Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das Jahr 2023 zehn Stipendien für jeweils 3 Monate – dotiert mit je EUR 4.500,00 – für Residenzen im Ausland für Kunstschaffende im Bereich Musik und darstellende Kunst aus.
Zweck/Intention:
Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen es ermöglichen, künstlerische und berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln, Netzwerke aufzubauen und internationale Kooperationen zu initiieren. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht primär für Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder Training.
Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (https://sdgs.un.org/goals) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.
Zielgruppe:
- Antragsberechtigt sind Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Es müssen bereits mindestens zwei öffentliche Projekte unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
- Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
- Personen, denen für das laufende Jahr ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde bzw. Personen, die eine Förderung des Programms ACT OUT erhalten, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien
Stipendiendauer: 3 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2023 anzutreten
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 4.500,00
Alleinerziehende:
- Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die:der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbungsfrist: Bewerbungsfrist bis zum 15.05.2023 per E-Mail
Bewerbungsunterlagen:
- ausgefülltes und unterfertigtes allgemeines Förderantragsformular; auszufüllen sind Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN, BIC, Kontowortlaut (=Kontoinhaber:in)
- ggf. ergänzt durch die „Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus“
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung und bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Angaben zur Institution, an der die Residenz stattfinden soll und Begründung für die Wahl der Institution (ein Erstkontakt sollte bereits bestehen)
- Beschreibung der künstlerischen Arbeitsvorhaben auf max. 2 Seiten.
- Aufstellung aller bisherigen Artist in Residence Aufenthalte
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, LINK zum im Internet veröffentlichen Material.
- Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
Alle Unterlagen sind ausschließlich als pdf Dokumente unter dem Titel „Residenzstipendien für Musik und darstellende Kunst 2023“ bis spätestens 15.05.2023 an folgende Adresse zu mailen: smdk@bmkoes.gv.at
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Vergabe:
- Die Vergabe der Stipendien erfolgt voraussichtlich im Juni 2023 auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/2 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Mag. Jan Pilny
Tel.: +43 1 716 06 – 851025
E-Mail: jan.pilny@bmkoes.gv.at