Mitmachen und Mitgestalten – Wahl des Salzburger Landes-Kulturbeirats

2017 wird der Salzburger Landeskulturbeirat neu gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Salzburg sind heuer erstmals dazu eingeladen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und als Mitglied des Landeskulturbeirates zu kandidieren. Somit haben Sie die Möglichkeit, Kulturpolitik mitzugestalten und Weichen für die nächsten Jahre zu stellen.

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Allgemeines zum Landeskulturbeirat

Der Landeskulturbeirat berät die Landesregierung in zentralen Fragen der Kulturpolitik. Das Gremium besteht künftig aus 20 Mitgliedern, wobei 13 Mitglieder gewählt und sieben Mitglieder von der Landesregierung entsandt werden. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Landeskulturbeirates bildet das Salzburger Kulturförderungsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001052) . Die Tätigkeitsperiode beträgt vier Jahre.

Tätigkeitsbereiche (u.a.)

  • Beratung bei der Formulierung von konkreten Zielen und Vorschlägen zur Kulturförderung und Kulturpolitik
  • Beratung bei der Erstellung von Konzepten zu wichtigen kulturpolitischen Themen und zur Verwirklichung kultureller Großprojekte
  • Stellungnahme im Rahmen von Begutachtungsverfahren zu Entwürfen von Landesgesetzen oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen
  • Stellungnahme zu Verträgen über die Zusammenarbeit in kulturellen Belangen mit anderen Staaten oder Teilstaaten, dem Bund, anderen Bundesländern und Gemeinden im Land Salzburg
  • Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Kunstberichts des Landes Salzburg
  • Über Ersuchen der Landesregierung Erstellung von Expertisen auch zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten
  • Darüber hinaus widmen sich Fachbeiräte und Arbeitsgruppen themen- und spartenspezifischen Projekten und Vorhaben.

Kandidatur und Wahl

Als Mitglied des Landeskulturbeirates können sich alle Personen mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg bewerben, die spätestens am letzten Wahltag (6. Juli 2017) das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bewerbungsfrist

Bewerbung als Mitglied des Landeskulturbeirates: bis 19. Mai 2017

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für eine Kandidatur ist per Mail an die Geschäftsstelle des Landeskulturbeirates zu richten: kultur@salzburg.gv.at (Land Salzburg, Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft, Franziskanergasse 5a, 5020 Salzburg).

Die Bewerbung hat folgende Informationen zu beinhalten:

  • Biografie der Bewerberin oder des Bewerbers (max. 1.000 Zeichen)
  • Darstellung der Motivation für die Mitarbeit im Landeskulturbeirat (max. 1.000 Zeichen)
  • Nennung der Sparte, für die die Bewerberin oder der Bewerber kandidieren möchte (max. 1 Sparte möglich)

Sparten

Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Kulturzentren/Kulturinitiativen, Medien/Medienkunst, Musik, Volkskultur und eine freie Liste (dieser sind diejenigen Bewerber zuzuordnen, die sich nicht eindeutig einer anderen Sparte zuordnen lassen)

Die Bewerbungsunterlagen werden zwischen Anfang Juni und Anfang Juli 2017 auf der Homepage des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/landeskulturbeirat veröffentlicht.

Wahlberechtigt sind in weiterer Folge Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen und Einrichtungen, die innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre vor dem Wahljahr eine Förderung nach den Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes erhalten haben.

Wahlzeitraum: Juni bis Anfang Juli, letzter Wahltag: 6. Juli

Bekanntgabe der Wahlergebnisse: 10. Juli

Rückfragen: Matthias Ais

Link:
Salzburger Landeskulturbeirat