Der Komponist, Dirigent, Pianist und Tonmeister, Prof. Dr. Nikolaus Fheodoroff (*15. September 1931; † 27. August 2011) hat das Musikleben in Kärnten über mehrere Jahrzehnte wesentlich geprägt. In Anerkennung dieser Verdienste hat das Land Kärnten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Familie Fheodoroff 2013 den “Internationalen Nikolaus Fheodoroff-Kompositionspreis” ins Leben gerufen. Die Vergabe dieses Preises erfolgt seither im Zwei-Jahres-Rhythmus über eine öffentliche Ausschreibung in unterschiedlichen Kategorien.
Das Land Kärnten hat gemäß § 1 Abs. 1 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2001 idgF. (im Folgenden: K-KFördG 2001) im Interesse des Landes und seiner Bewohner/-innen kulturelle Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Eine Förderung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn kulturelle Tätigkeiten in Kärnten ausgeübt werden oder einen Bezug zu Kärnten haben. Darüber hinaus sind nach § 2 Abs. 1 lit. b) und lit. l) unter anderem der Bereich Musik sowie die interkulturelle Zusammenarbeit fördern.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN:
- Förderungsgegenstand:
Ziel der Vergabe des „Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preises“ ist es, einerseits Komponisten/-innen zu fördern und andererseits die Akzeptanz für zeitgenössische Musik in der Bevölkerung zu stärken.
In Würdigung des im Jahr 2011 verstorbenen Kärntner Komponisten schreibt das Land Kärnten gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) und lit. b) des K-KFördG, LGBl. Nr. 45/2002 idgF, in der
Kategorie: INSTRUMENTAL
Besetzung: Trio für Klarinette (B oder A), Violoncello und Klavier
Dauer: 15 bis 20 Minuten
den 5. „Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis“ aus.
Erwartet wird eine Komposition in neuer Tonsprache, mit dem Ziel das Repertoire mit zeitgenössischen Beiträgen zu erweitern.
Der Preis ist mit € 10.000,– dotiert. Die Verleihung des Preises wird im Jahr 2021 erfolgen. Eine Uraufführung des prämiierten Werkes ist im Rahmen des Festivals Carinthischer Sommer 2021 geplant. Das für diesen Wettbewerb eingereichte Werk darf daher in keiner Form vorher veröffentlicht worden sein.
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Antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Komponisten/-innen jeder Nation und jeden Alters.
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Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen:
Antragstellung mittels Bewerbungsformular (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist:
Anlagen:
- ausgefülltes Bewerbungsformular (1-fach)
- Curriculum Vitae (1-fach)
- ein Werk (Uraufführung) inkl. Werkkommentar, mit dem sich der/die Komponist/-in in der ausgeschriebenen Kategorie um den Preis bewerben möchte (8-fach)
Einreichung anonym:
Auf der eingereichten Partitur und dem begleitenden Werkkommentar darf der/die Urheber/-in nicht erkennbar sein. In einem der Einreichung beiliegendem verschlossenen Kuvert befinden sich das ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungsformular und ein künstlerischer Lebenslauf (CV). Das eingereichte Werk und das angeschlossene Kuvert sind mit einem gleichlautenden Kennwort zu versehen.
- Pro Bewerbung darf nur ein Werk eingereicht werden.
- Einreichungen, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, nehmen am Wettbewerb nicht teil.
- Sofern in Zusammenhang mit dem eingereichten Werk Texte verwendet werden oder als Grundlage dienen, garantiert der/die Bewerber/-in hinsichtlich dieser Texte über die erforderlichen uneingeschränkten Werknutzungsrechte des jeweiligen Urhebers zu verfügen und verpflichtet er/sie sich, diesbezüglich das Land Kärnten schad- und klaglos zu halten.
- Für die allfällige Versteuerung des zuerkannten Preisgeldes hat der/die Preisträger/-in selbst Sorge zu tragen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
- Die Uraufführung/en des/der mit dem “Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis” ausgezeichneten Werkes/e hat in Kärnten zu erfolgen.
- Eine unabhängige Jury benennt in der Regel eine Person als Preisträger/-in. In Ausnahmefällen kann der Preis auch an zwei oder mehrere Personen anteilig vergeben werden, sofern dies aufgrund der Höhe des Preisgeldes in der ausgeschriebenen Kategorie fachlich vertretbar ist.
- Die Vergabe des “Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preises” kann auf einstimmigen Beschluss der Jury entfallen.
- Wird in der ausgeschriebenen Kategorie kein/e Preisträger/-in nominiert, ist das Preisgeld für die Vergabe des darauffolgenden “Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preises” zuzuschlagen.
- Für die Abwicklung der Uraufführung/en hat das Land Kärnten, Abteilung 14 – Kunst und Kultur mit Unterstützung des jeweiligen Kooperationspartners Sorge zu tragen. Als Kooperationspartner kommen Leiter von Ensembles, Chören sowie Veranstalter etc. in Frage. Der jeweilige Kooperationspartner hat das Recht mit einer Stimme an der Nominierung des/der Kompositionspreisträgers/-in” teilzunehmen bzw. eine fachlich qualifizierte Person in die Jury zu entsenden.
- Der jeweilige Kooperationspartner wird von der Jury nominiert.
- Das Land Kärnten beteiligt sich in Absprache mit dem jeweiligen Kooperationspartner/-in mit einem Betrag von maximal € 16.000,– an den finanziellen Aufwendungen der Uraufführung/en des/der prämiierten Werkes/Werke.
- Jegliche Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der anlässlich der Bewerbung im Original vorgelegten Unterlagen ist ausgeschlossen.
- Auf die Gewährung des Preises besteht kein Rechtsanspruch.
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Datenschutz und Veröffentlichung:
- Der/Die Bewerber/-in hat der Veröffentlichung der Daten gemäß § 19 Abs. 1 lit. a) des K-KFördG 2001 im offiziellen Kulturbericht des Landes Kärnten zuzustimmen.
- Der/Die Förderungsgeber/-in ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermächtigt, alle im Bewerbungsformular enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, den/die Bewerber/-in bzw. den/die Preisträger/-in betreffenden personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten.
- Der Förderungsgeber ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, e und f DSGVO befugt, im Rahmen der Abwicklung des Bewerbs die ermittelten Daten an die Transparenzdatenbank im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99, idgF, zu übermitteln und Daten, wenn sie zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung des Preises erforderlich sind, aus der Transparenzdatenbank abzufragen.
- Der/Die Bewerber/-in hat das Recht, seine/ihre Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, zu widerrufen.
- Weitere Informationen aus Anlass der Erhebung meiner personenbezogenen Daten finden Sie auf den letzten zwei Seiten der Ausschreibung.
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Entscheidung:
Über die Zuerkennung des/der Preise entscheidet der/die Kulturreferent/-in des Landes Kärnten auf Basis der Vorschläge einer unabhängigen Jury bestehend aus: Prof. Mag. Elisabeth Fheodoroff, Univ.-Prof. Mag. Thomas Fheodoroff, o. Univ.-Prof. Mag. Gerd Kühr, Univ.-Doz. Dr. Walburga Litschauer, Präs. Prof. Bruno Strobl, Dr. Gerhard E. Winkler und Intendant Holger Bleck (Kooperationspartner). Abhängig von den jeweiligen Einreichungen können weitere Fachexperten/-innen beigezogen werden.
Unvereinbarkeit:
Jurymitglieder sowie allfällig beigezogene Personen, die an der Jurysitzung teilnehmen, können für diesen Preis nicht vorgeschlagen werden.
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Einreichtermin und -stelle:
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, bis 30. April 2020 (es gilt der Poststempel) das ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungsformular inkl. Anlagen an die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, zu richten.
Link:
Ausschreibung