MICA

MICA - Services - Praxiswissen

Sozialversicherung

Ab 1. Jänner 2001 sind alle Künstlerinnen und Künstler voll versicherungspflichtig als sog. 'Neue Selbständige', d.h. nach §2(1)4 GSVG bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (http://www.sva.or.at/). Das gilt auch für alle Musikschaffenden, die nach dem 1. Jänner 2001 ihren Beruf 'beginnen' bzw. sich wegen der steigenden Höhe ihrer Einnahmen bezüglich Einkommensteuer und Sozialversicherung melden müssen.

Diese Sozialversicherung setzt sich aus Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung sowie Selbstständigenvorsorge zusammen. Neben der Krankenversicherung bleiben bei Arztbesuchen 20% der Kosten als Selbstbehalt, es gibt – für 'Selbständige' – auch keine Arbeitslosenversicherung.

Ab 1.Jänner 2008 wird für selbständige Tätige, somit auch für alle sozialversicherten Musikschaffenden, ebneso für Gewerbetreibende (Tonstudios,Verlage etc.) und sog. Freie Dienstnehmer gemeinsam mit der Krankenversicherung ein Beitrag von 1,53 % der Beitragsgrundlage zur Vorsorge für Abfertigung eingehoben. Die Beiträge werden mit der Krankenversicherung von der SVA vorgeschrieben, sie müssen an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) weitergeleitet werden.

Ab 1.Jänner 2009 können selbständig Tätige, somit auch sozialversicherte Musikschaffende und Gewerbetreibende (Tonstudios, Verlage etc.) freiwillig Arbeitslosenversicherung bezahlen. Wer vorher angestellt war und daraus bereits Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat, behält diese Ansprüche kostenfrei weiter, solange die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (zeitlich unbegrenzte Rahmenfrist).

Was geschieht mit der 'alten' Musiker-Pflichtversicherung?

Auf Grund einer Übergangsbestimmung für bereits versicherte Musikschaffende sind jene Komponisten und Musiker, die bereits vor dem 1.1.2001 nach §4(3)3 ASVG und seither durchgehend voll versicherungspflichtig waren, in der Unfall- und Krankenversicherung weiterhin nach ASVG und somit bei der Gebietskrankenkasse (GKK), nur in der Pensionsversicherung nach GSVG und somit bei der SVA versichert.

 

view counter