Die Musikerinnen und Musiker in der Musikstreaming-Ökonomie – eine Fallstudie

Am 24. Januar 2018 hat der Latin-Superstar Enrique Iglesias Klage gegen Universal International Music wegen zu niedriger Tantiemenzahlungen aus Streamingerlösen eingebracht. Die Rechtsanwälte des Künstlers argumentieren, dass Universal ihrem Mandanten 50 Prozent der Netto-Einnahmen aus dem Streaminggeschäft hätten zahlen müssen. Stattdessen hat die Plattenfirma nur einen Bruchteil davon ausbezahlt und zwar in der Höhe der Vergütung für physische und digitale Albumverkäufe. Dieser Fall ist bemerkenswert, weil dabei die vertraglichen Usancen in der phonografischen Industrie sichtbar werden und einen Erklärungsbeitrag dafür liefert, warum vertraglich an Label gebundene KünstlerInnen nicht wirklich von der boomenden Streaming-Ökonomie profitieren. 

Enrique Iglesias war einer der erfolgreichsten Superstars des Musikbusiness in den letzten beiden Dekaden. Seine Karriere begann mit dem Debütalbum „Enrique Iglesias“, das 1995 vom Indie-Label Fonovisa Records herausgebracht wurde. Von diesem Album konnten bislang sechs Millionen Stück weltweit verkauft werden und es erlangte in den USA sowie auch in Spanien Platin-Status. Auch von den beiden Folgealben für Fonovisa –“Vivir“ (1997) und „Cosas Del Amor“ (1998) – konnten je mehr als fünf Millionen Stück weltweit abgesetzt werden. Iglesias steuerte zudem den Song „Bailamos“ zum Film-Soundtrack „Wild Wild West“ von Will Smith bei, der an die Spitze der Billboard Top 100-Charts stürmte.

Der Universal-Iglesias-Deal

Nachdem der Latin-Star seinen Drei-Alben-Vertrag mit Fonovisa erfüllt hatte, war er der wohl heißeste Act am Markt. In einer Bieterschlacht setzte sich Universal Music mit seinem Label Interscope durch, und schloss mit Iglesias zwei parallel laufende Verträge ab. Mit der Universal International wurden zwei spanischsprachige Alben sowie drei neue Songs für ein Greatest Hits Album vereinbart. Der Interscope sagte der Künstler dieselbe Zahl an Alben und Singles in Englisch zu. Die Klageschrift für dazu aus: „The 1999 Agreements were intertwined in several material ways, permitting for cross-collateralization and conditioning the satisfaction of Iglesias‘ contractual obligations upon the delivery of a total number of albums under the two 1999 Agreements“ . „Cross-Collateralization“ bedeutet, dass der Künstler erst dann die vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ausbezahlt bekommt, wenn alle Kosten der Produktion inklusive des nicht-rückzahlbaren Vorschusses durch die Verkäufe kompensiert werden konnten. (siehe Tschmuck 2017: 195). Im konkreten Fall muss das Gesamtpaket von vier vertraglich vereinbarten Alben und sechs Singles Break-even sein, damit Enrique Iglesias eine Umsatzbeteiligung ausbezahlt bekommt. Als der Multi-Album-Deal unterzeichnet wurde, berichteten informierte Medien, dass Universal/Interscope Enrique Iglesias einen nicht-rückzahlbaren Vorschuss in der Höhe von US $40 Millionen erhalten hat[1] – ein Betrag, der erst einmal durch Verkäufe hereingespielt werden muss.

Kommerzieller Erfolg

Sein erstes Album „Enrique“ für Universal wurde von Interscope am 23. November 1999 veröffentlicht und war ein großer Verkaufserfolg. Bis zum heutigen Tag konnten mehr als zehn Millionen Stück weltweit verkauft werden. „Enrique“ erreichte Platin in den USA und in weiteren sechs Ländern – in Kanada sogar 5fach-Platin für mehr als 500.000 verkaufte Stück und in Spanien 4fach-Platin für mehr als 400.000 Stück.[2] Das zweite englischsprachige Album „Escape“ wurde von Interscope am 30. Oktober 2001 auf den Markt gebracht. Wieder konnten weltweit mehr als zehn Millionen Stück verkauft werden und die Single-Auskoppelung „Hero“ war ein Nummer 1-Hit in zahlreichen Ländern. „Escape“ wurde in Kanada und Australien mit 5fach-Platin ausgezeichnet, in Großbritannien mit 4fach-Platin, in den USA und in der Schweiz mit 3fach-Platin, in Schweden mit 2fach-Platin und erhielt Platin auch noch in fünf weiteren Ländern.[3]

Am 17. September 2000 brachte Enrique Iglesias mit „Quizás“ sein erstes spanischsprachiges Album bei Universal auf den Markt. Das Album war vor allem in den Latin-US-Charts ein großer Hit und erhielt in Spanien wie auch in Argentinien Platin.[4] Iglesias siebentes Studio-Album – programmatisch „7“ genannt – war sein drittes English-sprachiges Album für Interscope und wurde am 25. November 2003 veröffentlicht.

Verglichen zu den Vorgänger-Alben war „7“ ein bescheidener kommerzieller Erfolg. Das Album erreichte gerade einmal Platz 31 in den US Alben-Charts und erhielt lediglich in Kanada und Australien Platin-Status.[5]

Erst vier Jahre später, brachte Iglesias mit „Insomniac“ sein viertes englischsprachiges Album bei Interscope am 11. Juni 2007 heraus. Das Album wurde in Russland mit 6fach-Platin und in Polen und in Irland mit Platin ausgezeichnet. In den UK-Alben Charts stieß das Album auf Platz 3 vor, in den USA auf Platz 17, hatte aber in anderen Märkten eine eher mittelmäßige Chartperformance.[6]

Nach der Lieferung vier englischsprachiger Alben für Interscope, einem spanischsprachigen Album für Universal International und einem Greatest Hits-Album wurde in einem Vertragszusatz im Mai 2010 vonseiten Universal die volle Erfüllung der beiden Verträge bestätigt. Die Anwälte führen in der Klageschrift aus, dass der vertragliche Zusatz des Jahres 2010 die ursprünglichen Bestimmungen in Artikel 1 des Vertrages nicht tangiert hätte: „In exchange for his commitment to record and deliver the musical works, Iglesias received from Universal recording budgets, recoupable advances, and the right to receive royalty payments for the monetization of his musical works. The precise amount of the royalty depended upon the specific geographic territory in which his recordings were sold (…) and the manner which his recordings were sold.“ Weiters argumentieren die Anwälte, dass sich Universal gemäß Artikel 1 verpflichtet hat, eine Umsatzbeteiligung für physische und digitale Albenverkäufe, der signifikant niedriger als 50 Prozent ist, an den Künstler zu zahlen. Allerdings, so die Anwälte weiter auf Seite 7 in der Klageschrift: „If [Universal] authorizes the use of any Master Recording made under this Agreement on a flat fee basis, royalty rate or cent rate basis for any type of use not specifically covered else in this Article 1 (…) it will credit your royalty account with an amount equal to fifty percent (50%) of its net receipts attributable directly to that use“. Deshalb brachte Iglesias Klage gegen Universal ein, weil ihm vertraglich 50 Prozent Beteiligung an den Streamingerlösen zustünden, aber de facto nur die niedrigere Umsatzbeteiligung für physische und digitale Verkäufe durch Universal zur Anwendung kam. Das führte in weiterer Folge dazu, dass Iglesias trotz immens hoher Albenverkäufe und Milliarden Musikstreams auf den Streaminplattformen bei der Universal immer noch im Minus steht und ihm keine Umsatzbeteiligung ausbezahlt wurde.

Der Vertragszusatz von 2010 und weiterer kommerzieller Erfolg

Im Vertragszusatz des Jahres 2010 verpflichtete sich Enrique Iglesias der Universal zwei weitere Alben zu liefern, und es wurden zahlreiche Klauseln abgeändert, wie die Anwälte ausführen. So wurde z.B. die Umsatzbeteiligung für digitale Albumverkäufe, die nach dem 1. Juli 2010 erfolgen, an die niedrigere Rate für physische Alben angepasst. Die Anwälte betonen aber, dass der Vertragszusatz „(…) did not prescribe a royalty to the streaming of Iglesias‘ works“ . Sie ziehen daraus den Schluss, dass „streams remained payable at a fifty percent (50%) royalty“ (ibid.).

Iglesias neuntes Studio-Album „Euphoria“, das am 2. Juli 2010 bei Universal Republic veröffentlicht wurde, erreichte gleich einmal Platz 10 in den US Alben-Charts und wurde vier Millionen Mal weltweit verkauft.[7] Am 14. März 2014 erfüllte der Künstler seine Vertragspflichten mit der Veröffentlichung seines zehnten Studio-Albums „Sex and Love“ ebenfalls auf Universal Republic. Das Album stieß bis auf Platz 8 der Billboard Top 200 vor und führte wochenlang die Latin-Pop-Albumcharts an. In Spanien wurde „Sex and Love“ mit 5fach-Plating ausgezeichnet, in Peru, Ecuador, Chile und Indien mit 3fach-Platin und in weiteren sechs Ländern mit Platin. „Sex and Love“ war 2014 das am siebent-häufigst gestreamte Album auf Spotify. Die Singles stürmten viele Charts weltweit, speziell aber die US Latin-Charts.[8] Das Musikvideo von „Bailando“ verzeichnet bis heute fast 2,5 Milliarden Zugriffe aus Vevo und ist auf YouTube eines der erfolgreichsten Musikvideos aller Zeiten.[9]

Nichtsdestotrotz behauptet Universal, dass wegen der „Cross-Colateralization“ der sieben Studio-Alben und des Greatest Hits-Albums die Kosten immer noch nicht gedeckt sind und deshalb keine Umsatzbeteiligung fällig wäre. Die Rechtsanwälte des Künstlers erklären allerdings diese Diskrepanz „by Universal’s improper crediting of streams at the incorrect Album Royalty Rate, which is less than a fraction of the Fifty Percent Streaming Royalty established by Paragraph 1.05 of Exhibit A to the 1999 Agreements.“ . In einer Fußnote gestehen die Anwälte Interscope zwar zu, dass es bis 2016 die Streamingumsätze korrekt mit 50 Prozent Beteiligung abgerechnet hätte, aber nach „receiving a directive from Universal, Interscope – without consulting or otherwise notifying Iglesias – began crediting streams at the incorrect, lower Record royalty rate“. Zudem wurde dem Ansinnen des Künstlers, in die Bücher und Aufzeichnungen Einblick zu nehmen, wie dies in den Verträgen zugesichert wurde, von Universal bislang keine Folge geleistet. Enrique Iglesias stellt daher das Ansuchen an das Gericht „to enter a decree granting Iglesias access to Universal’s books and records“ und „to award actual and compensatory damages for Universal’s wrongdoing in an amount to be established at trial“.

Schlussfolgerung

Es besteht kein Grund zum Mitleid für den Latin-Star, der mindestens US $40 Millionen an nicht-rückzahlbaren Vorschüssen verdient hat. Er wird wohl auch einen Weg finden, sich außergerichtlich mit Universal zu einigen. Zudem hat er bereits 2015 mit der Sony Music Entertainment einen neuen Vertrag geschlossen, der im sicherlich auch einen beachtlichen Vorschuss beschert hat, auch wenn dieser dieses Mal öffentlich nicht bekannt wurde. Dennoch bietet die Klage von Enrique Iglesias gegen Universal einen guten Einblick in vertragliche Praxis der Musikstreaming-Ökonomie. Das Fall zeigt, dass sogar Superstars eines Formates von Enrique Iglesias, die bei einer Plattenfirma unter Vertrag stehen, keine relevanten Erlöse aus dem Musikstreaming beziehen, weil zum einen alles gegenverrechnet wird und zum anderen sehr bescheidene Umsatzbeteiligungen vereinbart wurden. Zwar kann man davon ausgehen, dass eine Umsatzbeteiligung von 50 Prozent an den Streamingeinnahmen mittlerweile Industriestandard sein sollte, wenn es sich aber um Altverträge handelt, die Einnahmen aus dem Streaming mit dem gleichen Satz verrechnet werden, wie physische Verkäufe, der in einem Künstlerexklusivvertrag von 13-18 Prozent reicht (siehe Hull et al. 2010: 538). Im CD-Zeitalter hat die Umsatzbeteiligung in dieser Höhe für ein durchaus solides Einkommen für durchschnittlich erfolgreiche KünstlerInnen generiert. In der Streaming-Ökonomie kann eine MusikerIn davon definitiv nicht leben. Und sogar wenn 50 Prozent von den Streamingerlösen ausgeschüttet werden, benötigen KünstlerInnen Milliarden an Streams, um so viel Geld damit zu verdienen wie früher mit CD-Verkäufen. Das Problem liegt einfach darin, dass KünstlerInnen üblicherweise nicht über so große und vor allem kommerziell relevante Kataloge verfügen wie Plattenfirmen. Deshalb wird sich der Verteilungskampf zwischen KünstlerInnen und Labels fortsetzen und der Fall von Enrique Iglesias ist dabei nur der Anfang.

Peter Tschmuck

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Peter Tschmuck ist Professor am Institut für Kulturmanagement und Gender Studies der Wiener Universität für Musik und darstellende Kunst.

Der Artikel ist auf der Seite der Musikwirtschaftsforschung erschienen.

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Quellen:

Complaint by Enrique Iglesias vs. Universal International Music, January 24, 2018, US District Court, Souther District of Florida, case no. 1:18-CV-20283

Hull G. P., T. Hutchison and R. Strasser, 2010, The Music Business and Recording Industry: Delivering Music in the 21st Century, 3rd edition. New York: Routledge.

Tschmuck, P., 2017, The Economics of Music, Newcastle-upon-Tyne: Agenda Publishing.


Endnoten:

[1] Variety, „Iglesias, U in Tune. Latin singer to ink $40 mil, multi-disc pact“, 10. July 1999 (Zugriff am 01.02.2018).

[2] Wikipedia, „Enrique (album)“, (Zugriff am 01.02.2018).

[3] Wikipedia, „Escape (album)“, (Zugriff am 01.02.2018).

[4] Wikipedia, „Quizás“, (Zugriff am 01.02.2018).

[5] Wikipedia, „7“, (Zugriff am 01.02.2018).

[6] Wikipedia, „Insomniac“, (Zugriff am 01.02.2018).

[7] Wikipedia, „Euphoria“, (Zugriff am 01.02.2018).

[8] Wikipedia, „Sex and Love“, (Zugriff am 01.02.2018).

[9] „Bailando“ on YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=NUsoVlDFqZg (Zugriff