Die SFM besteht als Verein, sie erhält ihre Mittel von der Kunstsektion des Bundeskanzleramts. Die SFM bezahlt maximal drei Jahre rückwirkend Zuschüsse von bis zu 50% zur Unfall- und Krankenversicherung und Sebständigenvorsorge, die selbständige Musikschaffende im Rahmen einer sog. vollen Pflichtversicherung (§2(1)4 GSVG,d.h.mit Pensionsversicherung) an die Gebietskrankenkasse (GKK) oder die SVA der gewerblichen Wirtschaft entrichten. Die Zuschüsse zur Pensionsversicherung (bei der SVA) sollen vom Künstler-Sozialversicherungsfonds geleistet werden. Ein Antrag dazu ist direkt an diesen Fonds zu richten:
Zuschussmodell:
SFM
Linke Wienzeile 18
1060 Wien
Tel.: 01/586 71 85
www.ksvf.at
office@ksvf.at
Die SFM bezahlt ihre Zuschüsse halbjährlich im Nachhinein. Die Vorschreibungen für das erste Halbjahr können ab Mitte Juli, jene für das zweite Halbjahr ab Mitte Jänner an die SFM geschickt werden. Nur einmal pro Jahr, mit dem Antrag zum ersten Halbjahr (Mitte Juli), benötigt die SFM das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Als Nachweis zur selbst bezahlten Versicherung gelten ausschließlich ein Antragsfomular/Jahr, alle `Kontoauszüge der SVA`(plus Erklärung zum Kontoauszug`!) bzw. die Vorschreibungen der GKK jeweils in Kopie.
Info-Downloads:
Verein SFM