonds.at.
Termine Impulsprogramm
Die Einreichschlüsse & Jurysitzungstermine 2024:
– Einreichschluss: 14.02.2024 (Jurysitzung am 28.02.2024)
Im Rahmen des Impulsprogramms finden 2024 fünf Jury-Sitzungstermine statt. Einreichschluss für den ersten Call ist der 14.Februar, die Jury-Sitzung findet am 28. Februar statt. Alle weiteren Termine werden Ende Jänner 2024 bekanntgegeben.
Zur Einreichung
Einreichungen zum Impulsprogramm von Austrian Music Export erfolgen über die Einreichplattform.
Einreichungen können laufend erfolgen. Die Vergabe erfolgt in mehrmals jährlich stattfindenden Jurysitzungen. Im Jahr 2024 sind fünf Jurysitzungen geplant. Die erste Jurysitzung findet am 28. Februar 2024 statt, Einreichschluss dafür ist der 14.Februar. Die weiteren Sitzungstermine werden Ende Jänner 2024 bekanntgegeben.
Mit dem vollständigen Ausfüllen der Online-Einreichformulare, dem Hochladen der nötigen Unterlagen und dem Abschließen der Einreichung mit Klick auf den entsprechenden Button gilt das Vorhaben als eingereicht. Im Rahmen des nächstfolgenden Jurysitzungstermin können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später als 14 Tage vor dem Jurysitzungstermin, so kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.
Die Impulsförderung wird als Förderprogramm im Rahmen von Austrian Music Export (AME) angeboten, Rechtsträger und fördernde Stelle ist der Öst.Musikfonds. AME ist eine gemeinsame Dachmarke des Öst.Musikfonds & mica music austria zur Durchführung von Musikexport-Förderungsmaßnahmen.