Fördergeber: SKE Fonds

Fördergeber: SKE Fonds
 

Die SKE bezahlen Zuschüsse und Förderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten. Förderungen gehen daher ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels, Promoter und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimisches Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in ca. fünfzehn Sitzungen pro Jahr.

Nähere Infos zum Ablauf von Antrag und Abrechnung

Nähere Infos zum Inhalt von Anträgen: Steckbrief für Anträge

Einreichmöglichkeiten zur Förderung einer Konzertreihe/Festival:

SKE-Fonds - Soziale und kulturelle Einrichtungen der austro-mechana

Benötigte Unterlagen:

- Projektbeschreibung (Beteiligte, Programm etc.)
- Projektbudget (Einnahmen, Ausgaben etc.)

Da im Falle einer Förderung das Geld erst nach Projektabschluss überwiesen wird, bitte alle Zahlungsbelege sammeln und am Ende in Kopie an SKE schicken!

Einreichfrist:

Bis spätestens 14 Tage vor der jeweiligen SKE-Sitzung (Termine finden mehrmals jährlich statt und können beim SKE-Fonds erfragt werden; es gibt getrennte Termine für U-Musik und E-Musik)

Förderberechtigt:


Innerhalb der/des Konzertreihe/Festival müssen Bezugsberechtigte der Austro Mechana auftreten.

Kontakt:

SKE - Soziale und kulturelle Einrichtungen der austro-mechana
Ungargasse 11/9
A - 1030 Wien
T: +43/1/7136936, F: +43/1/71787/659
E-Mail:markus.lidauer@aume.at
E-Mail: silke.michel@aume.at

 

 

 

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