BKA: Ausschreibung der Start-Stipendien 2019

Das BUNDESKANZLERAMT schreibt für das Jahr 2019 START-STIPENDIEN für Musik und darstellende Kunst für den künstlerischen Nachwuchs aus. Es werden insgesamt 35 Stipendien in der Höhe von jeweils EUR 1.300,00 pro Monat für die Dauer von je sechs Monaten vergeben.

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung des Schaffens junger professioneller Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 7.800,00 dotiert. Das Vorhaben muss 2019 begonnen werden.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben (Kopie des Meldezettels).
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem 31.12.1983 geboren worden sein.
  • Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind sowie Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
  • Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.
  • Alle Künstlerinnen und Künstler müssen bereits mindestens zwei Produktion öffentlichkeitswirksam (nicht im Rahmen der Ausbildung) zur Aufführung gebracht haben.

Bewerbungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“, das über kunstkultur.bka.gv.at (Navigationspunkt Ausschreibungen) ausgedruckt werden kann.
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort sowie Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit
  • Kopie des aktuellen Meldezettels
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums (max. 2 Seiten). Das Vorhaben muss 2019 begonnen werden.
  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele auf CD bzw. DVD (max. zwei) oder LINK zu im Internet veröffentlichtem Material (unter besonderer Berücksichtigung der bereits veröffentlichten Projekte)
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 5-facher Ausfertigung
  • Es wird empfohlen alle Unterlagen in Form von Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.

NICHT gefördert werden im Rahmen der Start-Stipendien:

  • CD-Produktionen, Erstellung von Websites, Musikvideos
  • Materialankauf (z.B. Instrumente)
  • pädagogische Projekte
  • rein kommerziell geprägte Programme
  • Projekte mit Laien und Amateurinnen/Amateuren
  • Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen:

Start-Stipendien für Musik und darstellende Kunst 2019“

Kontakt: Mag. Martin Seiwald, MAS
Tel.: +43 1 531 15 206849
E-Mail: martin.seiwald@bka.gv.at

Schriftliche Bewerbungen sind spätestens bis zum 31. März 2019 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Abteilung II/2
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht fristgerechte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Start-Stipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.

Link:
Bundeskanzleramt