4. Internationaler Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis – Ausschreibung

Das Land Kärnten schreibt auf Basis des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 45/2002 idgF, in der Kategorie VOKAL / INSTRUMENTAL – in der Besetzung Großer Gemischter Chor (mindestens 48) und großes Orchester (bis 4faches Holz, Blech, (max.) 3 Schlagzeuger, Streichorchester) – den 4. INTERNATIONALEN NIKOLAUS FHEDOROFF KOMPOSITIONS-PREIS aus.

Gefragt ist eine Komposition mit räumlicher Aufteilung des Orchesters, ggf. auch des Chores. Die Partien für Gemischten Chor müssen von Laienchören, wie sie in Kärnten zahlreich vertreten sind, aufführbar sein. Aufführungsort wird eine große Halle (Messehalle) in Kärnten sein.

Dauer: 20 bis 25 Minuten

Der Preis ist mit € 10.000,– dotiert. Eine unabhängige Jury benennt in der Regel eine Person als Preisträger/in. In Ausnahmefällen kann der Preis auch an zwei oder mehrere Personen anteilig vergeben werden, sofern dies aufgrund der Höhe des Preisgeldes in der ausgeschriebenen Kategorie fachlich vertretbar ist.

Die Verleihung des Preises wird im Jahr 2019 erfolgen. Eine Uraufführung des prämiierten Werkes ist im Rahmen des 50-Jahr-Jubiläums des Festivals Carinthischer Sommer 2019 geplant. Das für diesen Wettbewerb eingereichte Werk darf daher in keiner Form vorher veröffentlicht worden sein.

Jury: Prof. Mag. Elisabeth Fheodoroff, Univ.-Prof. Mag. Thomas Fheodoroff, o. Univ.-Prof. Mag. Gerd Kühr, Univ.-Doz. Dr. Walburga Litschauer, Präs. Prof. Bruno Strobl, Dr. Gerhard E. Winkler und der Kooperationspartner Intendant Holger Bleck.

Komponisten/innen, die sich um den Preis bewerben möchten, haben folgende Unterlagen vorzulegen:

a) ausgefülltes Bewerbungsformular (1-fach)
b) Curriculum Vitae (1-fach)
c) ein Werk (Uraufführung), mit dem sich der/die Komponist/in in der ausgeschriebenen Kategorie um den Preis bewerben möchte (8-fach)

  • Teilnahmeberichtigt sind Komponisten/innen jeder Nation und jeden Alters.
  • Pro Bewerbung darf nur ein Werk eingereicht werden.
  • Einreichungen, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, nehmen am Wettbewerb nicht teil.
  • Jegliche Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der anlässlich der Bewerbung im Original vorgelegten Unterlagen ist ausgeschlossen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge nicht erfolgt.
  • Die Vergabe des Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preises kann auf einstimmigen Beschluss der Jury entfallen.
  • Sofern im Zusammenhang mit dem eingereichten Werk Texte verwendet werden oder als Grundlage dienen, garantiert der/die Bewerber/in hinsichtlich dieser Texte über die erforderlichen uneingeschränkten
  • Werknutzungsrechte des jeweiligen Urhebers zu verfügen und verpflichtet er sich, diesbezüglich das Land Kärnten schad- und klaglos zu halten.
  • Für die allfällige Versteuerung des zuerkannten Preisgeldes hat/haben der/die Preisträger/in selbst Sorge zu tragen.

Bewerbungen sind bis 30. April 2018 (Es gilt das Datum des Poststempels!) an die Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, UA Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, zu richten.

Einreichung anonym:

Auf der eingereichten Partitur und auf dem begleitenden Werkkommentar darf der/die Urheber/in nicht erkennbar sein. In einem der Einreichung beiliegendem verschlossenen Kuvert befinden sich das ausgefüllte und unterfertigte Bewerbungsformular und ein künstlerischer Lebenslauf (CV). Das eingereichte Werk und das angeschlossene Kuvert sind mit einem gleichlautenden Kennwort zu versehen.

BEWERBUNGSFORMULAR