Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das Jahr 2024 bis zu 20 Staatsstipendien für musikalische Kompositionaus. Diese werden auf Empfehlung einer unabhängigen Jury Personen zuerkannt, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder bereits jahrelang kontinuierlich hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Die Laufzeit jedes der mit EUR 1.500,00 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.
Einreichung
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ab sofort bis spätestens 15. September 2023 per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
mdk@bmkoes.gv.at
Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst
Es gilt das Datum des Einlangens per E-Mail. Das Bewerbungsschreiben ist mit dem Betreff „Staatsstipendium für Komposition 2024″ zu kennzeichnen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen enthalten:
- Ausgefülltes allgemeines Förderantragsformular mit Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung
-> Unterzeichnung mit Handysignatur/Bürgerkarte
-> oder postalische Zusendung des Förderantragsformulars mit Original-Unterschrift. - Kopie des aktuellen Meldezettels
- Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit
- Aktuelle Werkliste (bzw. Auswahl)
- Allgemeine Angaben über die derzeitige Berufssituation
- Eine übersichtliche Beschreibung der kompositorischen Vorhaben (inkl. Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen.
- Arbeitsproben: Partituren (PDF) bzw. Tonbeispiele in Form von Links zu im Internet veröffentlichtem Material.
Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die TeilnehmerInnen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin und unvollständige Bewerbungen können nicht für ein Stipendium berücksichtigt werden.
Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Ministeriums einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – im selben Zeitraum keine weiteren Stipendien des BMKÖS bezogen werden können. Personen, die im Jahr 2021 oder im Rahmen der Ausschreibung 2021/22 bereits ein Staatsstipendium für Komposition erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfen und das ausgefüllte Alleinerziehenden-Formular vorzulegen.
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Link:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport