In diesem Artikel wird erklärt, was ein Label ist, was man beachten sollte, wenn man ein Label für seine Musik sucht und wie man ein eigenes Label gründen kann.
Was ist ein Label?
Der Name Label kommt aus dem englischen, steht dort für Etikett, Schild oder Name und bezeichnete ursprünglich nur das runde Etikett, welches in der Mitte von Schallplatten angebracht ist, auf dem in der Regel auch das Logo des Tonträgerherstellers abgebildet ist. Diese Etiketten werden auch heute noch so bezeichnet, unter einem Label versteht man aber vor allem die Marke, unter der ein Tonträgerhersteller die Werke von Künstlern veröffentlicht. Eine Plattenfirma kann mehrere Labels betreiben, um z.B. Musik verschiedener Stilrichtungen unter unterschiedlichen Markennamen zu veröffentlichen. Ein Label ist also an sich nur eine Marke und kein Tonträgerunternehmen, der Begriff Label ist aber auch für die dahinter stehende Plattenfirma gebräuchlich und wird auch in weiterer Folge in diesem Artikel so verwendet.
Welche Formen von Labels gibt es?
• Major-Labels (von engl. groß, bedeutend, wichtig)
So nennt man die vier weltweit größten Tonträgerunternehmen (EMI Group, Sony Music Entertainment, Universal Music Group, Warner Music Group), die, im Besitz von Großkonzernen, mit einem Marktanteil von ca. 80% den Weltmarkt beherrschen.
• Independent-Labels (von engl. unabhängig), kurz Indie-Labels genannt
Als Indie-Labels werden alle Plattenfirmen bezeichnet, die unabhängig von den vier Major-Labels arbeiten. Man kann weiters zwischen Repertoire und Artist driven (engl. angetrieben) Labels unterscheiden, also zwischen Labels, die Musik verschiedener Künstler veröffentlichen, die stilistisch oder thematisch zusammen passt, bzw. Labels, die das (möglicherweise auch stilistisch unterschiedliche) Werk eines oder mehrerer Künstler oder Künstlerkollektive betreuen – letztere sind oftmals von diesen Künstlern selbst gegründet worden.
Wie finde ich ein geeignetes Label?
• Auswahl: Zunächst sollte man nach Labels suchen, zu deren bisherigen Veröffentlichungen die eigene Musik passen könnte. Das kann anhand der eigenen Plattensammlung oder auch über Internet-Recherche (myspace-Seiten der Lieblingsbands, Discogs etc.) gemacht werden. Heimische Labels können dabei verstärkt beachtet werden, wird es doch ungleich einfacher sein, mit einem heimischen Label in Kontakt zu treten und diesem vielleicht bei einem Live-Auftritt das eigene Können zu präsentieren. In vielen Bereichen ist aber die Auswahl an heimischen Labels sehr eingeschränkt, weshalb man auch internationale Labels nicht außer Acht lassen sollte. Bei dieser Auswahl wäre der Versuch einer realistischen Einschätzung, ob die momentane Qualität der eigenen Werke im Rahmen des Outputs der ausgewählten Labels liegt, von Vorteil, um sich unnötige, frustrierende Absagen oder Nichtrückmeldungen zu ersparen.
• Kriterien: Neben der richtigen Einschätzung der eigenen Musik gibt es einige Dinge, die man von einem Label in Erfahrung bringen sollte, damit man beurteilen kann, ob das Label ein geeigneter und realistischer Partner wäre. Nimmt das Label momentan überhaupt neue Acts in sein Repertoire auf (oftmals gibt es auf Label-Websites dazu Hinweise)?
Veröffentlicht das Label möglicherweise nur Musik eines Künstlers oder nur von Künstlern, die bereits sehr etabliert sind?
Mit welchen Vertrieb arbeitet das Label in Österreich?
Sind Produkte dieses Labels in den wichtigen Handelsketten und Stores erhältlich?
Hat das Label internationale Vertriebspartner (sprich: in welchen Ländern wird mein Tonträger vermutlich erhältlich sein)?
Wie ist die Promotion-Arbeit des Labels, gab es Medienpräsenz für die bisherigen Acts und Veröffentlichungen des Labels?
Welche Leistungen neben der Veröffentlichung von Tonträgern bietet das Label an (z.B. Booking, Künstlerbetreuung und Management, Promo, Verlag) und kann ich diese Leistungen auch einzeln oder gar nicht in Anspruch nehmen, wenn ich mit dem Label arbeiten will?
In welchen Formaten veröffentlicht das Label üblicherweise (z.B. CD, Vinyl, digitale Veröffentlichung)?
• Präsentation: Wenn ich geeignete Labels gefunden habe, mit denen ich gerne arbeiten würde, kommt der schwierigste Teil. Jetzt muss ich sie davon überzeugen, dass auch sie gerne mit mir arbeiten würden…
Deshalb haben wir diesem Thema auch einen eigenen Artikel gewidmet, Tipps zur Selbstpräsentation.
• Verträge und Erläuterungen: Es gibt zwei übliche Vertragsformen, die Labels Künstlern bzw. deren Produzenten anbieten, bei denen Interpreten-Rechte übertragen werden, den Bandübernahmevertrag und den Künstler(exklusiv)vertrag.
Muster-Bandübernahmevertrag
Muster-Künstlervertrag
Erläuterungen: Beim Bandübernahmevertrag geht es um die Übertragung der Rechte einer fertigen Aufnahme (des Master-Bandes, daher der Name) zwecks Auswertung durch die Plattenfirma. Oftmals werden über Optionen auch Vereinbarungen über die Verwertung weiterer Aufnahmen getroffen. Beim Bandübernahmevertrag ist die Umsatzbeteiligung der Künstler höher als beim Künstlervertrag, weil der Künstler die Produktionskosten selbst trägt (manchmal stellt die Plattenfirma ein fixes Produktionsbudget zur Verfügung).
Beim Künstlervertrag (oftmals Künstler-Exklusivvertrag) überträgt der Künstler seine Leistungsschutzrechte (also seine Rechte als Interpret) meist exklusiv für mehrere Jahre an das Label. Das Label hat also die Verwertungsrechte an allen zukünftigen Aufnahmen des Künstlers, die im Vertragszeitraum entstehen. Der Künstler verpflichtet sich darin auch meist zur Ablieferung einer Anzahl von Tracks oder Alben pro Jahr.
In vielen Fällen werden Künstlern heutzutage so genannte „multiple rights deals“ angeboten (der Begriff 360° deal ist etwas aus der Mode gekommen, weil negativ konnotiert). In diesen Verträgen werden neben der Verwertung von Aufnahmen auch Vereinbarungen über Beteiligungen an Umsätzen aus z.B. Konzerten, Werbeeinnahmen, Merchandise-Verkäufen etc. getroffen. Das liegt daran, dass mit Tonträgerverkäufen nicht mehr so viel Geld zu machen ist wie früher, oftmals nicht ausreichend viel, um die Produktions- und Marketingkosten einzuspielen. Für Künstler ist entscheidend, ob diesen Beteiligungen auch entsprechende Leistungen gegenüber stehen (dann kann es auch durchaus Vorteile haben, wenn eine Firma mehrere Bereiche abdeckt) oder ob die Plattenfirmen nur bei den Einnahmen der Künstler mitschneiden wollen, ohne dafür wirklich etwas zu tun.
Wie gründe ich ein Label?
Für den Fall, dass man kein geeignetes Label findet, um seine Musik zu veröffentlichen, kann man natürlich auch ein eigenes Label gründen. Allerdings sollte man sich schon im Vorhinein überlegen, was man dann mit den Tonträgern machen möchte, vor allem, wenn man keine allzu großen Lagerräume sein Eigen nennt.
Und auch bei Online-Releases sollte man sich Gedanken machen, wie sie verkauft werden sollen. Da wird man zwar keine Probleme mit Lagerplatz haben, aber das Unterbringen der Stücke selbst in den wichtigsten Online-Stores weltweit garantiert noch überhaupt keine Verkäufe. In einer Studie wurde nachgewiesen, dass im Jahr 2008 von 13 Millionen erhältlichen Songs im Internet über 10 Millionen nicht ein einziges Mal verkauft wurden.
Hier findet sich ein Artikel, der die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt, Tonträger zu verkaufen http://www.mica.at/praxiswissen/detail_20411.html.
Natürlich geschieht die Gründung eines neuen Labels nicht nur aus dem Grund, dass man kein anderes geeignetes Label gefunden hat, die meisten Labelbetreiber sind kreative und innovative Menschen und wir sind froh, dass es sie gibt!
Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für das Label:
Ein Label ist ja an sich nur eine Marke – damit daraus ein Tonträgerunternehmen wird, ist für das Unternehmen eine Rechtsform zu finden. Im Folgenden werden die Formen des Vereins und des Unternehmens kurz vorgestellt und steuerliche Aspekte erläutert. Im Falle einer Unternehmensgründung sind zuständige Stellen wie Kammern, Finanzamt und Steuerberater zu konsultieren!
Liebhaberei:
Wird das Label als „Liebhaberei“ vom Finanzamt (www.bmf.gv.at) anerkannt, ist es möglich, die Umsätze steuerfrei und ohne Gewerbemeldung zu tätigen. Teilweise kann man sogar Verluste gegenüber anderen (versteuerten) Einkommen gegen verrechnen. Der Vorsteuerabzug ist aber ebenso wie zumeist beim Verein nicht möglich. („Brutto für Netto“)
Die derzeitige Grenze für Liebhaberei in Österreich ist beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zu erfragen.
Der Verein:
Vorteile: Anerkannte Struktur, leicht zu gründen, seriös bei Subventionen und Sponsoren, steuerlich leicht zu handhaben (nachzulesen in jedem Vereinsführer, z.B. www.vereinsportal.at), auch spätere Umwandlung in ein Unternehmen möglich (Wirtschaftlicher Hilfsbetrieb). Gut bei geringer Anzahl von Produktionen. Kein Gewinn möglich. Einnahmen müssen wieder in Produktionen investiert werden.
Informationen zur Vereinsgründung: http://www.help.gv.at/Content.Node/22/Seite.220300.html
Unternehmen:
Soll das Label als Gewerbebetrieb geführt werden, ist eine Meldung bei der Wirtschaftskammer von Nöten. (z. B. Wien: Stubenring 8-10,1010 Wien) Welche Unternehmensform gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab und ist mit Hilfe der Kammer und eines Steuerberaters zu klären. (Anzahl der Personen, wie viel Geld ist vorhanden, wie lange soll das Unternehmen bestehen.)
Informationen darüber gibt es beim Gründerservice der WKO: http://www.gruenderservice.net/
Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:
Die Einzelfirma:
Ein einzelner Unternehmer ist für alle Bereiche verantwortlich. Beim zuständigen Finanzamt ist eine Steuernummer zu beantragen (Finanzämter sind nach Bezirken strukturiert). Nach Erhalt einer Steuernummer kann auch der Vorsteuerabzug beantragt werden. Versteuerung nach der Erfolgsermittlung durch Einnahmen/Ausgabenrechung bzw. Pauschalierung. Doppelte Buchführung (nur bei Kapitalgesellschaften zwingend) sollte wegen des Verwaltungsaufwandes am Anfang vermieden werden (auch wenn der Steuerberater was anderes sagt!).
EEG (Eingetragene Erwerbsgesellschaft)
Möglich, wenn mehr als nur eine Person an dem Unternehmen beteiligt ist. Geht das Unternehmen über den Umfang eines Kleingewerbes hinaus, so muss eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft gegründet werden.
Die auch oft angewandte alles wurscht Methode kann nicht empfohlen werden. Zum einem kann das Finanzamt noch nach Jahren unangenehme Fragen stellen, zum anderen können entstandene Verluste nicht steuermindernd angerechnet werden.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, Buch- und Lagerhaltung korrekt zu handhaben – „verschwinden“ zu viele CD’s, sprich liegen keine Rechnungen oder andre Belege vor, kann das Finanzamt diese als verkauft annehmen und Steuer nachfordern!
Namenseintragung bei der LSG:
Die LSG (www.lsg.at) ist die Interessensvertretung und Verwertungsgesellschaft der Produzenten (sowie auch der Interpreten).
Labels sind bei der LSG anzumelden – dies heißt, es wird ein Wahrnehmungsvertrag (Übertragung der Leistungsschutzrechte des Labels an die LSG) abgeschlossen.
Teil des Wahrnehmungsvertrages ist auch der Namenseintrag - dieser ist erst nach Prüfung gültig (Ergebnis wird zugeschickt), bedeutet aber keinen Schutz des Namens. Es handelt sich lediglich um die Registrierung des Labelnamens und die Aufnahme in die Verwertungsgesellschaft.
Eine Rechtsgültige Sicherung des Labelnamens geht nur über das Patentamt (www.patentamt.at) (Musterschutz, Trademark, Wort-Bildmarke).
Die Meldung des Labels bei der LSG führt auch zu einer automatischen Zuweisung eines ISRC-Codes.
ISRC-Code und LC-Code:
Der "International Standard Recording Code" ist eine Initiative von Tonträger- und Videoproduzenten zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Tonträgern und Videos. Er ist inhaltlich dem ISBN-Code im Buchhandelssektor nicht unähnlich, jedoch derzeit weniger flächendeckend verbreitet als dieser. Land, Jahr, der (ursprüngliche) Rechteinhaber und eine Track-Identifikationsnummer werden als "Fingerprint" unhörbar in eine Tonaufnahme integriert. Vor allem im Fall flächendeckender Verwendung lassen sich so beispielsweise im Rundfunk gesendete Stücke automatisch erkennen und für die Abrechnung von Tantiemen durch Verwertungsgesellschaften heranziehen.
Auch für Verkäufe digitaler Musikfiles benötigt man den ISRC-Code.
Der ISRC-Standard ist durch die ISO (International Standard Organisation) approbiert und muss daher unter "nicht diskriminierenden" Bedingungen vergeben werden.
Die internationale Verwaltung wird über die Interessensvertretung IFPI (International Federation of the Phonographic Industry, London) abgewickelt; in Österreich erfolgt die Vergabe durch die LSG.
Zum ISRC gibt es hier umfangreiche Informationen:
http://www.lsg.at/Info-ISRC.pdf
http://www.ifpi.org/content/section_resources/isrc.html
Kontakt:
Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten (LSG)
Schreyvogelgasse 2/5
A-1010 Wien
T: +43/1/5356035
F: +43/1/5355191
E-Mail:ifpi@ifpi.at
http://www.ifpi.org
In Deutschland wird der so genannte Labelcode (LC-Code) für die Erfassung und Verrechnung von Sendeeinsätzen verwendet. Diesen Code vergibt die
GVL Gesellschaft von Leistungsschutzrechten mbH
D-14195 Berlin
Podbielskiallee 64
Postfach 330361
D-14173 Berlin
https://www.gvl.de/
Die erforderlichen Unterlagen können direkt bei der GVL angefordert werden. Für Kleinlabels ist es aber meist nicht möglich, die strengen Aufnahmekriterien der GVL zu erfüllen. Man hat nur die Möglichkeit, in Deutschland mit einem Partner, der bereits GVL-Mitglied ist, zusammenzuarbeiten.
Labelgründung bei der Austro Mechana melden?
Die AUME verwaltet die mechanischen Rechte, also alles was mit Produktion von Tonträgern zu tun hat (ebenso wie die Leerkassettenabgabe, aus der auch anteilig LSG Tantiemen gespeist werden).
Die Gründung des Labels ist nicht direkt bei der AUME zur Meldung zu bringen, wohl aber ist jede CD Produktion bei der AUME anzumelden und zu vergebühren.
Erst nach erfolgert Anmeldung der Produktion und Produktionsfreigabe der AUME an ein Presswerk, darf dieses die CD’s ausliefern.
Sind nur Eigenkompositionen auf der zu produzierenden CD und liegen alle Rechte daran beim Urheber selbst (der auch der Anmeldende ist), dann ist (seit 01.12.2009 gegen eine Administrationsgebühr von € 25.-) eine Freistellung erwirkbar (was allerdings auch einen teilweisen Tantiemenverzicht nach sich zieht und daher nicht immer ratsam ist!)
Nähere Informationen finden sich im FAQ Katalog der AUME: http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=122
Austro Mechana
Baumannstraße 8-10
A-1030 Wien
T: +43/1/71787/0
F: +43/1/7127136
E-Mail: office@aume.at
GTIN (Global Trade Item Number, vormals EAN):
Diese 13-stellige Nummer, auch bekannt als Strich- oder Barcode, dient der eindeutigen Identifikation von Artikeln und ist notwendig bei Vertrieb der Tonträger. Mittels Strichcode wird Warenwirtschaft und Abrechnung gehandhabt. Auch für Album-Verkäufe digitaler Musikfiles benötigt man den GTIN/EAN-Code.
Viele Vertriebe (auch Online-Vertriebe) verfügen aber über eigene GTIN/EAN-Codes, die auf codelose CDs appliziert werden können, ebenso bieten viele CD-Presswerke an, GTIN/EAN-Codes zur Verfügung zu stellen.
Besonders im Falle einer Neugründung ist der Kauf eigener GTIN/EAN-Codes zu überlegen, da nicht günstig (momentane einmalige Beitrittsgebühr von € 320,- + 20 % MwSt + jährliche Lizenzgebühren). Zunächst besser Möglichkeiten prüfen, GTIN/EAN-Codes von Vertriebspartnern oder befreundeten Labels zu bekommen.
GS1 Austria GmbH
Mayerhofgasse 1/15
A-1040 Wien
T: +43/1/5058601/0
F: +43/1/5058601/22
E-Mail office@gs1austria.at
http://www.gs1austria.at/
Infos zur Tonträgerproduktion:
Fördermöglichkeiten:
SKE-Fonds
Musikfonds
departure
Impulsprogramm Creativwirtschaft (innovative Projekte)
Organisationen:
VTMÖ: http://www.vtmoe.org/ Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs
IFPI: http://www.ifpi.at/ Verband der Österreichischen Musikwirtschaft
IMPALA: http://www.impalasite.org/ Independent Music Companies Association (europäisches Indie-Label Netzwerk)
MERLIN: http://www.merlinnetwork.org/home/
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