AUSSCHREIBUNG DER STAATSSTIPENDIEN FÜR KOMPOSITION 2018

Das BUNDESKANZLERAMT schreibt für das Kalenderjahr 2018 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen. Die Laufzeit jedes der mit € 1.300,- monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ab sofort bis spätestens 15. September 2017 an folgende Adresse zu richten

Bundeskanzleramt
Abteilung II/2
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr vorgelegt. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Staatsstipendium für Komposition 2018“ zu versehen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie.
  • Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN und BIC), Kontowortlaut (= KontoinhaberIn).
  • Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie eine aktuelle Werkliste.
  • Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.
  • Die Beschreibung der kompositorischen Vorhaben (Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen, sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
  • Arbeitsproben: Partituren, CDs (jeweils maximal zwei) oder Link zu im Internet veröffentlichtem Material. Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
  • Eigenhändige Unterschrift, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die TeilnehmerInnen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden, spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundeskanzleramtes einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – im selben Jahr keine weiteren Förderungen an Stipendiatinnen/Stipendiaten ausgesprochen werden können.

Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um € 200,- per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfen vorzulegen.

Link:
Bundeskanzleramt – Sektion II Kunst und Sektion VI Kultur