Ausschreibung KOMPOSITIONSWETTBEWERB DER FORCHHAMMER-STIFTUNG 2021

Die Forchhammer-Stiftung schreibt ihren ersten Kompositionswettbewerb aus. Die gemeinnützige Stiftung hat ihren Sitz in Grünwald in Oberbayern. Sie ist in Süddeutschland und Oberösterreich engagiert. Im Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz festgeschrieben.

Die Ausschreibung richtet sich an Komponist*innen bis zum vollendeten fünfunddreißigsten Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Bayern, Baden-Württemberg oder Oberösterreich haben.

Das Thema Wasserkraft – Die Kraft des Wassers erschließt sich aus dem engen Bezug der Forchhammer-Stiftung zur Wasserkraft durch ihre Wasserkraftwerke in Österreich und im Schwarzwald. Unter diesem weit gefassten Oberbegriff können sich die Bewerber*innen frei entfalten.

Der Kompositionswettbewerb ist ausgeschrieben für symphonisches Blasorchester mit einer Dauer von 8 bis 12 Minuten in folgender Besetzung:

Piccolo, 2 Flöten, Oboe, Fagott, Es-Klarinette, 1., 2., 3. Klarinette, Bass-Klarinette, 2 Altsaxophone, Tenorsaxophon, Baritonsaxophon, 3 Trompeten, 2 Flügelhörner,
4 Hörner, 2 Tenorhörner, Bariton, 3 Posaunen, F-Tuba, B-Tuba und 5 Schlagwerker.

Schwierigkeitsgrad D (Österreich) bzw. 4 – 5 (Deutschland).

Einsendeschluss ist der 31. Januar 2022.
Als Preisgelder sind € 3.000,- für den ersten Preis, € 2.000,- für den zweiten Preis und € 1.000,- für den dritten Preis festgesetzt.

Die Preisträgerwerke werden anlässlich eines Festaktes im Frühjahr 2022 von einem professionellen Blasorchester uraufgeführt und sollen für einen Tonträger aufgenommen werden. Bei dem Festakt werden die Preisgelder übergeben.

Die Jury setzt sich voraussichtlich zusammen aus den Herren:

Dr. Harald Haselmayr (Forchhammer-Stiftung, Dirigent, Komponist)
Bernhard Ullrich (Forchhammer-Stiftung, Komponist, Musiker)
Prof. Johann Mösenbichler (Polizeiorchester Bayern, Anton Bruckner Privatuniversität Linz).

Die eingereichten Werke dürfen noch nicht uraufgeführt oder veröffentlicht sein. Pro Bewerber*in darf nur ein Werk eingereicht werden.

Die Partituren können sowohl per E-Mail als PDF, sowie ausgedruckt auf dem Postweg eingereicht werden. Ausgedruckte Partituren müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Zusätzlich soll eine kurze Werkbeschreibung eingereicht werden. Audiodateien können optional hinzugefügt werden.

In den Partituren darf der Name der Urheber*innen nicht zu sehen sein. Anstelle des*der Komponist*in muss ein Kennwort stehen. Das gleiche Kennwort muss auf einem verschlossenen Umschlag stehen, in dem sich eine Kopie des Ausweises sowie eine kurze künstlerische Vita befinden.

Die Preisträger*innen treten die Rechte für alle Aufführungen und Aufnahmen an die Forchhammer-Stiftung ab. Die Urheberrechte bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Die Bewerber*innen unterwerfen sich dem Urteil der Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Bewerbungen können unter folgender Adresse eingereicht werden:

FORCHHAMMER-STIFTUNG
Habermannstr. 10 • 82031 Grünwald • Deutschland
kontakt@forchhammer-stiftung.de

Link:
Forchhhammer-Stifung