
Der Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen, um damit ihre Verwertung und Verbreitung zu steigern und Österreich als Kreativstandort zu stärken.
Der Österreichische Musíkfonds steht allen in Österreich lebenden musikschaffenden UrheberInnen, InterpretInnen, MusikproduzentInnen, Musikverlagen und Labels offen.
Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien. Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben. Die Förderung von Singleproduktionen, Compilations, Auftrags- und Filmmusikprojekten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen.
Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten. Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.
Darüber hinaus werden vom Öst.Musikfonds Live-Tourneen gefördert, die der Bewerbung geförderter Produktionen dienen.
Der Musikfonds wird vom bm:ukk und namhaften Institutionen des österreichischen Musiklebens finanziert und ist derzeit mit jährlich 1.000.000 Euro dotiert.
Produktionsförderung:
Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien. Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben. Die Förderung von Singleproduktionen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert.
Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten. Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden. Details dazu unter "Hinweise".
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. Näheres zur Antragsberechtigung unter Punkt 4/Antragsberechtigung in den Förderungsrichtlinien. Alle Grundlagen zur Fördervergabe sind durch die Förderungsrichtlinien des Musikfonds geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen.
Bitte beachten Sie auch den Menüpunkt HINWEISE mit ergänzenden Informationen zur Einreichung.
>> zur Einreichung Ihrer Produktion <<
Toursupport Innland:
Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Österreich-Tourneen von Künstlern und Bands.
Die eingereichte Tournee sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die geförderten Konzerte einer Tournee dürfen zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht stattgefunden haben und dürfen geltende Rechte nicht verletzen. Auslandstourneen können nicht gefördert werden.
Das Toursupport-Programm steht all jenen Künstlern und Bands offen, die bereits im Rahmen der Musikfonds-Produktionsförderung gefördert wurden. Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein. Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.
Gefördert werden Live-Auftritte im Rahmen einer Tournee, die in Form von Konzerten, Festivalauftritten oder speziellen Einzelveranstaltungen (CD Release Party oä.) innerhalb Österreichs stattfinden, wobei unter Tournee eine Serie von Live-Auftritten unter dem gleichen Programmtitel und innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten verstanden wird.
Bezuschusst werden Künstlergagen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet.
Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
Einreichen kann jede natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in Österreich sowie jedes Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern sie/es für die eingereichte Tournee hauptverantwortlich ist. Vorerst können nur Tourneen von Künstlern und Bands gefördert werden, die bereits im Rahmen der Produktionsförderung des Öst.Musikfonds gefördert wurden.
Bitte beachten Sie auch den Menüpunkt HINWEISE mit ergänzenden Informationen zur Einreichung.
Förderichtlinien Toursupport [pdf]
>> zur Einreichung Ihrer Tournee <<
Exportförderung:
1.) Allgemeines
Die Aktivitäten der öst. Exportinitiative AMAN - Austrian Music Ambassador Network wurden im zweiten Halbjahr 2011 in den Österreichischen Musikfonds eingegliedert und ein eigener Bereich zur Exportförderung geschaffen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die Förderung von internationalen Showcases heimischer Künstler und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verstärkung internationaler Verwertung öst. Repertoires. Der Österreichische Musikfonds vertsteht sich dabei als Impulsgeber für exportorientierte österreichsiche Labels, Agenturen und Künstler.
Ausschlaggebend für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Marktchancen im jeweiligen Territory, Verkaufserwartungen und bisherige Verkaufserfolge in dem Territory, Booking / Tourerwartung sowie die geplanten Marketingaktivitäten des Labels.
Ein Beirat entwickelt und evauliert laufend Konzepte im Bereich der Exportförderung. Der Austausch und gemeinsame Projekte mit Partnern wie mica - musica austria, den Organisatoren der österreichischen Gemeinschaftsstände auf den wichtigsten Fachmessen, heimischen Festivals, den Kulturforen und Außenhandelsstellen sowie weiteren nationalen und internationalen Kooperationspartnern sind wesentlicher Bestandteil und Ausgangspunkt zukünftiger Erweiterungen.
Beirat:
Die Exportförderaktivitäten des Öst.Musikfonds erfolgen zu einem Teil in Kooperation mit mica - music austria unter der Dachmarke Austrian Music Export. Siehe dazu auch die Website.
2.) Showcaseförderung
Neben den klassischen Musikmessen Popkomm, MIDEM, Womex und Jazzahead, auf denen Österreich mit Gemeinschaftsständen der Musikbranche vertreten ist, entwickelten sich in den letzten Jahren zahlreiche auf die europäische und weltweite Musik- und Livebranche spezialisierte Veranstaltungen, die im Rahmen einer Internationalisierungsoffensive verstärkt als Plattformen für Exportkooperationen und Austauschprojekte genutzt werden sollen. Angestrebt wird eine kontinuierliche Präsenz heimischer Künstler und Firmen auf diesen internationalen Branchenveranstaltungen, Festivals und Konferenzen einerseits sowie thematische Schwerpunktsetzungen durch Eigenveranstaltungen in Schlüsselmärkten andererseits.
Maßnahmen:
Download:
- Förderrichtlinien Auslandstoursupport/Showcaseförderung: PDF
- Antragsformular Auslandstoursupport/Showcaseförderung: DOC oder PDF
3.) ETEP / Eurosonic
(www.etep.nl / www.eurosonic.nl)
In Kooperation mit mica - Music Austria agiert der Österreichische Musikfonds als Koorganisator für eine Laufzeit von 5 Jahren (2011-2016). Dies ermöglicht über die Gesamtlaufzeit die Auftritte von 20 österreichischen Künstlern im Rahmen des Eurosonic/Noorderslag Festival und die vermehrte Teilnahme von Vertretern heimischer Organisationen und Musikfirmen. Darüber hinaus ist die Beantragung einer Schwerpunktausgabe zu Österreich innerhalb der 5 Jahre geplant. Damit verbundene Kosten werden von OMF und mica-music austria gemeinsam getragen; die Künstlerauswahl wird in Kooperation mit FM4 (EBU Partner) und Musicnet (ETEP Festivalpartner) getroffen.
Kontakt:
Österreichischer Musikfonds
Verein Österreichische Musikförderung (ÖMF)
Lainzer Strasse 11/Top 12
Postfach 130
1130 Wien
Geschäftsführer: Mag. Harry Fuchs
Tel +43 (1) 710 6000
Fax +43 (1) 710 6000-4
office@musikfonds.at
www.musikfonds.at