Fördergeber: Das Land Niederösterreich

Fördergeber: Das Land Niederösterreich


 

  • Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen.
  • Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden.

Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.

Arten der Förderung

  • Förderungen in immaterieller Form
    Nicht nur Finanzierungsbeiträge helfen in der Realisierung von Projekten. Engagierte Beratung ist ein Service, der allen Kunstschaffenden angeboten wird und gerade in den Anfangsphasen eines Projektes wichtig ist. Diese bezieht sich vor allem auf kaufmännische Fragen (Wahl der Rechtsträgerschaft, Steuerliche Fragen, Kalkulationshilfe, Beratung in der Finanzierung, Standortfragen etc.) ohne die künstlerischen zu vernachlässigen.
  • Förderungen in materieller Form
    Die Abteilung Kultur und Wissenschaft kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Verwirklichung von künstlerischen, kulturellen und Bildungsprojekten mit einem Finanzierungsbeitrag oder Darlehen unterstützen.

Voraussetzungen für einen Finanzierungsbeitrag des Landes
Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Kultur und Bildung im Land Niederösterreich leistet.

  • Schriftliches Ansuchen: Das Ansuchen um eine materielle Förderung, also einen Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich, muss in schriftlicher Form unter Verwendung eines Formulars erfolgen.
  • Vollständige Angaben : Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur Person des Förderwerbers / der Förderwerberin sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen.
  • Eigenhändige Unterfertigung: Das Formular kann elektronisch ausgefüllt werden, muss aber nach der eigenhändigen Unterfertigung am Postwege oder per Fax an die Abteilung Kultur und Wissenschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, gesandt werden.
  • Darstellung der Kosten und Finanzierungsplan: Wichtig ist die detaillierte Darstellung der mit dem Projekt verbundenen Kosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Ein Ansuchen um Förderung eines Projekts hat nur bei Darstellung eines realistischen Finanzierungsplanes (auch hinsichtlich der bei der Abteilung Kultur und Wissenschaft angesuchten Förderungshöhe) und bei Vorhandensein der budgetären Bedeckung seitens des Landes Niederösterreich Aussicht auf Erfolg.



Verpflichtungen der FörderweberInnen

  • Die um Förderung ansuchende Person trägt Verantwortung für die Richtigkeit der gegenüber der Abteilung Kultur und Wissenschaft getätigten Angaben und verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts, zur Einhaltung der geschätzten Kosten und zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen.
  • Durch Anbringen des Logos der Abteilung Kultur und Wissenschaft sowie des Hinweises "Gefördert durch das Land Niederösterreich" auf geeigneten Medien ist auf den Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich hinzuweisen.
  • Die rechtlichen Grundlagen, die weitere Bedingungen für die Vergabe von Förderungen definieren, müssen bei Annahme einer materiellen Förderung vorbehaltlos akzeptiert werden.


Rechtliche Grundlagen
Die Vergabe von Förderungen erfolgt auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kultur und Wissenschaft


Mag.Michael Linsbauer, E-Mail: noe-musik@noel.gv.at

 

Tel: 02742/9005-13116, Fax: 02742/9005-13029

 

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1
Niederösterreich Kultur

 

 

 

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