Fördergeber: BMUKK

Fördergeber: BMUKK


Was wird gefördert?

. Jahressubvention
. Produktions- und Projektkostenzuschuss
. Prämien
. Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
. Investitionsförderung
. Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
. Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und Musikverlage
. Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschuss
. Verbreitungsförderung
. Kompositionsförderung
. Stipendien
. Preise
. Soziale Leistungen

Jahressubvention

Jahressubvention für größere Bühnen

Z: Förderung von größeren österreichischen Bühnen
D: Teilfinanzierung
V: Bühnenbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisheriger Status, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Aufführungen, überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: 15. November für das Folgejahr
S: Darstellende Kunst

Jahressubvention für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischen Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. November für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Jahressubvention für Orchester und Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Orchestern und Musikensembles
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau, gesamtösterreichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Interpretation und des Repertoires (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Oktober für das Folgejahr
S: Musik

Jahressubvention für Konzertveranstalter
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige gesamtösterreichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Ausführenden, Repertoire (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. Oktober für das Folgejahr
S: Musik

Jahressubvention für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung der Jahrestätigkeit von gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. Oktober für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Produktions- und Projektkostenzuschuss

Produktionskostenzuschuss für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischem Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Qualität der bisherigen Leistungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: mindestens 3 Monate vor Produktionsbeginn
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und sonstigen Musikensembles
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Interpretation, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften, Aufführung von Werken zeitgenössischer österreichischer KomponistInnen
T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Musik

Projektkostenzuschuss für Kunstschulen
Z: Förderung von österreichischen Kunstschulen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: mustergültige Projekte von gesamtösterreichischer Bedeutung
T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Kunstschulen

Projektkostenzuschuss für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung von Projekten gemeinnütziger Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms mit österreichweiter Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Prämien

Prämie für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischen Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D: Anerkennungsbetrag
V: Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: künstlerisch hervorragende Gesamtleistung
T: jährlich
S: Darstellende Kunst, Tanz

Prämie für KonzertveranstalterInnen, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und sonstigen Musikensembles
D: Anerkennungsbetrag
V: Musikbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: künstlerisch hervorragende Gesamtleistung, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: jährlich
S: Musik

Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
Z: Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige künstlerische Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaft
T: 31. Jänner
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)
Z: Investition für geförderte Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Abteilung 2 in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Zweckmäßigkeit, künstlerische Notwendigkeit
T: laufend
S: Musik, darstellende Kunst

Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Z: Förderung der Fortbildung einzelner Kunstschaffend

 

Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und Musikverlage
Z: Förderung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von Kompositionen
D: Teilfinanzierung
V: Jury, Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; gesicherte Aufführungen, Umfang und Anspruch des Werks, überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen
T: 15. April, 15. September
S: Musik

Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschuss für einzelne Kunstschaffende, Musik- und Theaterensembles im Inland Z: Förderung von Reisen, Aufenthalten und Tourneen einzelner Kunstschaffender sowie Musik- und Theaterensembles im Inland
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; qualifizierte Leistung im Inland, Umfang und Anspruch des Programms, Professionalität
T: mindestens 3 Monate vor Reiseantritt
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen
Z: Förderung der Verbreitung von Werken österreichischer UrheberInnen oder InterpretInnen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: hervorragende zeitgenössische österreichische UrheberInnen oder InterpretInnen
T: 15. April, 15. September
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz

Kompositionsförderung
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Angabe zu geplanten Werken, Zusicherung für mehrmalige Aufführungen durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veranstalter, Aufführung im Inland
T: 15. April, 15. September
S: Musik

Stipendien

Auslandsstipendium für TänzerInnen und ChoreographInnen
Z: Förderung der Weiterbildung von TänzerInnen und ChoreographInnen im Ausland
D: jährlich 10 Stipendien, monatlich € 1.100, maximal 10 Monate
V: Jury, Tanzbeirat
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene Ausbildung, Qualität der tänzerischen Leistung
T: lt. Ausschreibung
S: Tanz

Staatsstipendium für Komposition
Z: Förderung von KomponistInnen
D: jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene Kompositionsausbildung, bisherige Erfolge, Qualität der vorliegenden Werke, Umfang und Relevanz der Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden
T: 15. September
S: Musik

Startstipendium für Musik und darstellende Kunst
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich bis zu 35 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Musik, darstellende Kunst

Preise

Großer Österreichischer Staatspreis

Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich Musik
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Musik

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Musik
Z: Auszeichnung eines Lebenswerks
D: € 15.000
V: Musikbeirat, Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; langjähriges musikalisches Schaffen, künstlerisch überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Musik

outstanding artist award in der Kategorie Darstellende Kunst
Z: Auszeichnung von KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation
D: € 8.000
V: Tanzbeirat, Bühnenbeirat, Jury
E: Nominierung, keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; künstlerisch überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Darstellende Kunst

KünstlerInnenhilfe

Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 2
E: Fragebogen "KünstlerInnenhilfe", angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: Laufend
S: Musik, darstellende Kunst 

D    Dotation/ Förderungshöhen
Z    Ziel und Zweck
V    Vergabemodus
E    Erforderliche Einreichungsunterlagen
K   Kriterien und Bedingungen
T    Termin
S    Sparte

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien,
T +43 (0)1 53 120-0
F +43 (0)1 53 120-3099
ministerium@bmukk.gv.at
www.bmukk.gv.at

 

 

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