Ausschreibung Start-Stipendien 2017

Unter dem Titel Start-Stipendien 2017 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Architektur und Design (10 Stipendien)
  • Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
  • Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
  • Mode (5 Stipendien)
  • Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
  • Filmkunst (5 Stipendien)
  • Literatur (15 Stipendien)
  • Kulturmanagement (5 Stipendien)

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 7 800 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2017 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Zudem können sich Frauen für die Teilnahme am Mentoring-Programm für Künstlerinnen der Sektion für Kunst und Kultur bewerben. Wir ersuchen Sie, im Falle Ihres Interesses an der Teilnahme das entsprechende Feld am Formular anzukreuzen.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens 1 Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

  • Antragsformular für Alleinerzieherbonus (PDF 518 kB)

Voraussetzungen

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen),

1. wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurück liegt oder
2. wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1981 geboren wurden.
3. Gesonderte Bedingungen für die Sparte Literatur, siehe hier “Zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen”.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich zum Beispiel die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- beziehungsweise Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2017 bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, 2 Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen, Grundlage des Ansuchens für alle Sparten

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular “Start-Stipendien” (PDF 510 kB)
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit, Kopie des Meldezettels ,
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.

Zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:

Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode – Abteilung II/1

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im DIN-A4-Format, keine Originalarbeiten)
  • Beschreibung des Vorhabens (maximal 2 Seiten)
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzusenden.

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen: “Start-Stipendien Bildende Kunst 2017”, “Start-Stipendien Architektur und Design 2017”, “Start-Stipendien Künstlerische Fotografie 2017”, “Start-Stipendien Video- und Medienkunst 2017” oder “Start-Stipendien Mode 2017”

Kontakt:
Gabriele Kosnopfl
Telefon: +43 1 531 15-206814
E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

Musik und darstellende Kunst – Abteilung II/2

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Partituren (maximal 2), Ton- und Videobeispiele auf CD beziehungsweise DVD (maximal 2) oder Link zu im Internet veröffentlichtem Material. Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann
  • Beschreibung des Vorhabens (maximal 2 Seiten)
  • Empfehlungsschreiben einer Ausbildungsstätte, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel
  • Theater-, Tanz- und CD-Produktionen sind nicht Gegenstand der Start-Stipendien
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 5-facher Ausfertigung einzusenden

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen:
“Start-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2017”

Kontakt:
Mag. Eva Kohout
Telefon: +43 1 531 15-206828
E-Mail: eva.kohout@bka.gv.at

Filmkunst – Abteilung II/3

  • Beschreibung eines abendfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilmprojekts im Stadium der Stoffentwicklung (maximal 2 Seiten)
  • Referenzfilm (maximal 1 Film)
  • Angabe der Filmfestivals, an denen eigene Filme teilgenommen haben
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.

Mit dem Stipendium ist die verpflichtende Teilnahme an mehreren Workshops in Wien verbunden. Antragsberechtigt sind Regisseurinnen/Regisseure und Autorinnen/Autoren, jedoch keine Produzentinnen/Produzenten. Nicht akzeptiert werden Bakkalaureat- oder Diplomfilmprojekte.

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: “Start-Stipendien Filmkunst 2017”.

Kontakt:
Mag. Stefan Hahn
Telefon: +43 1 531 15-206882
E-Mail: if@bka.gv.at

Literatur – Abteilung II/5

Mit dem Start-Stipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) junger österreichischer Autorinnen und Autoren (auch Studierende) gefördert,

  • die bereits in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder
  • die bereits 1 selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können.

Folgende Unterlagen sind den allgemeinen Bewerbungsunterlagen anzuschließen:

  • Angabe des Titels des literarischen Debüts, des Verlags und des Erscheinungsjahres; sollte keine selbständige Publikation vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien und so weiter.
  • Liste der Preise und Auszeichnungen
  • Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
  • Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 20 Seiten)
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden, das Formular in einfacher Ausfertigung.

Autorinnen und Autoren, die bereits 2 oder mehr als 2 literarische Titel veröffentlicht haben, können sich – unabhängig von ihrem Alter – um das Projektstipendium 2017/18 bewerben. Kinder- und Jugendliteratur wird beim Mira-Lobe-Stipendium, die Arbeit an Theaterstücken beim DramatikerInnenstipendium gefördert.

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen:
“Start-Stipendien Literatur 2017”

Kontakt:
Regina Schweighofer
Telefon: +43 1 531 15-206853
E-Mail: regina.schweighofer@bka.gv.at

Kulturmanagement – Abteilung II/7

  • Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.

Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen:
“Start-Stipendien Kulturmanagement 2017”

Kontakt:
Ursula Paireder
Telefon: +43 1 531 15-206 874
E-Mail: ii7@bka.gv.at

Bewerbungstermin

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2017 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II – Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel. Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.