BKA Musikförderung: Erweiterung der Kompositionsförderung und Änderung der Einreichfristen

Bisher konnten nur Einzelpersonen Ansuchen auf Unterstützung kompositorischer Vorhaben einbringen. Nach zwei Gesprächsrunden mit BranchenvertreterInnen und unter Teilnahme des ÖKB wird die bestehende Einreichmöglichkeit 2019 im Rahmen eines Pilotprojekts nun auf Ensembles und Veranstalter ausgeweitet.

Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter

  • Gesamtkoordination und administrative Betreuung von Kompositionsprojekten liegen bei Ensembles/Veranstaltern, KomponistInnen werden administrativ entlastet.
  • Erhaltene BKA-Kompositionsförderungen (Teilfinanzierung) müssen von den Ensembles/Veranstaltern zur Gänze an die KomponistInnen weitergegeben werden.

Einreichungen von Einzelpersonen (KomponistInnen) sind weiterhin unverändert möglich.

Einreichtermine ab Februar 2019

15. April

  • Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderungen

(Vorhaben, die ab der zweiten Jahreshälfte stattfinden)

30. April – Musik, Musiktheater und Festspiele/Festivals

  • Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab der zweiten Jahreshälfte)
  • Festspiele/Festivals, die ab der zweiten Jahreshälfte stattfinden

15. September

  • Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderungen

(Vorhaben, die ab dem nächsten Kalenderjahr stattfinden)

  • Staatsstipendien für Komposition

31. Oktober – Musik, Musiktheater und Festspiele/Festivals

  • Jahresprogrammförderungen
  • Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab dem nächsten Kalenderjahr)
  • Festspiele/Festivals, die ab dem nächsten Kalenderjahr stattfinden

Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

  • Reise-, Tournee- und Fortbildungskostenzuschüsse

Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine (es gilt der Poststempel). Eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.

Ihre Ansprechpartner im BKA

  • Martin Seiwald: Kompositionsförderungen, Reise- und Tourneekostenzuschüsse, Stipendien
  • Alice Weihs: Jahresprogrammförderungen, Projektkostenzuschüsse sowie Musiktheater
  • Andrea Ruis: Festspiele/Festivals und Saisonveranstaltungen

Detaillierte Informationen zu den Kriterien und erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport