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Wer wird gefördert:
Kulturvereine- und organisationen, Kunst- und Kulturschaffende, Veranstalter, Einzelpersonen, etc.
Allgemeine Voraussetzungen:
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ein formloses Schreiben an die Kulturabteilung wird benötigt. Dieses sollte eine detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivitäten bzw. des zu fördernden Projektes enthalten. Die Beilage eines Finanzierungsplanes, inklusive der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ist unbedingt erforderlich.
Weiters ist die auf der Homepage (s.o.) als Download erhältliche Subventionserklärung auszufüllen.
Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos "Land Kärnten Kultur" verpflichtend (ebenfalls auf der Homepage zu finden).
Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (Erläuterungen dazu ebenfalls auf Homepage).
Einreichungen an:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 5 - Kultur
Paradeisergasse 7
A-9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 0536 - 30502 (Sekretariat)
Fax: + 43 (0)5 0536 - 30500
e-mail: post.abt5@ktn.gv.at
Kulturförderung Kärnten