Fördergeber: Das Land Tirol

Fördergeber: Das Land Tirol


Der Bereich Praxiswissen auf der mica-Website wurde überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht. Neben den bereits bekannten Inhalten und Hilfestellungen hat das mica speziell für Musikschaffende auch eine Liste der wichtigsten österreichischen Fördergeber zusammengestellt. An dieser Stelle sollen sie vorgestellt werden: Das Land Tirol

ALLGEMEIN:
Die Kulturförderung des Landes Tirol erfolgt auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1979, und der Kulturförderungsrichtlinien.
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/kulturfoerderungen/musik/



MUSIK:

Voraussetzungen:
. Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
. Musikkapellen, die dem Tiroler Blasmusikverband angehören, müssen Ansuchen über den Verband einbringen
. Chöre, die dem Tiroler Sängerbund angehören, müssen Ansuchen über den Verband einbringen
. Einreichung des Ansuchens vor Realisierung

Benötigte Unterlagen:
. vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. darin geforderter Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können:
. Konzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen)
- Konzertreisen
- Kompositionsstipendien (nur mit Uraufführungsgarantie)
- CD-Produktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt)
- Anschaffung und Restaurierung von Orgeln (nur der musikalisch relevante Bereich wird gefördert, nicht aber zum Beispiel die Restaurierung des Gehäuses)
- Forschung und Dokumentation
- Musikalische Aus- und Weiterbildung
. Musikkapellen (Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt)
. Chöre (Ansuchen von Chören werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt)
. Instrumentenbeschaffung
- Antragssteller muss ein Verein sein
- Einzelpersonen können nur dann gefördert werden, wenn eine außergewöhnliche Begabung vorliegt
. Musikalische Institutionen

Vorhaben, die nicht gefördert werden:
. Vorhaben ohne bzw. mit nicht ausreichendem Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
. Vorhaben, die nach Realisierung eingereicht werden
. Vorhaben mit einer unrealistischen Kalkulation
. Vorhaben, die ausfinanziert sind (geplante Einnahmen übersteigen die Ausgaben)
. Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung gefördert wurden/werden(Doppelförderung)

Kontakt:
Abteilung Kultur
Sillgasse 8
A-6020 Innsbruck
Tel.: (0) 512 508 3766
Fax: (0) 512 508 3755
denise.waldhart@tirol.gv.at

Preise, Stipendien, Wettbewerbe
Hier finden sich die jeweils aktuellen Ausschreibungen
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/wettbewerbe/
. Stipendienausschreibung für Schüler
. Stipendienausschreibung für Studenten
. Atelierhaus in Schloss Büchsenhausen

. Künstlerhaus in Paliano bei Rom
. TKI - Tiroler Kulturinitiativen IG Kultur Tirol: "Kultur vor Ort", Workshopangebot

 

 

 

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