Das ZZM – ZENTRUM ZEITGENÖSSISCHER MUSIK bittet um Bewerbungen als Composer in Residence 2017. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Komponisten und Komponistinnen und solche, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Es besteht keine Altersgrenze.
Einzusenden sind:
- 1 Biografie
- 3 Partituren repräsentativer Werke, CDs wenn vorhanden
- Presseberichte
Einsendung: Bis spätestens 19. Mai 2017 (einlangend), an das ZZM, z.Hd. Herrn Horst Plessin, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Edisonstraße 30. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Unterlagen durch das ZZM ist ausgeschlossen.
Jury: Der/die Preisträger/in wird durch eine Jury, die vom ZZM gestellt wird, ermittelt.
Komposition: Der/die Preisträgerin verpflichtet sich,eine Einladung des ZZM zu einer Komposition anzunehmen. Diese Komposition wird üblicherweise, auf Antrag, mit einer Dotation durch das Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur abgegolten. Zusätzlich übernimmt das ZZM die Aufenthaltskosten im Tonhof, Maria Saal, für die Zeit von 2 Wochen für diese Arbeit (Nächtigung, Verpflegung, Benutzung von Infrastruktur).
Uraufführung: Das ZZM ist berechtigt (nicht verpflichtet) das neue Werk als Uraufführung im Rahmen seines Konzertplanes mit weiteren Werken des/der Preisträgers/Preisträgerin mit einem Ensemble seiner Wahl aufzuführen. Eine über die Abgeltung der Aufführungsrechte an die AKM hinausgehende weitere monetäre Zuwendung für die Arbeit durch das ZZM erfolgt nicht!
Das ZZM wird sich bemühen, einen Mitschnitt der Produktion durch den ORF zum erreichen.
Link:
http://www.izzm.org/